Hartz IV Bildungspaket: Jetzt Ansprüche sichern

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Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder Bezieher des Kinderzuschlags müssen schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe" auch genannt Bildungspaket) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern.

09.03.2011

Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe" auch genannt Bildungspaket) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern. Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat. Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschalg bezieht, spätestens bis zum 31. Mai.

Tipp für Geringverdiener und Hartz IV Bezieher: Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen
Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht. „Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken“, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.“

Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge. „Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen“, betont Martin Künkler.

Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei
einer Mittagsverpflegung.

Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1. Januar 2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.

Die KOS kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat“, sagte Martin Künkler. Die KOS fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind“, kritisiert Künkler weiter. Einen Muster Antrag zum Bildungspaket finden Sie auf unter dem Link oder bei der KOS. (pm KOS)

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