Hartz IV: Weiterhin Medikamenten Zuzahlung

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Arbeitslosengeld II Empfänger zahlen weiterhin bei Arzneien zu

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilte heute, dass Patienten, die von Hartz IV betroffen sind, weiterhin bei Medikamenten zuzahlen müssen. Ein Betroffener aus der Pfalz hatte zu Recht geklagt, weil die Zuzahlung von Medikamenten die Menschenwürde verletzten würde. Zudem sei die finanzielle Last nicht zumutbar, da man sonst das Existenzminimum unterschreitet.

Doch das Kassler Bundessozialgericht (AZ.: B 1 KR 10/07) sahen dies anders und stellten in einem Grundsatzurteil fest, dass Zuzahlungen keine besondere Belastung für ALG II Empfänger seien. Wörtlich hieß es dazu, der Gesetzgeber kennt ausschließlich das "physische Existenzminimum" wie z.B: Nahrung und Unterkunft. Der Kläger muss derzeit aufgrund ein Krankheit 41,40 Euro Zuzahlung für Arzneien pro Jahr aufwänden, obwohl er Empfänger von Sozialleistungen ist. Das BSG schlug vor, dass der 53jähriger Mann die Kosten von einem Darlehen monatlich begleichen soll.

Die Richter gingen in ihrem Urteil sogar noch einen Schritt weiter und stellten fest, dass insgesamt Zuzahlungen bei Medikamenten (angeblich) gerechtfertigt seien. Diese Gesetzesregelung würde helfen, ein "Kostenbewußtsein der Patienten" zu fördern.

In einem weiteren Fall wiesen die Richter eine Klage ebenfalls zurück. Ein Mann hatte geklagt vor dem BSG (Az.: B 1 KR 18/07R), weil Erwerbslose und Geringsverdiener potentiell aus Kostengründen zu spät zum Arzt gehen würden. Aus diesem Grund würden sich die Krankheiten verschlimmern und die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen würden steigen. Auch diese Argumentationlinie ließen die Bundesrichter nicht gelten. Der Rechtsanwalt des Klägers kündigte jedoch an, die Klage vor das Bundesverfassungsgericht verhandeln zu wollen. (22.04.2008)