Hartz IV: “Zweifel an der Rechtmäßigkeit” – Jobcenter Saarbrücken erlitt gerichtliche Schlappe

Lesedauer 2 Minuten

Sozialgericht hat erhebliche Zweifel an Rechtmäßigkeit einer Leistungseinstellung gegen Schwerkranken

Das Jobcenter Saarbrücken verweigerte einem schwer Herzkrankem Hartz IV-Leistungen zu zahlen. Statt für eine schnelle und unbürokratische Hilfe zu sorgen, verwandte die Behörde Zeit und Aufwand den Betroffenenanwalt Fred Valentin und unsere Seite “Gegen-Hartz” abzumahnen. Beide Angriffe konnten abgewehrt werden. Nun musste die Behörde die nächste Niederlage einstecken: Das Gericht gewährte einstweiligen Rechtsschutz und sprach von “erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit”.

Jobcenter-Logo

Schwerkrank und auf Hartz IV angewiesen

Wir erinnern uns: Die Gesundheit von Maxim B. ist schwer angeschlagen. „Ich war fast tot“, berichtete der 42-Jährige gegenüber der “Saarbrücker Zeitung”. Eine mehrstündige Herzoperation vor gut 2 Jahren konnte das Leben geradeso noch retten. Weil die Erkrankung noch immer anhält, ist Maxim B. krankgeschrieben. Vor der Hartz IV-Zeit hat B. als Berufskraftfahrer gearbeitet und Lebensmittel ausgefahren. Durch die Herzkrankheit ist er auf Hartz IV angewiesen. Das Jobcenter anerkennt die schwierige Lage des Leistungsberechtigten offenbar nicht an. Trotz der Herzkrankheit strich die Behörde nämlich sämtliche Leistungen.

Zum Thema:
Saarbrückener Fall: Jobcenter stellte Hartz IV Leistungen ein und verweist auf fehlende Mitwirkung
Gegen-Hartz.de Abmahnung: Hartz IV Behörde gibt nach!
Maulkorb wegen kritischer Hartz IV Berichterstattung? Jobcenter mahnt Gegen-Hartz.de ab

Alle Leistungen eingestellt

Zu einem Meldetermin war Maxim B. nicht erschienen, weil er krank war. Eine ärztliche Bescheinigung legte der Betroffene nach eigenen Angaben vor. Dennoch stellte die Behörde alle Leistungen ein, weil er nicht zum Meldetermin erschien. Für das Jobcenter lag ein Meldeversäumnis vor. Trotz Krankheit und Attest. “Es ist eine Unverschämtheit, ihm alles zu kürzen“, kritisierte Rechtsanwalt Valentin.

Sozialgericht sieht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Und nun bekam auch Maxim B. Recht zu gesprochen. Anwalt Valentin hat einen einteiligen Rechtsschutz erwirkt, nach dem ein Widerspruch abgelehnt und zeitweise Maxim B. sogar seine Krankenversicherung verlor. Das Jobcenter im Regionalverband Saarbrücken legte keine Beschwerde ein, so dass der Beschluss nun rechtskräftig ist. Nach Angaben des Anwalt sind mittlerweile wieder Zahlungen eingegangen.

Scharfe Kritik äußerte auch das Gericht in Richtung Jobcenter. Denn der Antrag des Betroffenen sei “vollumfänglich begründet”. Zudem bestünden “erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit” des Hartz IV-Bescheides des Jobcenters.

Gegen-Hartz.de berichtete mehrmals über den offenbar schweren Fall von Leistungseinstellung. Anwalt Valentin gab ein Interview gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Beide wurden daraufhin von der Behörde abgemahnt. Beide konnten den Angriff auf den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit abwehren. Eine Anwältin wurde seitens des Jobcenters beauftragt. “Das Jobcenter verwandte offenbar viel Zeit und Aufwand damit, eine kritische Berichterstattung zu unterbinden”, kritisiert Sebastian Bertram von gegen-Hartz.de.

Keine Unterlassungserklärung unterschrieben

Anwalt Valentin sollte eine Unterlassungserklärung wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen unterschreiben und auch eine Rechnung Anwältin des Jobcenters von über 1029,35 Euro zahlen. Beides tat er nicht.  Valentin hatte dem Jobcenter mitgeteilt, „es sei eine Unverschämtheit“ Maxim B. „alles zu kürzen“. Das Jobcenter wähne sich offenbar „außerhalb der hiesigen Rechtsordnung“.