Hartz IV: Bundesregierung weiß nichts zu Sanktionen und deren Rechtswidrigkeit

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Kaum Informationen durch die Bundesregierung zur Sanktionspraxis

Offenbar hat die Bundesregierung keinen Überblick darüber, wie viele Hartz IV Sanktionen in welcher Höhe durch die Jobcenter erteilt wurden. Das berichtet die Linken-Vorsitzende Katja Kipping. Bei einer kleinen Anfrage an das Bundesarbeitsministerium waren die Angaben sehr ungenau und ungenügend.

Katja Kipping: “Das Bundesverfassungsgericht hat die bestehenden Sanktionsregeln größtenteils für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregíerung kann keine exakten Angaben darüber machen, wie die bisherigen Sanktionsregelungen umgesetzt wurden.

Bundesregierung kann nicht Sanktionen exakt beziffern

Es liegen weder Daten zur Anzahl der verschiedenen Sanktionshöhen (10, 30 und 60 Prozent bis hin zu Totalsanktionen) vor, ebenso keine Daten darüber, wie viele Widersprüche und Klagen gegen diese verschiedenen Sanktionshöhen zugunsten der Sanktionierten ausgingen. Dies betrifft auch die als verfassungswidrig eingestuften Sanktionshöhen von mehr als 30 Prozent. Das ergaben meine schriftlichen Fragen an die Bundesregierung.

Es liegen lediglich die bekannten Daten zur allgemeinen Rechtswidrigkeit von Sanktionen und zu den Sanktionsbeträgen vor. Auch wenn die schon einen kleinen Einblick geben, zeigen sie nicht das Ausmaß der unsäglichen Sanktionspraxis (siehe hier).

Man muss sich das vergegenwärtigen: Die bisherigen Bundesregierungen haben die verfassungswidrige Sanktionsregeln und Sanktionspraxis zu verantworten. Die Folgen dieser können nicht einmal exakt beziffert werden. Das ist skandalös.

Ich fordere die Bundesregierung auf, die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Existenzsicherungspflicht des Staates ernst zu nehmen. Wir sagen: Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe.”

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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