Fast 40.000 Bürgergeld-Bezieher müssen rund 100 Euro Leistungskürzungen pro Jahr hinnehmen, weil sie kein eigenes Konto haben. Für die Auszahlung der Sozialleistungen werden nämlich Gebühren verlangt.
Barauszahlung von Bürgergeld
Nicht wenige Bürgergeldempfänger verfügen über kein eigenes Konto, obwohl das Gesetz vorschreibt, dass grundsätzlich alle Banken und Sparkassen ein Konto ermöglichen müssen (Stichwort: Konto für alle). Die Leidtragenden sind die Leistungsempfänger, denn sie müssen hohe Gebühren zahlen, wenn sie Schecks einlösen müssen.
Trotzdem verweigern viele Banken hilfesuchenden Kunden die Eröffnung eines Kontos. Begründet wird die Ablehnung mit der so genannten “Schalterhygiene” oder auch mit einem laufenden Insolvenzverfahren oder einer Überschuldungssituation.
Dies hat zur Folge, dass viele Menschen über kein Bankkonto verfügen. Die Betroffenen müssen sich die Sozialleistungen bar auszahlen lassen. Eine Barauszahlung ist jedoch mit Kosten verbunden. So kommt es indirekt zu Kürzungen beim Bürgergeld.
Leistungsberechtigte, die kein Konto haben, erhalten vom Jobcenter einen Scheck. Diesen müssen sie bei der Post oder bei der Postbank auszahlen lassen. Dafür werden Kosten fällig. Die Linke im Bundestag hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, um das Ausmaß zu erfassen.
Fast 40.000 Menschen betroffen
Lesen Sie auch: 5 Gründe, warum der Bürgergeld-Bescheid überprüft werden sollte
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass es im vergangenen Jahr rund 438.000 solcher Auszahlungsvorgänge mit Abzügen gegeben hat. Hochgerechnet ergibt das rund 38.500 betroffene Bürgergeld-Empfänger, die einen solchen Scheck einlösen mussten.
Rund 3,5 Millionen Euro wurden so über die Postbank an Leistungsbezieher ausgezahlt. Die Leistungsbezieher mussten eine Leistungskürzung von rund 96 Euro pro Jahr hinnehmen. Das ist eine enorme Kürzung des Regelsatzes.
Die Deutsche Post fordert zusätzlich unabhängig vom Jobcenter für die Einlösung von Schecks folgende Gebühren:
- bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
- bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
- bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
- bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1.000 Euro: 6,00 Euro
- bei Auszahlungen über 1.000 Euro bis 1.500 Euro: 7,50 Euro
Wer schlecht dran ist, wird noch schlechter behandelt
Die Linke kritisierte dieses Kürzungsverfahren. Wer schon so schlecht dran sei, dass er kein Konto habe, werde noch schlechter behandelt. “Kein Konto zu haben, darf nicht mit Bargeldabzug bestraft werden. Wer kein Konto eröffnen kann, dem muss geholfen werden.”
Die Bundesagentur für Arbeit weist lediglich daraufhin, dass eine Auszahlung der Regelleistungen auch per Scheck in der Post bzw. Postbank möglich sei. Es würden hierbei Gebühren entstehen, “die vom Bürgergeld gleich wieder abgezogen werden”.
Sich wehren, wenn ein Konto versagt wird
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich wehren können, wenn ein Konto von der Bank verweigert wird.