Hartz IV: Übernahme von Fernreise zum Sohn

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Jobcenter muss Hartz IV-Bezieher einmal im Jahr Reise zum Sohn nach Indonesien bezahlen

04.06.2014

Das Jobcenter muss die Reisekosten eines Vaters nach Indonesien übernehmen, damit dieser einmal im Jahr das Umgangsrecht mit seinem Sohn pflegen kann. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: L 7 AS 2392/13 B ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

LSG: Kontakt zu Vater muss gewährleistet sein
Im verhandelten Fall war die Mutter des Kindes nach Indonesien gezogen, ohne zuvor die Zustimmung des Vaters einzuholen. Der Mann verfügte nicht über die finanziellen Mittel, um seinen Sohn in Asien zu besuchen. Deshalb wandte sich der Hartz IV-Bezieher an das Jobcenter, um die Kostenübernahme für die Reise zu beantragen. Das Amt lehnte das Gesuch des Mannes jedoch ab.

Daraufhin zog der Vater vor Gericht. Das LSG entschied zu Gunsten des Mannes. Als Vater sei er eine wichtige Stütze für den Sohn, der bis zu seinem sechsten Geburtstag in Deutschland gelebt hatte. Diese Lebensphase habe ihn geprägt. Unter Berücksichtigung des Kindeswohls sei der Kontakt zum Vater darüber hinaus von großer Bedeutung. Das Gericht verpflichtete das Jobcenter einmal pro Jahr die Kosten für eine dreiwöchige Reise zum Sohn in Indonesien zu übernehmen. Darunter fallen insbesondere die Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und die Kosten für die Unterkunft. (ag)

Bild: Luise / pixelio.de

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