Hartz IV Schonvermögen wird angehoben

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Das Hartz IV Schonvermögen für die private Altersvorsorge wurde verdreifacht

Heute hat der Deutsche Bundestag eine Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV Bezieher beschlossen. Dabei geht es jedoch nur um das Schonvermögen, das für die private Altersvorsorge verwandt wird. Bisher galt, dass Bezieher von ALG II pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurück legen dürften, ohne dass der Anspruch auf Hartz IV Leistungen verwirkt wird. Künftig können ALG II Bezieher 750 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge verwenden. Schon im Koalitionsvertrag von Union und FDP wurde die Anhebung als Ziel der Koalition fest gehalten, die nun umgesetzt wurde.

Doch wem nützt die Anhebung des Schonvermögen für die private Altersvorsorge? Die Antwort ist einfach: Den Versicherungsanstalten. Denn die Versicherer können künftig damit werben, dass die private Altersvorsorge pro Lebensjahr bis zu einem Betrag von 750 Euro "Hartz IV sicher" ist. Die Neuerung betrifft nämlich nur die aller Wenigsten der ALG II Bezieher. Laut internen Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden von Januar bis September 2009 insgesamt 11.000 ALG II Anträge abgelehnt, da die Antragsteller über zu viel Vermögen verfügten. Das entspricht gerade einmal 0,2 Prozent aller ALG II Anträge.

Es kann also behauptet werden, dass die Anhebung keine generelle Verbesserung der Hartz IV Bezieher ist, sondern ein Werbe- Instrument für die Versicherungsanstalten, damit die Bürger "Angstfrei vor Hartz-IV" ihr Erspartes in die private Altersvorsorge anlegen. Ein wirklicher "Win-Win" Effekt für die FDP: Einerseits wird den Menschen suggeriert, die FDP hat ein soziales Image, weil sie die Anhebung des Schonvermögens voran trieb, anderseits freuen sich die Versicherungskonzerne, die nun besser ihre Verträge verkaufen können. Und Hartz IV Betroffene gehen leer aus. (05.03.2010)