Hartz IV-Bezieher erhalten jährlich rund 6 Millionen Euro als Darlehen

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Hartz IV-Bezieher haben die Möglichkeit für dringend benötigte Anschaffungen ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Im Jahr 2017 belief sich das Darlehensvolumen auf ca. 6 Millionen Euro. Die Höhe der Darlehenssumme liefert einen weiteren Beweis dafür, dass die Regelleistung zu niedrig angesetzt ist.

Das Darlehen des Jobcenters

Dadurch, dass es als Hartz IV-Bezieher so gut wie unmöglich ist entsprechende Rücklagen zu bilden, entstehen bei unerwartet großen Anschaffungen häufig Probleme. Mangels Erwerbstätigkeit und eventueller Schufa-Einträge ist die Aufnahme eines Bankdarlehens so gut wie ausgeschlossen.

Bei einer besonderen Notlage können Hartz IV-Bezieher jedoch ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Eine solche besondere Notlage stellt z.B. ein defekter Kühlschrank dar. Das Darlehen muss jedoch in Höhe von 10 % des Regelsatzes zurückgezahlt werden. Zinsen fallen hierfür nicht an.

14.000 EUR wurden monatlich ausgezahlt

Im letzten Jahr wurden Hartz IV-Bezieher monatlich im Durchschnitt 14.000 EUR als Darlehen bewilligt. Dies sind rund 6 Millionen EUR im Jahr. Die Darlehen wurden insbesondere für die Anschaffung von Kleidung und Haushaltsgeräte beantragt. Im Jahr 2007 lag das jährliche Darlehensvolumen noch bei 2,66 Millionen EUR.

Höhe des Darlehensvolumens als Beweis für den zu niedrig angesetzten Hartz IV-Regelsatz

Die Hartz IV-Regelleistung dient der Sicherung des Existenzminimums. Man sollte daher davon ausgehen, dass die Regelleistung auch für Positionen wie Kleidung oder eine Waschmaschine ausreicht. Experten sehen den extremen Anstieg des Darlehensvolumens in den letzten Jahren als weiteren Beweis dafür, dass die Hartz IV-Regelleistung zu gering angesetzt ist. Wenn Kleidung oder eine Waschmaschine nicht mehr ohne fremde Hilfe finanziert werden können, obwohl dies keine Luxusgüter sind, dann kann nicht von einer Sicherung des Existenzminimums gesprochen werden.

Darlehensgewährung ist keine Wohltat

Die Darlehensgewährung ist zudem keine Nettigkeit des Jobcenters. Durch die Rückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Regelsatzes verbleibt den Betroffenen noch weniger Geld zur Sicherung des Existenzminimums. Sabine Zimmermann von der Linken ist daher der Auffassung, dass der Regelsatz so hoch angesetzt werden muss, dass solche Ausgaben ohne Darlehensaufnahme getätigt werden können. Dies allein schon aus „Würde und Anstand gegenüber den Betroffenen“.

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