Wer Pflegegeld bezieht oder für Angehörige auf diese Leistung angewiesen ist, schaut besonders aufmerksam auf jede gesetzliche Anpassung. Die Frage, wann das Pflegegeld steigt und in welcher Höhe dies geschieht, ist für viele Familien keine sozialpolitische Debatte, sondern eine ganz praktische Angelegenheit.
Denn das Pflegegeld soll die häusliche Versorgung unterstützen, also genau dort helfen, wo Pflegebedürftige von Angehörigen, Freunden oder anderen nahestehenden Personen betreut werden. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungs- und Pflegekosten gewinnt jede Anpassung zusätzlich an Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
So hoch ist das Pflegegeld derzeit
Seit dem 1. Januar 2025 erhalten Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege in Pflegegrad 2 monatlich 347 Euro, in Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro, in Pflegegrad 4 monatlich 800 Euro und in Pflegegrad 5 monatlich 990 Euro. Für Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld.
Diese Beträge gelten für Menschen, deren Pflege zu Hause sichergestellt wird und die die Voraussetzungen der Pflegeversicherung erfüllen. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann im Alltag zur Anerkennung und Unterstützung derjenigen verwendet werden, die die Pflege übernehmen.
Wann kommt die nächste Erhöhung?
Nach der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung ist der nächste bereits festgelegte Anpassungstermin der 1. Januar 2028. Bis dahin ist keine weitere automatische Anhebung vorgesehen.
Wer also wissen möchte, wann das Pflegegeld nach heutigem Stand wieder steigt, erhält eine klare Antwort: Der nächste gesetzlich vorgesehene Termin ist Anfang 2028.
Das heißt allerdings nicht, dass bis dahin politisch nichts mehr passieren kann. Der Bundestag könnte die Pflegeleistungen jederzeit erneut ändern, etwa im Rahmen einer weiteren Pflegereform.
Solange eine solche neue gesetzliche Regelung jedoch nicht beschlossen ist, bleibt es bei der bestehenden Planung. Stand heute ist also nicht 2026 oder 2027, sondern 2028 der nächste fest verankerte Erhöhungsschritt.
Wie hoch wird die Erhöhung im Jahr 2028 ausfallen?
Genau diese Frage lässt sich derzeit noch nicht mit einer festen Euro-Zahl beantworten. Anders als bei der Erhöhung zum 1. Januar 2025 steht für 2028 noch kein konkreter Prozentsatz im Gesetz. Festgelegt ist bisher nur das Verfahren, nach dem die Anpassung berechnet werden soll.
Vorgesehen ist, dass die Leistungen zum 1. Januar 2028 entsprechend der Preisentwicklung der vorangegangenen Jahre angepasst werden. Gleichzeitig darf die Anhebung nicht stärker ausfallen als die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im selben Zeitraum. Das bedeutet in der Praxis: Erst wenn die maßgeblichen statistischen Daten vollständig vorliegen, kann verbindlich gesagt werden, wie groß die Erhöhung tatsächlich sein wird.
Prognose-Tabelle: So könnte das Pflegegeld 2028 steigen
Um in etwa einschätzen zu können, wie hoch die Pflegegeld-Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren ausfallen könnte, aber wir eine Tabelle erstellt, die zeigt, wie das Pflegegeld angepasst werden könnte.
| Pflegegrad | Prognose für eine mögliche nächste Erhöhung des Pflegegeldes |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Derzeit kein Pflegegeld. Auch bei einer prozentualen Anpassung würde sich daran voraussichtlich nichts ändern, solange der Gesetzgeber das nicht verändert. |
| Pflegegrad 2 | Aktuell 347 Euro monatlich. Bei einer Erhöhung um 4,5 Prozent wären es rund 363 Euro. Bei 5,0 Prozent rund 364 Euro. Eine mittlere Vergleichsprognose von 4,75 Prozent läge bei rund 363 Euro monatlich. |
| Pflegegrad 3 | Aktuell 599 Euro monatlich. Bei einer Erhöhung um 4,5 Prozent wären es rund 626 Euro. Bei 5,0 Prozent rund 629 Euro. Eine mittlere Vergleichsprognose von 4,75 Prozent läge bei rund 627 Euro monatlich. |
| Pflegegrad 4 | Aktuell 800 Euro monatlich. Bei einer Erhöhung um 4,5 Prozent wären es 836 Euro. Bei 5,0 Prozent 840 Euro. Eine mittlere Vergleichsprognose von 4,75 Prozent läge bei rund 838 Euro monatlich. |
| Pflegegrad 5 | Aktuell 990 Euro monatlich. Bei einer Erhöhung um 4,5 Prozent wären es rund 1.035 Euro. Bei 5,0 Prozent rund 1.040 Euro. Eine mittlere Vergleichsprognose von 4,75 Prozent läge bei rund 1.037 Euro monatlich. |
Warum lässt sich die künftige Höhe noch nicht seriös beziffern?
Die Antwort liegt in der gesetzlichen Konstruktion. Der Gesetzgeber hat für 2028 keine feste Zahl beschlossen, sondern einen Anpassungsmechanismus. Dieser orientiert sich an wirtschaftlichen Kennzahlen, die sich erst rückblickend vollständig bestimmen lassen. Solange diese Daten nicht komplett vorliegen, wäre jede konkrete Aussage über 10 Euro, 20 Euro oder 30 Euro mehr im Monat bloß eine Schätzung.
Die letzte Erhöhung gilt seit dem 1. Januar 2025
Die bislang jüngste Anhebung des Pflegegeldes ist bereits erfolgt. Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben.
Davon war auch das Pflegegeld betroffen. Wer also auf eine weitere Erhöhung im Jahr 2026 hofft, muss zunächst mit einer nüchternen Antwort leben: Für 2026 ist nach der derzeit geltenden Rechtslage keine weitere automatische Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen.
Damit ist die Lage aus heutiger Sicht vergleichsweise klar. Die Pflegegeldsätze, die seit dem 1. Januar 2025 gelten, bleiben im Jahr 2026 unverändert, solange der Gesetzgeber keine neue Reform beschließt. Eine schon feststehende weitere Anpassung innerhalb dieses Jahres gibt es derzeit nicht.
Fazit
Das Pflegegeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 erhöht, und zwar um 4,5 Prozent. Seitdem gelten monatlich 347 Euro in Pflegegrad 2, 599 Euro in Pflegegrad 3, 800 Euro in Pflegegrad 4 und 990 Euro in Pflegegrad 5. Eine weitere automatische Erhöhung ist für 2026 nicht vorgesehen.
Der nächste bereits gesetzlich festgelegte Anpassungstermin liegt am 1. Januar 2028.
Wie hoch die Erhöhung dann genau ausfallen wird, steht derzeit noch nicht fest. Die spätere Anpassung hängt von der maßgeblichen Preisentwicklung der vergangenen Jahre ab und ist zusätzlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt.
Wer heute nach einer verbindlichen Summe für 2028 fragt, bekommt daher noch keine belastbare Euro-Zahl. Belastbar ist im Moment nur eines: Die nächste planmäßige Erhöhung ist nach heutigem Rechtsstand erst für Anfang 2028 vorgesehen.




