Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei versäumten Jobcenter-Terminen strengere Regeln. Trotzdem darf das Jobcenter die Miete nicht bei jeder Sanktion streichen.
Wer eine sofort verfügbare und zumutbare Arbeit willentlich ablehnt, kann den vollständigen Regelbedarf verlieren. Die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten laufen jedoch weiter, während nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen später auch der persönliche Mietanteil entfallen kann.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsverweigerung: Regelbedarf weg, Miete bleibt
Nach § 31a Absatz 7 SGB II kann der Anspruch in Höhe des vollständigen Regelbedarfs entfallen, wenn eine erwerbsfähige Person eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt. Die Arbeit muss tatsächlich und unmittelbar verfügbar sein und bewusst abgelehnt werden.
Eine vorherige Pflichtverletzung ist nicht mehr erforderlich. Bereits die erste willentliche Ablehnung eines passenden Arbeitsangebots kann deshalb zum vollständigen Regelbedarfsentzug führen.
Das Jobcenter muss jedoch nachweisen, dass die Beschäftigung zumutbar war und sofort begonnen werden konnte. Ein wichtiger Grund oder eine außergewöhnliche Härte schließen den Entzug aus.
Der Regelbedarf kann für mindestens einen und höchstens zwei Monate entfallen. Besteht die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nach dem ersten Monat nicht mehr, ist der Entzug aufzuheben.
Die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten sowie bestehende Mehrbedarfe werden weiter erbracht. Das Jobcenter soll die Unterkunftskosten fĂĽr die gesamte Bedarfsgemeinschaft unmittelbar an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten zahlen.
Der häufig verwendete Begriff der „beharrlichen Arbeitsverweigerung“ kann deshalb irreführend sein. Das neue Recht verlangt keine wiederholte Ablehnung, stellt aber hohe Anforderungen an das konkrete Arbeitsangebot.
Weitere Informationen enthält der Beitrag Grundsicherung: Erste Pflichtverletzung kostet ab Juli 169 Euro im Monat.
Wann drei versäumte Termine gezählt werden
Das erste anzurechnende Meldeversäumnis führt noch nicht zu einer Leistungsminderung. Bei einem weiteren Meldeversäumnis kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden, während die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten unberührt bleiben.
Wer drei Meldetermine unmittelbar hintereinander versäumt, kann nach § 7b Absatz 4 SGB II als nicht erreichbar gelten. Dann droht nicht nur eine weitere Minderung, sondern ein vollständiger persönlicher Anspruchsentfall.
Für die neue Dreierfolge dürfen ausschließlich Termine berücksichtigt werden, die seit dem 1. Juli 2026 versäumt wurden. Ein im Juni 2026 verpasster Meldetermin zählt daher nicht als erster Termin dieser neuen Folge.
Die Termine müssen in einer direkten Abfolge stehen. Nimmt die betroffene Person zwischenzeitlich einen Termin wahr oder wird für ein Versäumnis ein wichtiger Grund anerkannt, beginnt die Zählung von vorn.
Die Meldetermine müssen nicht denselben Zweck haben. Ein Gespräch bei der Arbeitsvermittlung, ein Termin in der Leistungsabteilung und eine Untersuchung beim Ärztlichen Dienst können zusammen die erforderlichen drei Versäumnisse ergeben.
Jede Einladung muss ordnungsgemäß zugegangen sein und eine ausreichende Rechtsfolgenbelehrung enthalten. Die dritte Einladung darf nach den BA-Weisungen erst verschickt werden, wenn dem Betroffenen die Folgen des zweiten Meldeversäumnisses bekannt gegeben wurden.
Anhörung und Warnmonat schützen zunächst die Miete
Nach dem dritten versäumten Termin darf das Jobcenter nicht sofort sämtliche Leistungen einstellen. Zunächst muss es die betroffene Person anhören und prüfen, ob ein wichtiger Grund oder eine außergewöhnliche Härte vorliegt.
Dabei müssen auch psychische Erkrankungen, akute Krisen und andere Umstände berücksichtigt werden, die das Nichterscheinen erklären können. Nimmt die Person die Gelegenheit zur persönlichen Anhörung wahr und erscheint dafür im Jobcenter, liegt nach den BA-Weisungen keine Nichterreichbarkeit mehr vor.
