Hartz IV bald vor dem Bundesverfassungsgericht

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Das Landes- Sozialgericht Berlin hält die Arbeitslosengeld Regelung für ältere Erwerbslose für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht wird eingeschaltet.

Nachdem die Politik in der vergangenen Woche über eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer laut nachgedacht hat, schaltet sich nun auch das Sozialgericht Berlin mit in das Geschehen ein. Das Sozialgericht hält die 2003 geschaffene Regelung, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) auf 18 Monate zu verkürzen, für "einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum" des Betroffenen. Mit der Hartz IV Arbeitsmarktreform wurde folgendes geändert: Statt 32 Monate erhalten Erwerbslose über 55 Jahre nur noch 18 Monate das ALG I. Danach erhalten Arbeitslose das ALG II.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll entscheiden.
Die Berliner Sozialrichter sprachen sich für eine "schonendere Übergangsregelung" aus. Nun wurden gleich zwei Verfahren dem dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Das Ursprungsverfahren hatte ein 52jähriger Verkäufer in den Gang gesetzt. Dieser hatte geklagt weil er am 1. Februar 06, dem Stichtag für die verkürzte ALG I Bezugsdauer, sich arbeitslos meldete. Hätte der Mann sich nur einen Tag zuvor Arbeitslos gemeldet, so hätte noch die altere Regelung gegolten. So bekam der Mann anstatt 22 Monate, nur 12 Monate das höhere ALG I und danach ALG II. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen "aprupten Verlust von Ansprüchen" erlitten hat. Als Eigentum definierten die Richter die eingezahlte Arbeitslosenversicherung in die der Mann während seiner Tätigkeit jahrelang eingezahlt hatte.

Wann eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht gefällt wird, steht noch in den Sternen. Beauftragt wurde der Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der erst seit einigen Tagen im Amt ist.

Auch das Arbeitslosengeld II steht auf dem Prüfstand
Bei dem zweiten Hartz IV Verfahren geht es darum, ob mit dem ALG II Regelsatz überhaupt ein menschenwürdiges Dasein möglich sei. Zu Klären gilt es, ob die BSG Entscheidung vom vergangenen Jahr verfassungsgemäß war. Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass der ALG II Regelsatz ausreichend sei. Die Kläger bestreiten diese Aussage. Auch hier steht eine Entscheidung noch aus. (gegen-hartz.de, 02.10.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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