Kfz-Versicherung 2026: Viele Rentner haben einen echten Vorteil

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Wer im Alter Grundsicherung (staatliche Unterstützung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, kurz SGB XII) bezieht und ein eigenes Auto fährt, muss dieses Fahrzeug nicht verkaufen. Seit dem 1. Januar 2023 schützt das Gesetz das Auto ausdrücklich als sogenanntes Schonvermögen.

Gleichzeitig lässt sich die Kfz-Haftpflichtprämie monatlich von der Rente abziehen, bevor das Sozialamt die Grundsicherung berechnet. Wer diese Regelung bisher nicht kannte, kann sie rückwirkend einfordern.

Das Auto in der Grundsicherung: kein Verkauf, kein Verwertungsdruck mehr

Bis Ende 2022 konnten Sozialämter von Antragstellern verlangen, ihr Fahrzeug zu verkaufen oder zu beleihen, bevor Grundsicherung bewilligt wurde. Zum 1. Januar 2023 änderte der Gesetzgeber das grundlegend. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde in § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII ein neuer Tatbestand eingefügt.

Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt seitdem ausdrücklich als geschütztes Vermögen. Das Sozialamt darf dessen Verkauf oder Beleihung nicht mehr zur Bedingung machen.

Was gilt als angemessen?

Als angemessen gilt ein Fahrzeug, wenn sein Verkehrswert 7.500 Euro nicht überschreitet. Das entspricht einem normalen Gebrauchtwagen, der für ältere Menschen oft unverzichtbar ist, um Arzttermine zu erreichen oder am sozialen Leben teilzunehmen. Liegt der Wert über 7.500 Euro, ist das Auto nicht automatisch verloren.

Der allgemeine Schonbetrag des SGB XII deckt sonstiges Geldvermögen bis 10.000 Euro ab. Der übersteigende Fahrzeugwert kann in diesem Rahmen geschützt sein. Außerdem kann in besonderen Situationen eine Härtefallprüfung greifen, wenn der Verkauf eine unzumutbare Belastung bedeuten würde.

Was viele nicht wissen: Der Schutz gilt auch für stillgelegte oder abgemeldete Fahrzeuge. Das Auto muss also nicht täglich genutzt werden. Wer das klargestellt hat, kann den nächsten Schritt angehen: die Kfz-Versicherungskosten direkt aus dem anrechenbaren Einkommen herausrechnen.

Die Kfz-Haftpflicht senkt das anrechenbare Einkommen in der Grundsicherung

Der Schonvermögensschutz ist nur die eine Seite. Die zweite, oft übersehene Wirkung: Die Prämie für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung lässt sich vom Renteneinkommen abziehen, bevor das Sozialamt die Grundsicherung berechnet.

Das Gesetz erlaubt den Abzug von Versicherungsbeiträgen, die gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und fällt deshalb direkt darunter.

Was bedeutet das in der Praxis?

Das Sozialamt zieht den monatlichen Anteil der Jahresprämie vom Renteneinkommen ab, bevor es die Grundsicherungsleistung berechnet. Das anrechenbare Einkommen sinkt, der ausgezahlte Grundsicherungsbetrag steigt entsprechend. Wer zum Beispiel 600 Euro Jahresprämie zahlt, kann davon monatlich 50 Euro von der Rente abziehen lassen. Die Prämie kostet damit im Ergebnis nichts, weil das Sozialamt diesen Betrag rechnerisch ausgleicht.

Vollkasko und Teilkasko hingegen sind keine gesetzlichen Pflichtversicherungen. Diese Kosten muss der Betroffene selbst tragen. Abgesetzt werden kann nur die Pflichtkomponente, nicht das freiwillige Mehr. Und der Absetzbetrag gilt nicht nur für das Auto.

Auch private Haftpflicht und Hausrat können vom Einkommen abgezogen werden

Was für die Kfz-Haftpflicht gilt, gilt auch für andere angemessene Versicherungen. Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung und zur Hausratversicherung können ebenfalls vom Einkommen abgezogen werden, wenn sie nach Grund und Höhe angemessen sind. Das Sozialamt ist verpflichtet, diese Absetzbeträge zu berücksichtigen. Von sich aus fragt es danach jedoch selten.

Wer diese Versicherungen bereits bezahlt und noch nie beim Sozialamt angegeben hat, verschenkt jeden Monat Geld. Wer alle drei Versicherungsarten kombiniert, kann je nach Prämienhöhe monatlich 30 bis 60 Euro oder mehr absetzen. Das erhöht den Grundsicherungsanspruch in gleicher Höhe.

Die Absetzung setzt eigenes Einkommen voraus

Absetzen kann man nur etwas vom Einkommen. Wer kein Einkommen hat, hat nichts, wovon Versicherungsprämien abgezogen werden könnten. Das klingt selbstverständlich, ist aber für viele Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung unklar, weil sie annehmen, das Sozialamt übernehme die Kosten direkt.

Fast alle Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter erhalten eine gesetzliche Rente, auch wenn sie klein ist. Diese Rente zählt als Einkommen. Damit ist die Voraussetzung für die Absetzbeträge in der Regel erfüllt. Nur wer überhaupt kein Einkommen hat, kann die Kfz-Prämie nicht abziehen lassen.

