Hartz IV: Erstmals Jobcenter wegen Corona-Virus geschlossen

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Corona-Infektion im Jobcenter: Ein Sachbearbeiter erkrankt

Wie die Agentur für Arbeit mitteilte, ist das Jobcenter Vilshofen in Niederbayern ab sofort geschlossen. Grund für diese drastische Maßnahme ist ein bestätigter Coronavirus-Infektionsfall. Ein Mitarbeiter der Behörde hatte sich laut Angaben der Gesundheitsbehörden angesteckt.

Coronavirus

Bestätigter Infektionsfall

Wie die Agentur für Arbeit Passau am Mittwochabend mitteilte, ist das Jobcenter Vilshofen mit sofortiger Wirkung geschlossen. Ein Behördenmitarbeiter habe sich mit dem Covid-19 Virus infiziert. Man habe “sofort alle notwendigen und erforderlichen Maßnahmen ergriffen”, ließ Dr. Klaus Stein, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit und Alexander Wagner, Geschäftsführer des Jobcenters Passau Land verlautbaren.

Schließung soll Leistungsberechtigte und Mitarbeiter schützen

Mit dieser Maßnahme wolle man alle Mitarbeiter und Kunden schützen. “Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Alle Kontaktpersonen sind identifiziert und werden vom Gesundheitsamt getestet”, hieß es in einer gestern Abend veröffentlichten Pressemitteilung. Der erkrankte Jobcenter-Mitarbeiter befindet sich in Quarantäne und wird isoliert im Klinikum Passau versorgt und therapiert.

Alle Termine fallen aus

Das Jobcenter des Jobcenters Passau Land in Vilshofen soll bis vorraussichtlich bis zum 11.3. geschlossen bleiben. Alle Termine, die in dieser Zeit vereinbart wurden, entfallen. Sanktionen müssen Hartz IV-Antragsteller nicht befürchten.

Unter der Telefonnummer 08541 960444 können sich Leistungsberechtigte oder Antragsteller ihre Anliegen vorbringen. In dringenden Fällen können sich Bürger auch an das Jobcenter in Passau, Dr.–Hans–Kapfinger–Str. 14c, wenden.

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Auch andere Leistungsträger zuständig

Der § 16 Abs. 2 SGB I bestimmt, dass im Zweifel auch bei jedem anderen Sozialleistungsträger oder kommunaler Verwaltungsstruktur wirksam Hartz IV-Anträge gestellt werden können, § 20 Abs. 3 SGB X klärt deren Zuständigkeit und Entgegennahmepflicht. Das bedeutet, Hartz IV Anträge können auch rechtswirksam bei anderen Sozialleistungsträgern gestellt werden. Wird der Antrag, wie hier beschrieben, in den Postkasten des Jobcenters geworfen oder per Post übermittelt, ist nicht zu 100 Prozent sichergestellt, dass dieser ankommt. Eine Entgegennahme kann nicht quitiert werden.

Kein Einfluss auf Leistungsauszahlung

Das Jobcenter betonte, dass trotz der Schließung der Behörde es sichergestellt sei, dass alle Leistungen – auch die Leistungsauszahlung – des Jobcenters oder der Arbeitsagentur für alle Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind, gewährleistet werden. Hartz IV-Anträge können auch elektronisch übermittelt werden oder per Hausbriefkasten eingeworfen werden.”

Nicht bekannt ist, ob der infizierte Mitarbeiter Kollegen oder Leistungsberechtigte angesteckt hat. Das Gesundheitsamt hat bereits alle Kontaktpersonen identifiziert und wird diese kontaktieren.

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