Ergibt die Anhörung keinen anerkannten Hinderungsgrund, stellt das Jobcenter das dritte Meldeversäumnis durch Bescheid fest. Mit dem folgenden Kalendermonat beginnt der sogenannte Warnmonat.
Während dieses Monats wird der Regelbedarf nicht ausgezahlt. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie bestehende Mehrbedarfe werden noch erbracht.
| Situation | Folgen fĂĽr Regelbedarf und Unterkunft |
|---|---|
| Willentliche Ablehnung einer sofort verfügbaren, zumutbaren Arbeit | Regelbedarf für ein bis zwei Monate vollständig entzogen; anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie Mehrbedarfe laufen weiter |
| Erstes anzurechnendes Meldeversäumnis | Noch keine Leistungsminderung |
| Weiteres Meldeversäumnis | Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gemindert; anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten bleiben ungekürzt |
| Drittes aufeinanderfolgendes Meldeversäumnis nach Anhörung und Feststellung | Im folgenden Warnmonat kein Regelbedarf; Unterkunft, Heizung und Mehrbedarfe laufen weiter |
| Keine persönliche Vorsprache im Warnmonat | Ab dem darauffolgenden Monat kann der gesamte persönliche Leistungsanspruch entfallen |
Wann auch die Unterkunftskosten entfallen
Die betroffene Person kann den vollständigen Anspruchsentfall verhindern, indem sie während des Warnmonats persönlich beim zuständigen Jobcenter erscheint. Eine E-Mail, ein Telefonat, ein Online-Antrag oder das Einreichen von Unterlagen genügt nicht.
Auch eine Meldung ausschließlich beim Sicherheitsdienst kann unzureichend sein. Betroffene sollten sich deshalb direkt bei der Eingangszone oder der zuständigen Abteilung melden und die Vorsprache schriftlich bestätigen lassen.
Wer rechtzeitig persönlich erscheint, gilt rückwirkend als durchgehend erreichbar. Der Regelbedarf wird für den Warnmonat nachgezahlt, allerdings um 30 Prozent gemindert.
Erfolgt im Warnmonat keine persönliche Vorsprache, entfällt ab dem folgenden Monat der gesamte persönliche Leistungsanspruch. Dann werden weder Regelbedarf noch Mehrbedarfe, Unterkunftskosten oder Heizkosten gezahlt.
Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Jobcenter nicht mehr übernommen. Betroffene müssen daher sofort prüfen, ob sie anderweitig versichert sind oder sich freiwillig versichern müssen.
Der Anspruchsentfall gilt grundsätzlich bis zum Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums. Er kann vorher beendet werden, wenn die betroffene Person persönlich beim Jobcenter erscheint.
Nach Ablauf des Warnmonats entstehen Leistungen grundsätzlich erst wieder ab dem Tag der Vorsprache. Bei einer alleinstehenden Person ist zusätzlich ein neuer Antrag erforderlich.
Bedarfsgemeinschaften können weiter geschützt sein
Lebt die nicht erreichbare Person mit einem Partner oder Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, fällt nicht automatisch die gesamte Mietleistung des Haushalts weg. Haben die übrigen Mitglieder weiterhin einen Anspruch, soll der Unterkunftsanteil der nicht erreichbaren Person auf sie verteilt werden.
Dadurch kann die Wohnung trotz des persönlichen Anspruchsentfalls weiter abgesichert bleiben. Vorhandenes Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft kann die Berechnung allerdings verändern.
Die Folgen dürfen außerdem nicht eintreten, wenn sie eine außergewöhnliche Härte verursachen würden. Bei Familien mit minderjährigen Kindern muss das Jobcenter deshalb die Auswirkungen auf die übrigen Haushaltsmitglieder besonders prüfen.
Der Begriff „Miete streichen“ betrifft bei Mehrpersonen-Haushalten somit zunächst den persönlichen Unterkunftsanteil. Ob die Gesamtzahlung für die Wohnung tatsächlich sinkt, hängt von den Ansprüchen der übrigen Mitglieder ab.