Was tun, wenn das Sozialamt die Absetzung bisher nicht berücksichtigt hat

Viele Menschen beziehen seit Jahren Grundsicherung im Alter und haben ihre Versicherungsbeiträge nie beim Sozialamt angegeben. Das Sozialamt fragt danach selten aktiv. Das Ergebnis: Monat für Monat wurde zu wenig ausgezahlt. Das muss kein endgültiger Verlust sein.

Betroffene können beim Sozialamt einen Überprüfungsantrag stellen. Diese Möglichkeit ist im Sozialhilferecht ausdrücklich vorgesehen: Das Sozialamt muss dann die alten Bescheide auf Fehler prüfen. Hat es die Absetzbeträge zu Unrecht nicht berücksichtigt, muss es rückwirkend nachzahlen.

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Für die Grundsicherung im Alter gilt dabei nach gängiger Auslegung eine Rückwirkungsfrist von einem Jahr. Wer heute einen Antrag stellt, kann Nachzahlungen für das vergangene Kalenderjahr einfordern.

Der Antrag ist formlos möglich, schriftlich aber dringend zu empfehlen. Darin benennt der Betroffene konkret, welche Bescheide überprüft werden sollen, und legt Nachweise über die Versicherungsprämien bei, also Beitragsrechnungen oder Kontoauszüge.

Das Sozialamt hat dann sechs Monate Zeit zur Entscheidung. Lehnt es den Antrag ab, kann dagegen Widerspruch eingelegt und notfalls beim Sozialgericht Klage erhoben werden.

So beantragen Sie die Absetzung und vermeiden den häufigsten Fehler

Wer die Absetzbeträge erstmals geltend machen will, zeigt dies dem Sozialamt formlos an und legt die aktuelle Versicherungsrechnung vor. Das Sozialamt berechnet dann den monatlichen Anteil und berücksichtigt ihn ab dem nächsten Bewilligungszeitraum (dem Zeitraum, für den die Leistung jeweils neu bewilligt wird).

Betroffene gehen oft davon aus, dass das Sozialamt die Absetzungen automatisch prüft. Das tut es aber nicht. Das Sozialamt berücksichtigt nur, was ihm nachgewiesen vorliegt. Wer die Versicherungsunterlagen nicht einreicht, bekommt auch nichts abgesetzt. Die Initiative liegt beim Leistungsberechtigten, nicht beim Amt.

Viele glauben zudem, das Fahrzeug müsse im Antrag gar nicht erwähnt werden, weil es sich um ein altes Auto handelt. Das Gegenteil ist richtig. Das Fahrzeug gehört in den Antrag, damit das Sozialamt es korrekt als Schonvermögen einordnet. Wer das versäumt, riskiert unnötige Auseinandersetzungen, die vermeidbar wären.

Häufige Fragen zur Grundsicherung und zum Kfz

Gilt der Schutz als Schonvermögen auch für ein Auto, das auf den Ehepartner zugelassen ist?

Ja, in der Regel schon. Entscheidend ist nicht, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, sondern wer es tatsächlich nutzt. Das Sozialamt darf nicht allein auf den Fahrzeugbrief schauen und daraus auf fehlenden Schutzbedarf schließen.

Wer das Auto nachweislich selbst fährt und die laufenden Kosten trägt, kann sich auf den Schonvermögensschutz berufen. Gleiches gilt für den Absetzbetrag bei der Kfz-Haftpflicht.

Muss ich den Versicherungsabsetzbetrag jedes Jahr neu beantragen?

Nein, nicht zwingend. Hat das Sozialamt den Absetzbetrag einmal anerkannt und im Bewilligungsbescheid berücksichtigt, gilt er für den laufenden Bewilligungszeitraum. Bei einer neuen Bewilligung sollten Betroffene aber aktiv nachfragen und die aktuelle Versicherungsrechnung erneut vorlegen, weil Sozialämter die Höhe bei jeder Neubewilligung neu berechnen.

Wer die Prämie nicht mehr belegt, riskiert, dass der Absetzbetrag ohne Erklärung wegfällt.

Das Sozialamt behauptet, mein Auto sei zu wertvoll – was kann ich tun?

Zunächst lohnt es sich, den aktuellen Marktwertes des Fahrzeugs mit einem neutralen Nachweis zu belegen, etwa über eine Bewertung bei Autoscout24 oder über einen Händler. Liegt der Wert unter 7.500 Euro, ist das Fahrzeug eindeutig geschützt. Liegt er darüber, muss das Sozialamt prüfen, ob der übersteigende Betrag innerhalb des allgemeinen Schonbetrags liegt oder ob eine Härtefallregelung greift.

Gegen ein Verwertungsgebot kann Widerspruch eingelegt werden. Die gesetzliche Frist dafür beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.

Kann ich rückwirkend auch für einen verstorbenen Angehörigen Nachzahlungen einfordern?

Das ist in bestimmten Fällen möglich. Nachzahlungsansprüche aus Sozialhilfebescheiden gehen nach dem Tod des Leistungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen auf Erben oder Sonderrechtsnachfolger über. Das ist ein rechtlich komplexer Bereich, der im Einzelfall geprüft werden muss.

Wer das für einen Angehörigen prüfen möchte, sollte eine Sozialberatungsstelle oder einen Anwalt für Sozialrecht einschalten.

Quellen

BMAS: Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld 2026
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): § 82 Begriff des Einkommens
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): § 90 Einzusetzendes Vermögen