Wie immer zum Jahresbeginn werden die Regelleistungen bei Hartz IV angehoben. Äußerungen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) ließen hoffen, dass die Regelleistungen im Zuge der Reformen zum “Bürgergeld” deutlich steigen werden. Diese Hoffnungen scheinen wie Seifenblasen zu zerplatzen.
Regelsatz steigt nur um 4,6 Prozent?
Zum Jahresbeginn 2023 könnte es ein böses Erwachen geben. Bliebe es nämlich bei der derzeitigen Berechnungsgrundlage, würde unter Einbeziehung der durchschnittlichen Inflationsrate von 7,5 Prozent, der Regelsatz bei Hartz IV nur um 4,6 Prozent steigen.
Daraus ergäbe sich ein Eckregelsatz (Single-Haushalt) von knapp 470 Euro ab Januar 2023. Das rechnete die Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vor.
Heils ursprüngliche Ankündigung spielt keine Rolle mehr
Hubertus Heil hatte noch im Mai diesen Jahres angekündigt, dass die Berechnungsgrundlage geändert würde, da die “die bisherige Berechnung des Regelsatzes nicht mehr der Preisentwicklung standhalten” könne, so der Minister damals.
“Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage zu nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung.” Seit dem schweigt Heil sich aus und nennt keine konkreten Zahlen mehr.
FDP gegen Regelsatz-Erhöhungen
Diese Planungen verneint allerdings die FDP. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Johannes Vogel, kündigte zwar an, dass die Regelleistungen beim Bürgergeld „einfacher, chancen- und aufstiegsorientierter“ gestalten würden, allerdings wolle man die Regeln zur Berechnung der Regelsätze nicht verändern. Die Inflation würde ja “bei den jährlichen Anpassungen berücksichtig” sein.
Auch der Bundesfinanzminister Christian Lindner sprach sich gegen generelle Erhöhungen bei Hartz IV aus. Stattdessen sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. Zusätzlich forderte die FDP einen Boni für das winterliche Frieren.
In dem Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist keine Passage zu den Regelleistungen aufgeführt. Das wird vor allem von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden heftig kritisiert.
Bleibt es bei den “Kleckerbeträgen?
“Wenn es wieder nur Kleckerbeträge werden, dann sollte man besser beim Namen Hartz IV bleiben”, sagte der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, gegenüber dem ZDF Morgenmagazin. Stattdessen fordert Ulrich eine Erhöhung der Sätze um 50 Prozent, sowie zeitnahe Hilfen für Rentner und einkommensschwache Haushalte.
„Die Ergebnisse der Paritätischen Forschungsstelle belegen, dass das herkömmliche Verfahren zur Anpassung der Regelsätze nicht mehr trägt.“ Die vermutliche Anpassung der Regelleistungen läge somit deutlich unter dem Anstieg der derzeitigen Lebenshaltungskosten.
Ulrich befürchtet eine „reale Entwertung der Grundsicherungsleistungen“. Die armen Menschen werden noch ärmer, wenn sich die FDP innerhalb der Ampel-Koalition durchsetzen würde. Daher ist den “Forderungen der FDP eine klare Absage zu erteilen”.
Studie zeigt höheren Bedarf bei Hartz IV
Ein armutsfester Regelsatz müsste jedoch nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen, als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt derzeit 449 Euro betragen.
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