Kann man zum Krankengeld Bürgergeld beantragen?

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Ja, wer Krankengeld erhält, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Bürgergeld beantragen. Entscheidend ist, ob das Krankengeld zusammen mit weiteren Einnahmen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt und die angemessenen Wohnkosten zu decken. Reicht das Geld nicht aus, kann das Jobcenter ergänzendes Bürgergeld bewilligen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass beim Bürgergeld Einkommen und Vermögen geprüft werden.

In der Praxis spricht man häufig davon, Krankengeld „aufzustocken“. Gemeint ist damit keine besondere Zusatzleistung, sondern ein normaler Bürgergeld-Antrag, bei dem das Krankengeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Das Jobcenter berechnet dann, ob nach Abzug des anrechenbaren Einkommens noch ein Anspruch besteht. Auch amtliche Informationsangebote weisen darauf hin, dass bei nicht ausreichendem Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen aufstockendes Bürgergeld möglich ist.

Warum Krankengeld oft nicht zum Leben reicht

Krankengeld wird in der Regel gezahlt, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es ersetzt den bisherigen Lohn aber nicht vollständig. Deshalb kann gerade bei hohen Mietkosten, Alleinerziehenden, Familien oder geringem Einkommen schnell eine finanzielle Lücke entstehen.

Diese Lücke ist der Grund, warum Bürgergeld trotz Krankengeld infrage kommen kann. Bürgergeld soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern, wenn eigenes Einkommen nicht ausreicht. Zum Bedarf gehören insbesondere der Regelbedarf, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Die Bundesagentur für Arbeit nennt Mietkosten und Einkommen ausdrücklich als typische Nachweise im Bürgergeld-Antrag.

Krankengeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet

Wer Bürgergeld beantragt, muss dem Jobcenter das Krankengeld mitteilen. Es zählt grundsätzlich als Einkommen und mindert den möglichen Bürgergeld-Anspruch. Das bedeutet: Bürgergeld kommt nicht zusätzlich in voller Höhe zum Krankengeld hinzu, sondern nur als ergänzende Hilfe, wenn der Bedarf höher ist als das verfügbare Einkommen.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Zahlung. Beim Bürgergeld gilt grundsätzlich, dass Einkommen in dem Monat berücksichtigt wird, in dem es zufließt. Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit behandeln Krankengeld ausdrücklich im Zusammenhang mit der Einkommensanrechnung nach dem SGB II.

Wann ein Antrag auf Bürgergeld sinnvoll ist

Ein Antrag kann sinnvoll sein, wenn das monatliche Krankengeld niedriger ist als die laufenden Ausgaben für Lebensunterhalt, Miete, Heizung und notwendige Versicherungen. Besonders häufig betrifft das Menschen, die vor der Erkrankung bereits ein eher niedriges Einkommen hatten. Auch Familien können betroffen sein, wenn das weggefallene Arbeitseinkommen bisher den Haushalt getragen hat.

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, lässt sich erst nach einer Berechnung durch das Jobcenter sagen. Dabei werden nicht nur das Krankengeld, sondern auch Einkommen weiterer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dazu können zum Beispiel Einkommen eines Partners oder einer Partnerin, Kindergeld, Unterhalt oder andere Leistungen gehören.

Welche Nachweise das Jobcenter braucht

Für den Antrag sollten Betroffene möglichst früh Unterlagen zusammenstellen. Dazu gehören der Bescheid der Krankenkasse über das Krankengeld, Nachweise über die Miethöhe, Heizkosten, Nebenkosten, Kontoauszüge und Angaben zu weiterem Einkommen. Wer den Bescheid über das Krankengeld noch nicht erhalten hat, sollte den Antrag trotzdem nicht unnötig hinausschieben.

Der Bürgergeld-Antrag kann online gestellt werden. Nachweise können laut Bundesagentur für Arbeit im Online-Antrag hochgeladen oder später nachgereicht werden. Das ist wichtig, weil Bürgergeld grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt wird.

Unterschied zwischen Bürgergeld-Bezug und Krankengeld-Bezug

Nicht jeder Krankheitsfall führt automatisch zu Krankengeld. Wer bereits Bürgergeld bezieht und nicht aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung heraus krank wird, erhält in der Regel weiterhin Bürgergeld. Krankengeld kommt vor allem bei gesetzlich Versicherten infrage, die zuvor gearbeitet haben und nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiter arbeitsunfähig sind.

Anders sieht es bei Menschen aus, die arbeiten, krank werden und wegen der geringeren Krankengeldzahlung unter das Existenzminimum rutschen. Sie können ergänzend Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter prüft dann, ob trotz Krankengeld Hilfebedürftigkeit besteht.

