Krankheit wird zur Schuldenfalle: Das ist der häufigste Grund

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Eine schwere Erkrankung, eine Suchterkrankung oder die Folgen eines Unfalls können die finanzielle Planung eines Haushalts innerhalb weniger Monate aus dem Gleichgewicht bringen. Häufig sinkt nach einigen Wochen das Einkommen, während Miete, Energie, Versicherungen und Kreditraten weiterlaufen.

Erkrankung, Sucht oder Unfall waren 2025 mit 18 Prozent die häufigsten genannten Hauptauslöser einer Überschuldung. Arbeitslosigkeit folgte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit rund 17 Prozent.

Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten aller beratenen Personen betrugen 34.650 Euro. Wichtig ist: Dieser Betrag gilt für sämtliche erfassten Beratungsfälle und nicht nur für Menschen, deren finanzielle Schwierigkeiten durch gesundheitliche Probleme ausgelöst wurden.

Was die Überschuldungsstatistik zeigt

Die Statistik beruht auf Angaben von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Erfasst werden unter anderem die Schuldenhöhe, die Gläubiger, die Lebenssituation und der genannte Hauptauslöser der Überschuldung.

Ergebnis der Überschuldungsstatistik 2025 Wert
Erkrankung, Sucht oder Unfall als Hauptauslöser 18 Prozent
Arbeitslosigkeit als Hauptauslöser rund 17 Prozent
Durchschnittliche Schulden aller beratenen Personen 34.650 Euro
Anteil der Einpersonenhaushalte knapp 52 Prozent
Gesundheitliche Probleme als Hauptauslöser bei Alleinlebenden rund 24 Prozent
Durchschnittliche Schulden der Alleinlebenden 32.155 Euro

Die Ergebnisse bilden nicht alle überschuldeten Menschen in Deutschland ab. Beratungsstellen nehmen freiwillig an der Erhebung teil, und die Daten einer beratenen Person dürfen nur mit deren Zustimmung übermittelt werden.

Nach den Methodenhinweisen des Statistischen Bundesamtes lässt sich aus der Erhebung deshalb nicht die Gesamtzahl der überschuldeten Haushalte ableiten. Sie zeigt vielmehr, mit welchen Problemen Menschen eine Beratungsstelle aufsuchen.

Nach sechs Wochen fehlt oft ein Teil des bisherigen Einkommens

Arbeitnehmer erhalten bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach zahlt bei gesetzlich Versicherten häufig die Krankenkasse.

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, darf aber 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Betroffene bekommen daher nicht einfach 90 Prozent ihres früheren Nettolohns ausgezahlt. Wie sich die Leistung berechnet, erläutert unser Ratgeber zum Krankengeld.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist die Leistungsdauer wegen derselben Krankheit einschließlich der Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Bei einer langen Erkrankung kann sich die finanzielle Lücke daher über viele Monate hinziehen.

Die Kosten laufen trotz Krankheit weiter

Miete, Stromabschlag, Versicherungen und Darlehensraten sinken nicht, nur weil jemand arbeitsunfähig ist. Gleichzeitig können Fahrtkosten zu Behandlungen, Zuzahlungen für Medikamente oder Ausgaben für Hilfsmittel hinzukommen.

Für gesetzliche Zuzahlungen gilt grundsätzlich eine jährliche Belastungsgrenze von zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei schwer chronisch kranken Versicherten kann sie auf ein Prozent sinken.

Die Krankenkasse stellt die Zuzahlungen jedoch nicht automatisch ein, sobald die Grenze erreicht ist. Versicherte müssen Belege sammeln und eine Befreiung beantragen, wie das Bundesgesundheitsministerium zur Zuzahlungsbefreiung erklärt.

Nicht alle gesundheitlich bedingten Ausgaben zählen für diese Grenze. Mehrkosten oberhalb von Festbeträgen, bestimmte Eigenanteile und Leistungen außerhalb des Kassenumfangs können weiterhin selbst zu bezahlen sein.

Auch Sucht und Unfall können die Schulden wachsen lassen

Bei einer Suchterkrankung können sich mehrere Belastungen gegenseitig verstärken. Hohe Ausgaben, Fehlzeiten, ein Arbeitsplatzverlust und ungeöffnete Rechnungen können dazu führen, dass die finanzielle Lage zunehmend unübersichtlich wird.

Eine reine Schuldenregulierung reicht in dieser Situation häufig nicht aus. Suchtberatung, medizinische Behandlung und Schuldnerberatung sollten möglichst aufeinander abgestimmt werden, damit nicht während der Entschuldung neue Forderungen entstehen.

Nach einem schweren Unfall können neben dem Einkommensverlust weitere Ausgaben hinzukommen. Dazu gehören etwa Fahrtkosten, notwendige Veränderungen in der Wohnung oder Aufwendungen für Hilfsmittel und Unterstützung im Alltag.

Selbst wenn Ansprüche gegen eine Unfallversicherung oder einen Haftpflichtversicherer bestehen, kann es bis zur Entscheidung oder Auszahlung dauern. In dieser Zeit müssen Betroffene ihre laufenden Kosten zunächst weiter bezahlen.

Alleinlebende haben keinen zweiten finanziellen Puffer

Alleinlebende sind unter den Ratsuchenden besonders häufig vertreten. Sie können einen Einkommensverlust nicht durch den Verdienst eines Partners ausgleichen.

