Hartz IV Rechtsansprüche werden regelmäßig nicht umgesetzt
28.06.2012
In einer Umfrage hat die Diakonie die Praxiserfahrungen der 110 bundesweiten hauseigenen Beratungsstellen ausgewertet. Dabei stellten die Autoren der Studie fest, dass nicht nur die „willkürlichen Abschläge bei der Ermittlung des Hartz IV Regelsatzes 2010 zu einer dauerhaften Unterschreitung des Existenzminimums führen“, sondern auch, dass die Regelleistungen und Ansprüche auf einmalige oder personenbezogene Leistungen regelmäßig nicht gesichert sind.
Das gelte auch für Beratungsangebote in den Jobcenter oder bei „der Einlösung persönlicher Integrationsansprüche etwa durch Fördermaßnahmen oder zielgruppenspezifische Ansprache.“ Nach Ansicht der Autoren habe sich die Situation der Hartz IV-Beziehenden durch zahlreiche Änderungen der Gesetzeslage in den Jahren 2010 und 2011 noch weiter verschärft. Die Neubemessungen und das eingeführte Teilhabe- und Bildungspaket, die im Jahre 2011 in Kraft traten, haben an die Lage nichts verändert.
Die Untersuchung soll Betroffenen, Beratungsstellen und politischen Entscheidungsträgern einen kompetenten Überblick über die Erfahrungen in der Praxis geben. Die Diakonie unterstreicht nach eigenem Bekunden weiterhin ihre Forderung nach einer menschenwürdigen und sozialen Grundsicherung für in Not geratene Menschen in Deutschland. Die vollständige Studie kann hier herunter geladen werden. (sb)
Bildnachweis: Kurt F. Domnik / pixelio.de
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