Das gilt zu beachten bei Einladungen zu sog. Infoveranstaltungen durch das Jobcenter
Die JobCenter versenden hรคufig Einladungen an Hartz IV Beziehende zu Informationsveranstaltungen diverser Projekte, die jedoch nicht im JobCenter, sondern beim Maรnahmetrรคger “XY” stattfinden. In diesem Zusammenhang taucht รถfter die Frage auf, ob man sanktioniert wird, wenn man an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit Corona-Kontaktbeschrรคnkungen gelten. Daher sollten sich Hartz IV Beziehende auch zum Schutze ihrer Gesundheit gegen Einladungen dieser Art zur Wehr setzen.
Grundsรคtzlich ist dazu Folgendes zu sagen:
Einladungen zu Dritten, d. h. die Nichtmeldung bei Dritten, die nicht Leistungstrรคger sind, kรถnnen mangels rechtlicher Grundlagen nicht als Meldeversรคumnis sanktioniert werden!
Aber Vorsicht!
Das JobCenter kann eigene Veranstaltungen auch in fremden Rรคumlichkeiten durchfรผhren, denn die Meldepflicht ist nicht auf die Rรคumlichkeiten beschrรคnkt, die sich in deren Besitz befinden.
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Entscheidend ist, ob das Jobcenter die Veranstaltung vornimmt
Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom JobCenter bzw. ‘Arbeitsamt’ (maรgeblich) durchgefรผhrt wird (Bsp. sog. Bildungsmessen), was im Streitfall auf der Einladung erkennbar sein muss. Die bloรe Anwesenheit eines Mitarbeiters/SB von JobCenter bzw. ‘Arbeitsamt’ reicht dazu aber nicht.
Durch Aufnahme der Pflicht in eine Eingliederungsvereinbarung, sich bei diesem Dritten zu melden oder dort Termine warzunehmen, wird auch die Nichtmeldung bei diesem Dritten als Verstoร gegen in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Pflichten sanktionierbar.
Sollte diese Pflicht also in der Einladung bzw. der EinV verankert sein und man will vor Ort nicht blind irgendwelche Dokumente unterschreiben, besteht z. B. die Mรถglichkeit, sich auf einer eigenen Bestรคtigung die Teilnahme quittieren zu lassen, um einen schriftlichen Nachweis fรผr das JobCenter zu erhalten. Hier ein Beispiel wie das aussehen kann:
Teilnahmebestรคtigung
Es wird bestรคtigt, dass Frau/Herr “xx” am Gruppentermin unserer Informationsveranstaltung teilgenommen hat.
Ort des Gruppentermins: xxx
Datum des Gruppentermins: xx.xx.2021
Zweck des Gruppentermins: Vorstellung des Projekts “XX”
______________________________________________
Ort, Datum – Unterschrift des Informationsveranstalters
Die ‘xx’ musst du natรผrlich noch mit deinen eigenen, sowie den Daten aus der Einladung ergรคnzen.
Nicht vergessen: Bevor ihr die Bestรคtigung beim JobCenter einreicht, unbedingt eine Kopie fรผr eure Unterlagen anfertigen! (aus unserem Forum hartz.info)