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Tabelle: Krankengeld und Bürgergeld im Überblick

Situation Was gilt?
Krankengeld reicht für Miete und Lebensunterhalt aus Ein Bürgergeld-Anspruch besteht meist nicht, weil keine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Krankengeld liegt unter dem notwendigen Bedarf Ergänzendes Bürgergeld kann möglich sein, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Personen leben in der Bedarfsgemeinschaft Das Jobcenter prüft auch deren Einkommen und Vermögen.
Krankengeld wird später nachgezahlt Die Zahlung kann im Zuflussmonat Auswirkungen auf den Bürgergeld-Anspruch haben.
Unterlagen fehlen noch Der Antrag sollte dennoch zeitnah gestellt werden, fehlende Nachweise können häufig nachgereicht werden.

Was Betroffene beachten sollten

Wer Krankengeld bezieht und Bürgergeld beantragt, sollte alle Änderungen sofort mitteilen. Dazu gehören neue Krankengeldbescheide, Nachzahlungen, Änderungen bei der Miete oder Einkommen anderer Haushaltsmitglieder. Wird Einkommen nicht angegeben, kann es später zu Rückforderungen kommen.

Auch Nachzahlungen der Krankenkasse können Auswirkungen haben. Wenn Krankengeld verspätet ausgezahlt wird, kann das im Bürgergeld-Bezug zu einer neuen Berechnung führen. Deshalb sollten Betroffene Bescheide und Zahlungseingänge sorgfältig aufbewahren und dem Jobcenter zeitnah vorlegen.

Fazit: Bürgergeld neben Krankengeld ist möglich

Krankengeld schließt Bürgergeld nicht automatisch aus. Wer mit dem Krankengeld seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht decken kann, darf einen Antrag beim Jobcenter stellen. Das Krankengeld wird jedoch als Einkommen berücksichtigt, sodass nur eine ergänzende Zahlung infrage kommt.

Entscheidend ist immer die individuelle Berechnung. Wer unsicher ist, sollte den Antrag stellen oder sich beraten lassen, statt auf eine mögliche Hilfe zu verzichten. Besonders bei hohen Wohnkosten oder mehreren Personen im Haushalt kann sich eine Prüfung lohnen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin erhält nach längerer Krankheit Krankengeld in Höhe von 1.150 Euro monatlich. Ihre Warmmiete beträgt 720 Euro, hinzu kommen laufende Ausgaben für Lebensunterhalt und Strom. Nach der Berechnung reicht das Krankengeld nicht aus, um den anerkannten Bedarf zu decken.

Sie stellt beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld und legt den Krankengeldbescheid, den Mietvertrag und Kontoauszüge vor. Das Jobcenter rechnet das Krankengeld als Einkommen an und bewilligt ergänzendes Bürgergeld in Höhe der verbleibenden Lücke. Sie erhält also nicht Bürgergeld in voller Höhe zusätzlich, sondern eine Aufstockung bis zum anerkannten Bedarf.

Häufige Fragen zu Krankengeld und Bürgergeld

Kann man Bürgergeld beantragen, wenn man Krankengeld bekommt?

Ja, das ist möglich. Krankengeld schließt Bürgergeld nicht automatisch aus. Das Jobcenter prüft, ob das Krankengeld zusammen mit anderem Einkommen ausreicht, um den Lebensunterhalt und die angemessenen Wohnkosten zu decken. Reicht es nicht aus, kann ergänzendes Bürgergeld bewilligt werden.

Wird Krankengeld beim Bürgergeld angerechnet?

Ja, Krankengeld gilt beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen. Es wird deshalb auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Das bedeutet, dass Bürgergeld in der Regel nicht zusätzlich in voller Höhe gezahlt wird, sondern nur die finanzielle Lücke bis zum anerkannten Bedarf schließen kann.

Wann lohnt sich ein Antrag auf Bürgergeld trotz Krankengeld?

Ein Antrag kann sinnvoll sein, wenn das Krankengeld nicht ausreicht, um Miete, Heizkosten und den Lebensunterhalt zu bezahlen. Das betrifft häufig Menschen mit niedrigerem Einkommen, hohen Wohnkosten oder Familien mit mehreren Personen im Haushalt. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, entscheidet das Jobcenter nach Prüfung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

Wichtig sind vor allem der Krankengeldbescheid der Krankenkasse, Nachweise über Miete und Heizkosten, Kontoauszüge sowie Angaben zu weiterem Einkommen. Wenn weitere Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören, müssen auch deren Einkünfte angegeben werden. Fehlende Unterlagen können häufig nachgereicht werden, der Antrag sollte aber möglichst früh gestellt werden.

Bekomme ich Bürgergeld rückwirkend, wenn ich den Antrag später stelle?

Bürgergeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt. Wer erst später einen Antrag stellt, kann dadurch Geld verlieren. Deshalb sollten Betroffene nicht warten, bis alle Unterlagen vollständig vorliegen, sondern den Antrag möglichst zeitnah beim Jobcenter einreichen.

Was passiert, wenn die Krankenkasse Krankengeld nachzahlt?

Eine Nachzahlung von Krankengeld kann Auswirkungen auf den Bürgergeld-Anspruch haben. Das Jobcenter berücksichtigt Einkommen in der Regel in dem Monat, in dem es zufließt. Betroffene sollten Nachzahlungen deshalb sofort mitteilen, damit es nicht später zu Rückforderungen kommt.