Gleichzeitig müssen sie Miete, Energie und andere Haushaltskosten vollständig aus einem einzigen Einkommen bezahlen. Das macht längere Krankheitszeiten besonders riskant, wenn keine Rücklagen vorhanden sind.

Eine schwere Erkrankung erschwert häufig auch den Umgang mit Anträgen, Bescheiden und Mahnungen. Wer körperlich oder psychisch stark belastet ist, lässt Briefe möglicherweise ungeöffnet liegen und versäumt dadurch wichtige Fristen.

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Die Schulden verteilen sich häufig auf mehrere Gläubiger

Rund 57 Prozent der beratenen Personen hatten offene Forderungen bei öffentlichen Stellen. Dazu zählen Finanzämter, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter.

Bei etwa 47 Prozent bestanden Schulden gegenüber Telekommunikationsunternehmen. Ratenkredite bei Banken betrafen rund 37 Prozent der Beratungsfälle, während knapp 29 Prozent offene Rechnungen aus dem Online- oder Versandhandel hatten.

Die Anteile überschneiden sich, weil viele Ratsuchende mehreren Gläubigern gleichzeitig Geld schulden. Eine Überschuldung besteht daher häufig nicht aus einem einzigen großen Kredit, sondern aus zahlreichen Forderungen, Rückständen und zusätzlichen Kosten.

Gerichtliche Schreiben dürfen nicht liegen bleiben

Wer Mahnungen ignoriert, muss mit Verzugszinsen, Inkassokosten und weiteren Gebühren rechnen. Besonders dringend ist eine Reaktion auf Schreiben des Gerichts.

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden, wenn die Forderung nicht oder nicht in der genannten Höhe besteht. Das Gericht prüft vor dem Erlass des Mahnbescheids nicht, ob der Gläubiger tatsächlich einen Anspruch hat.

Wurde bereits ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Der Vollstreckungsbescheid bildet nach § 700 Zivilprozessordnung bereits die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.

Wird nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt, kann der Bescheid rechtskräftig werden. Betroffene sollten deshalb auch dann schnell handeln, wenn sie die Forderung für falsch halten oder bereits gezahlt haben.

Welche Möglichkeiten Schuldner gegenüber Gläubigern haben, zeigt unser Beitrag über die Rechte bei Mahnung, Inkasso und Vollstreckung. Wer seine Post wegen einer Erkrankung nicht selbst bewältigen kann, sollte möglichst früh eine vertraute Person oder eine Beratungsstelle einbeziehen.

Nach dem Krankengeld muss die nächste Leistung geklärt sein

Endet das Krankengeld, obwohl die betroffene Person weiterhin nicht arbeiten kann, droht eine weitere Einkommenslücke. Deshalb sollte bereits vor der Aussteuerung geprüft werden, ob Arbeitslosengeld, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts infrage kommt.

Die Nahtlosigkeitsregelung nach der Aussteuerung kann den Lebensunterhalt sichern, während über Reha oder Erwerbsminderungsrente entschieden wird. Dafür müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Je nach Haushalt können auch Wohngeld, Kinderzuschlag oder ergänzende Leistungen helfen. Solche Ansprüche sollten geprüft werden, bevor mehrere Monatsmieten, Energieabschläge oder Kreditraten offen sind.

Schuldnerberatung sollte früh beginnen

Eine Schuldnerberatungsstelle verschafft sich zunächst einen vollständigen Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Forderungen. Sie prüft, welche Schulden berechtigt sind und ob Inkassokosten oder Zinsen zu hoch angesetzt wurden.

Zuerst müssen der Lebensunterhalt, die Wohnung und die Energieversorgung gesichert werden. Anschließend kann die Beratungsstelle mit den Gläubigern über Zahlungsaufschübe, niedrigere Raten oder einen außergerichtlichen Vergleich verhandeln.

Kommunale Stellen, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen bieten häufig kostenlose Hilfe an. Über die Beratungsstellensuche der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung können Betroffene nach einer geeigneten Stelle in ihrer Nähe suchen.

Vorsicht ist bei gewerblichen Anbietern geboten, die eine schnelle Schuldenbefreiung gegen hohe Gebühren versprechen. Zusätzliche Beratungskosten können die finanzielle Lage weiter verschlechtern.

Droht eine Kontopfändung, kann die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto das unpfändbare Guthaben schützen. Weitere Informationen enthält unser Ratgeber zum P-Konto.

Privatinsolvenz kann einen Neuanfang ermöglichen

Reichen Einkommen und Vermögen dauerhaft nicht aus, um die Forderungen zu begleichen, kann eine Verbraucherinsolvenz infrage kommen. Zuvor muss nach § 305 Insolvenzordnung grundsätzlich versucht werden, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.

Die Abtretungsfrist beträgt nach § 287 Insolvenzordnung grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Während dieser Zeit wird pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abgetreten.

Anschließend kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilen. Bestimmte Forderungen bleiben allerdings bestehen, und Pflichtverletzungen können dazu führen, dass die Befreiung versagt wird.

Eine Privatinsolvenz sollte deshalb gemeinsam mit einer geeigneten Beratungsstelle vorbereitet werden. Unser Beitrag zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren erklärt den weiteren Ablauf.