Krankheit und andere wichtige GrĂĽnde unterbrechen die Folge
Ein Termin darf nicht als Meldeversäumnis gewertet werden, wenn die betroffene Person einen wichtigen Grund darlegt und nachweist. Dazu können ein Vorstellungsgespräch, der unvorhersehbare Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel oder eine verweigerte Freistellung durch den Arbeitgeber gehören.
Auch eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt jedoch nicht in jeder Situation automatisch.
Wurde die betroffene Person vorher ausdrücklich dazu aufgefordert, kann das Jobcenter einen zusätzlichen ärztlichen Nachweis verlangen. Daraus muss hervorgehen, dass gerade das Erscheinen zum Meldetermin krankheitsbedingt nicht möglich war.
Mehr dazu erklärt der Beitrag Grundsicherung: Wann eine AU vor Sanktionen schützt.
Widerspruch allein stoppt die Aufhebung nicht
Betroffene sollten bereits auf das Anhörungsschreiben reagieren und sämtliche Nachweise einreichen. Auch ein fehlender Zugang der Einladung oder eine unzureichende Rechtsfolgenbelehrung muss gegenüber dem Jobcenter benannt werden.
Gegen den Aufhebungsbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die im Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung sollte genau geprüft werden.
Der Widerspruch stoppt die Aufhebung wegen § 39 SGB II nicht automatisch. Bleiben Regelbedarf oder Unterkunftskosten bereits aus, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.
Hinweise dazu enthält der Beitrag Neue Grundsicherung: Wann sofort ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden sollte.
Beispiel aus der Praxis
Die alleinstehende Nadine versäumt nach dem 1. Juli 2026 drei ordnungsgemäß angekündigte Meldetermine ohne wichtigen Grund. Nach der Anhörung stellt das Jobcenter das dritte Meldeversäumnis im Oktober fest.
Im November erhält sie keinen Regelbedarf mehr, während ihre anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten weiterhin gezahlt werden. Erscheint Nadine während dieses Monats persönlich beim Jobcenter, wird der Regelbedarf rückwirkend mit einer Minderung um 30 Prozent ausgezahlt.
Erscheint sie nicht, entfallen ab Dezember auch ihre Unterkunftskosten. Meldet sie sich erst am 10. Januar persönlich, kann der Anspruch grundsätzlich erst ab diesem Tag wieder entstehen und sie muss einen neuen Antrag stellen.
FAQ
Darf das Jobcenter bei jeder Sanktion auch die Miete streichen?
Nein. Gewöhnliche Leistungsminderungen und der vollständige Regelbedarfsentzug wegen einer willentlichen Arbeitsverweigerung dürfen die anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten nicht verringern.
Wann kann der persönliche Anspruch auf Unterkunftskosten entfallen?
Das ist möglich, wenn drei aufeinanderfolgende Meldetermine ohne wichtigen Grund versäumt wurden und die betroffene Person auch im anschließenden Warnmonat nicht persönlich beim Jobcenter erscheint.
Reicht ein Anruf beim Jobcenter aus?
Nein. Zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit im Warnmonat ist eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Jobcenter erforderlich.
Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Entschuldigung?
Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich ein wichtiger Grund. Nach vorheriger Aufforderung kann das Jobcenter jedoch zusätzlich einen Nachweis verlangen, dass das Erscheinen beim Termin krankheitsbedingt unmöglich war.
Bleibt die Miete einer Bedarfsgemeinschaft erhalten?
Haben die übrigen Mitglieder weiterhin einen Leistungsanspruch, soll der Unterkunftsanteil der nicht erreichbaren Person auf sie verteilt werden. Ob die gesamte Unterkunftszahlung erhalten bleibt, hängt von der weiteren Leistungsberechnung ab.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 7b SGB II, Stand 1. Juli 2026
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 32 SGB II, Stand 1. Juli 2026
Bundesagentur fĂĽr Arbeit: Sozialgesetzbuch II in der aktuellen Fassung
Bundesministerium fĂĽr Arbeit und Soziales: FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung fĂĽr Arbeitsuchende




