Jugendliche müssen sich ab 2016 über das Jobcenter selbst krankenversichern
17.07.2015
Ab dem 1. Januar 2016 soll es einen sogenannten versicherungsrechtlichen Statuswechsel für Hartz IV-Bezieher geben. Die Vorrangigkeit der Familienversicherung entfällt für Menschen im ALG II Bezug. Das bedeutet, dass Jugendliche ab 15 Jahren selbst versichert sind, wenn sie Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Das Jobcenter muss dann die Betroffenen versichern und sie sind nicht mehr wie bisher in der Familienversicherung der Eltern /Vater / Mutter (mit-)versichert. Jugendliche unter 15 Jhren bleiben in der Familienversicherung versichert.
„Wir sehen hier einen großen Nachteil für die Jugendlichen. Wenn die Behörde die jungen Menschen sanktioniert, fällt auch der Versichertenschutz weg. Diese Gesetzesänderung ist eine weitere Verschärfung für Hilfesuchende, sagt Werner Schulz von der LAG „Hartz IV muss weg“ in Hessen. (sb, pm)
Bild: marog-pixcells – fotolia
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