Jahrelanges Sitzen im Job begründet noch keine Berufskrankheit

Bankkaufleute können wegen jahrelangen Sitzens in ihrem Beruf bei chronischen Steißbeinschmerzen keine Berufskrankheit geltend machen. Denn es gibt keine neuen Erkenntnisse, dass das berufsbedingte Dauersitzen die entsprechenden Schmerzen verursacht oder verschlimmert hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Freitag, 6. Februar 2026, veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 U 2790/23). Eine Anerkennung als sogenannte Wie-Berufskrankheit scheide daher aus.

Was wurde konkret verhandelt?

Die Klägerin arbeitete 27 Jahre als Bankkauffrau und übte ihre Tätigkeit weitgehend sitzend aus. Seit Mai 2016 ist die schwerbehinderte Frau arbeitsunfähig. Bei ihr wurden mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt, darunter ein chronisches Schmerzsyndrom und schmerzbedingte Blasen- und Darmfunktionsstörungen. Bei einer neurologischen Untersuchung wurden auch chronische Steißbeinschmerzen (Coccygodynie) verbunden mit Kribbelgefühlen in den Gesäßbacken festgestellt.

Der Arzt vermutete, dass die Störung auf das jahrelange Sitzen während der Arbeit zurückzuführen ist. Die Frau beantragte daraufhin die Anerkennung ihrer chronischen Steißbeinschmerzen als „Wie-Berufskrankheit“. Sie verwies zudem auf ein Merkblatt des Facharztes, wonach „das Sitzen das neue Rauchen“ sei.

Normalerweise sind Berufskrankheiten in einer Berufskrankheitenliste aufgeführt. Ist eine Erkrankung dort nicht enthalten und gibt es neue Erkenntnisse über einen beruflich bedingten Ursachenzusammenhang einer Erkrankung, kann diese als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.

Der zuständige Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung der chronischen Steißbeinschmerzen infolge jahrelangen Sitzens aber als „Wie-Berufskrankheit“ ab.

LSG Stuttgart urteilt zu Steißbeinschmerzen bei Bankkauffrau

Dies bestätigte nun auch das LSG mit Urteil vom 14. November 2025 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Gutachter habe keinen Ursachenzusammenhang zwischen der 27-jährigen sitzenden Tätigkeit als Bankkauffrau und den Steißbeinschmerzen gesehen. Bei der Klägerin kämen sowieso mehrere Ursachen in Betracht, wie etwa die Hämorrhoidenoperation und weitere Schmerzerkrankungen. Dass Sitzen die Beschwerden wesentlich verursacht habe, sei nicht wahrscheinlich.

In der medizinischen Wissenschaft gibt es auch keine neuen Erkenntnisse, so das LSG, dass das ständige Sitzen im Beruf generell eine „Wie-Berufskrankheit“ auslösen könne. Es sei nicht bekannt, dass Bankkaufleute und Berufsgruppen mit vergleichbarem Belastungsprofil einer erhöhten Gefahr für Steißbeinschmerzen ausgesetzt seien.