Keine Abstriche bei Heizkosten. Landkreis Celle verliert vor Sozialgericht
In einem Klageverfahren gegen den Landkreis Celle hat die 28. Kammer des Sozialgerichts Lüneburg entschieden, dass die "Angemessenheit der Heizkosten […] grundsätzlich nicht nach Durchschnittsverbrauchswerten bestimmt werden kann". Die Heizkostenberechnung des Landkreises Celle wird als "rechtsfehlerhaft" kritisiert, "und zwar im Wesentlichen aufgrund der Tatsache, dass individuelle Aspekte und Besonderheiten in keiner Weise berücksichtigt worden sind." Weiter bemängelt das Gericht: "Unzureichend erscheint auch die Differenzierung bei den Heizanlagen" durch den Landkreis. Und das Gericht kritisiert auch, dass "die Geschosshöhe als Faktor überhaupt nicht berücksichtigt" würde, "obgleich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen dies als Kriterium benannt hat, welches auch offensichtlich Einfluss auf den Heizbedarf hat. Denn beheizt werden die Kubikmeter an Raumluft und nicht die zugrunde liegenden Quadratmeter."
Der Landkreis Celle betrachtet diesen Rechtsstreit im übrigen selbst als "Musterverfahren". In wenigstens zwei Einstweiligen Anordnungsverfahren haben unterschiedliche Kammern des Sozialgerichts – auf die Entscheidung bezugnehmend – den Landkreis seitdem zur Zahlung der tatsächlichen Heizkosten verpflichtet. Weitergehend scheint es sinnvoll, auf Grundlage dieses Urteils dort Überprüfungsanträge zu stellen, wo in der Vergangenheit die Heizkosten nicht in voller Höhe erstattet wurden (wobei der 18 %-ige Abzug des Warmwasseranteils zu berücksichtigen ist). (Erwerbslosen Initiative Celle, 30.12.07)
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