Hartz IV: Einladung zur Infoveranstaltung – Muss man dahin gehen?

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Das gilt zu beachten bei Einladungen zu sog. Infoveranstaltungen durch das Jobcenter

Die JobCenter versenden häufig Einladungen an Hartz IV Beziehende zu Informationsveranstaltungen diverser Projekte, die jedoch nicht im JobCenter, sondern beim Maßnahmeträger “XY” stattfinden. In diesem Zusammenhang taucht öfter die Frage auf, ob man sanktioniert wird, wenn man an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit Corona-Kontaktbeschränkungen gelten. Daher sollten sich Hartz IV Beziehende auch zum Schutze ihrer Gesundheit gegen Einladungen dieser Art zur Wehr setzen.

Grundsätzlich ist dazu Folgendes zu sagen:

Einladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungsträger sind, können mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversäumnis sanktioniert werden!

Aber Vorsicht!

Das JobCenter kann eigene Veranstaltungen auch in fremden Räumlichkeiten durchführen, denn die Meldepflicht ist nicht auf die Räumlichkeiten beschränkt, die sich in deren Besitz befinden.

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Entscheidend ist, ob das Jobcenter die Veranstaltung vornimmt

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom JobCenter bzw. ‘Arbeitsamt’ (maßgeblich) durchgeführt wird (Bsp. sog. Bildungsmessen), was im Streitfall auf der Einladung erkennbar sein muss. Die bloße Anwesenheit eines Mitarbeiters/SB von JobCenter bzw. ‘Arbeitsamt’ reicht dazu aber nicht.

Durch Aufnahme der Pflicht in eine Eingliederungsvereinbarung, sich bei diesem Dritten zu melden oder dort Termine warzunehmen, wird auch die Nichtmeldung bei diesem Dritten als Verstoß gegen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Pflichten sanktionierbar.

Sollte diese Pflicht also in der Einladung bzw. der EinV verankert sein und man will vor Ort nicht blind irgendwelche Dokumente unterschreiben, besteht z. B. die Möglichkeit, sich auf einer eigenen Bestätigung die Teilnahme quittieren zu lassen, um einen schriftlichen Nachweis für das JobCenter zu erhalten. Hier ein Beispiel wie das aussehen kann:

Teilnahmebestätigung

Es wird bestätigt, dass Frau/Herr “xx” am Gruppentermin unserer Informationsveranstaltung teilgenommen hat.
Ort des Gruppentermins: xxx
Datum des Gruppentermins: xx.xx.2021
Zweck des Gruppentermins: Vorstellung des Projekts “XX”

______________________________________________
Ort, Datum – Unterschrift des Informationsveranstalters

Die ‘xx’ musst du natürlich noch mit deinen eigenen, sowie den Daten aus der Einladung ergänzen.

Nicht vergessen: Bevor ihr die Bestätigung beim JobCenter einreicht, unbedingt eine Kopie für eure Unterlagen anfertigen! (aus unserem Forum hartz.info)

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