Hartz IV: BA kündigt Jobcenter-Schließungen wegen Coronavirus-Krise an

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Bundesagentur kündigt Schließungen von Filialen an

Im Zuge der Coronavirus-Krise werden immer mehr Maßnahmen getroffen. Erst heute schrieben die Mitarbeiter der Berliner Jobcenter einen Brandbrief, der dazu aufforderte, alle Jobcenter zu schließen. Nun kündigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) an, dass zahlreiche Arbeitsagenturen und Jobcenter in der nächsten Woche vorausichtlich geschlossen sind.

Bundesagentur für Arbeit informiert über Schließungen

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit warnt die Behörde vor vorrübergehenden Schließungen einiger Zweistellen. So ist zu lesen: “Wegen der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland ist es möglich, dass einzelne Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter vorübergehend schließen müssen. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”.

Was bedeutet das für die Mitwirkungspflichten?

Was heißt das nun für Leistungsbezieher? Die BA schreibt dazu nichts, außer dass Leistungen weiter gezahlt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass auf Termine im Rahmen der Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verzichtet wird.

Wenn man in Quarantäne ist

Wird eine Quarantäne für Einzelpersonen oder Regionen ausgesprochen, dürfen die Mitwirkungspflichten nicht überzogen werden. Kommt es dennoch zu einer Sanktion, ist dringend ein Widerspruch zu stellen. Denn aus einer Quarantäne heraus Termine wahrzunehmen, wird unmöglich sein. Zudem können in einer solchen Situation auch keine Kontoauszüge oder andere Beweise beschafft werden.

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Hartz IV Antrag trotz Schließung des Jobcenters?

Wenn eine Jobcenter-Filiale geschlossen ist, muss der Leistungsträger nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I und § 9 S. 2 SGB X dafür Sorge tragen, dass alle Anspruchsberechtigten schnell zustehende Sozialleistungen erhalten. Wenn es keine Möglichkeiten gibt, in der zuständigen Behörde beispielsweise einen Hartz IV-Antrag abzugeben, kann dieser auch bei einem anderen Sozialleistungsträger im Rahmen der Amtshilfe nach § 3 ff SGB X abgegeben werden.

Zur Not muss sollten Antragsteller den Hartz IV-Antrag per Einschreiben oder per Mail zustellen. Es ist darauf zu achten, ob die Jobcenter eine Hotline zur Verfügung stellen. Dort sollte telefonisch Kontakt hergestellt werden. Bitte auf Ankündigungen der zuständigen Jobcenter achten! Wir berichten weiter.