Hartz IV-Neuberechnung noch vor der NRW Wahl

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Bundesregierung plant eine Neuberechnung der Arbeitslosengeld II Regelsätze für Kinder noch vor der NRW Landtagswahl. Noch vor Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht über die Hartz IV Regelsätze urteilen

Die Bundesregierung plant eine Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze für Kinder noch vor der NRW Landtagswahl. Das geht aus einem Bericht der Rheinischen Post hervor. Die Zeitung beruft sich dabei auf interne Regierungskreise. Die Bundesregierung geht demnach davon aus, dass noch vor der NRW-Landtagswahl am 9 Mai 2010 ein entsprechendes Urteil beim Bundesverfassungsgericht gefällt wird. Das Bundesverfassungsgericht wird laut Berichten noch vor Ende Februar 2010 ein Urteil fällen, da der Präsident, Prof. Papier Ende Februar aus seinem Amt ausscheiden wird und er entscheident an dem derzeitigen Hartz-IV Regelsatz Verfahren am Bundesverfassungsgericht beteiligt war.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Bundesverfassungsgericht zur der Ansicht gelangen, dass die Berechnung der Hartz IV Regelsätze nicht verfassungskonform sind. Das Gericht wird allerdings nicht einen neuen Eckregelsatz festlegen, sondern lediglich die Bundesregierung dazu auffordern eine verfassungskonforme Regelsatzgestaltung vorzunehmen. Dazu wird in aller Regel eine Frist festgelegt, in der der Bundesregierung Zeit gegeben wird, eine Neugestaltung vorzunehmen. Die Frist wird meistens auf ein Kalenderjahr festgelegt.

In der mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 20 Oktober 2009, hat das Bundesverfassungsgericht sehr nachdrücklichen Fragen an die Bundesregierung und das Statistische Bundesamt gestellt. Beide standen wegen ihrer unbegründeten Ableitung der ALG II Regelsätze inhaltlich "am Pranger" und die obersten Bundesrichter machten überraschend deutlich, dass sie ein solches "Daumenpeilverfahren gegriffener Zahlen" nicht dulden werden. Das oberste deutsche Gericht hat allerdings einen festen Termin noch nicht veröffentlicht bzw. bestätigt.

Anders als in den meisten Medien berichtet, geht es in dem Verfahren nicht nur um die Regelsätze für Kinder, sondern auch um die Eckregelsätze von Erwachsenen. Die Bundesregierung scheint jedoch nur damit zu rechnen, dass lediglich die "Kinderregelsätze" als nicht verfassungskonform beurteilt werden. Insgesamt klagen drei Hartz IV Betroffene, zwei aufgrund der Regelsätze für Kinder und ein Kläger aufgrund der Regelsatz Berechnung für Erwachsene.

Erwerbslosen Gruppen, Gewerkschaften und Bürgerbeauftragte rufen weiterhin dazu auf, Überprüfungsanträge zu stellen, um eventuelle rückwirkende Ansprüche zu sichern. Die Bundesagentur für Arbeit hat allerdings eine Weisung an die Hartz IV-Behörden ergehen lassen, in der angewiesen wird, die Überprüfungsanträge abzulehnen. (09.01.2010)

Tipp
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