Klagen gegen Hartz IV-Sanktionen oft erfolgreich

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Hartz IV-Bezieher gewinnen häufig Gerichtsverfahren wegen Sanktionen

16.06.2014

Hartz IV-Beziehern, die einen Termin beim Jobcenter versäumen oder sich angeblich weigern eine Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt anzutreten, drohen Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Der Hartz IV-Regelsatz wird dann um zehn, 30 oder gar 100 Prozent gekürzt – abhängig von der Art und der Häufigkeit der Pflichtverletzung. Dagegen können sich Betroffene wehren, indem sie Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen. Denn vielerorts verhängen die Behörden willkürlich Sanktionen oder die Rechtslage erscheint nicht eindeutig genug. Lehnt das Jobcenter diesen ab, bleibt nur noch ein Rechtsstreit. Laut einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei, die der Zeitung „Welt“ vorliegt, entscheiden die Gerichte in den Verfahren häufig zugunsten der Hartz IV-Bezieher. 2013 waren demnach 42 Prozent der Klagen wegen Sanktionen erfolgreich.

Linke: Sanktionen sind grundrechtswidrig
Im vergangenen Jahr wurden mehr als eine Million Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt. Diese Praxis kritisiert die Linkspartei scharf. „Sanktionen bei Hartz IV sind nicht nur grundrechtswidrig, sondern führen auch zu massenhaften Rechtsverletzungen durch rechtswidrige Kürzungen der sozialen Leistung“, mahnt die Partei-Vorsitzende, Katja Kipping. „Die Linke sagt ganz klar: Grundrechte kürzt man nicht. Sanktionen gehören abgeschafft und Rechtssicherheit für die Betroffenen hergestellt."

Jede Sanktion geht mit einer Leistungskürzung und somit mit einem Leben unterhalb des Existenzminimums einher. Doch die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich gegen die Strafmaßnahmen zu wehren. Zunächst kann Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid eingelegt werden. Lehnt das Jobcenter diesen ab, kann eine Klage vor Gericht angestrebt werden. Dem Hartz IV-Bezieher entstehen dabei in der Regel keine Kosten, da er normalerweise Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass auch Menschen mit geringen finanziellen Mittel, zu ihrem Recht kommen können.

Immer mehr Verfahren wegen Sanktionen
Wie aus der der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht, müssen sich die Gerichte immer häufiger mit Verfahren wegen Sanktionen befassen. Im vergangenen Jahr wurden 42 Prozent dieser Klagen zugunsten der Hartz IV-Bezieher entschieden. Ganz konkret waren von 6367 entschiedenen Klagen von Sanktionierten 2708 vollständig oder teilweise erfolgreich. Von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionsbescheide wurden 22.414 (36 Prozent) vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden.

Die Jobcenter sprachen seit 2007 mehr als sechs Millionen Sanktionen gegen SGB II Leistungsberechtigte aus. Meist waren Meldeversäumnisse Ursache der Leistungskürzungen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern berät derzeit über weitere Verschärfungen hinsichtlich der Sanktionen. (ag)

Bild: A. R. / pixelio.de

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