Um eine Rente für Schwerbehinderte zu bekommen, müssen Sie erstens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung nachweisen und zweitens eine aktuelle Schwerbehinderung. Diese gilt ab einem Grad der Behinderung von 50.
Was passiert aber, wenn Ihr Status als Schwerbehinderter sich beim Rentenantrag unentschieden in einem laufenden Verfahren befindet?
Was bedeutet Altersrente für Schwerbehinderte?
Inhaltsverzeichnis
Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie bis zu zwei Jahre früher in die Altersrente gehen, ohne dafür Abzüge in Kauf zu nehmen. Mit Abzügen können Sie sogar bis zu fünf Jahre vor dem regulären Renteneintritt Altersrente beziehen.
Schwerbehinderung kann Altersrente erhöhen
Bezieht jemand bereits eine Altersrente und wird dann mit einer Schwerbehinderung anerkannt, dann kann das die Rente erhöhen. Das Bundessozialgericht entschied nämlich dass ein solcher Anspruch besteht, wenn Betroffene nachträglich nachweisen, dass sie seit Rentenbeginn schwerbehindert sind. (Az. B 13 R 44/07 R).
Probleme mit dem Schwerbehindertenstatus
In der Praxis brauchen viele Betroffene lange Zeit, bis ihr Status als Schwerbehinderter anerkannt ist und sie den entsprechenden Ausweis bekommen.
Die Wartezeiten sind lang, ärztliche Befundberichte fehlen, werden verzögert eingereicht, haben Lücken oder Mängel. Anträge auf Schwerbehinderung brauchen auch bei korrektem Vorgehen eine Menge Zeit für ärztliche Gutachten. Hinzu kommen Konflikte zwischen Versorgungsämtern und der Rentenkasse.
Oft kommt der Ausweis erst ein Jahr nach dem Antrag
Demzufolge werden Anträge auf Anerkennung der Schwerbehinderung oft abgelehnt oder verschleppt. Viele Betroffene erhalten ihren Schwerbehindertenausweis so erst ein Jahr oder später nach dem ursprünglichen Antrag.
Was bedeutet das für die Rente?
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht automatisch rückwirkend ausgezahlt, auch wenn ihre Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde.
Laufendes Verfahren und Rentenantrag?
Möglich ist folgendes: Ihr Schwerbehindertenausweis wird im laufenden Verfahren bearbeitet – der Antrag selbst, ein Widerspruch oder eine Klage.
In der Zwischenzeit beantragen Sie bereits die vorgezogene Altersrente für Nicht-Schwerbehinderte, die mit Abzügen verbunden wäre, weil Sie nicht wissen, ob das Verfahren letztendlich zu Ihren Gunsten ausgeht.
Sie müssen im Rentenantrag einen Vorbehalt notieren
Bereits in diesem Antrag müssen Sie einen Vorbehalt angeben, nämlich, dass Sie dann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen, wenn Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt wird.
Ohne Vorbehalt auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es keine Rückwirkung
Dann, und nur dann, können Sie rückwirkend eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Erwähnen Sie den Vorbehalt im Antrag für eine andere Rente nicht, dann können Sie später keine Rückwirkung mehr geltend machen.
Schwerbehinderten-Status muss zu Rentenbeginn vorhanden sein
Wenn Sie diesen Vorbehalt geleistet haben und ihr Verfahren sich in der Schwebe befindet, dann kann Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zugeschrieben werden.
Das gilt indessen nur, wenn der Schwerbehinderten-Status auch zu dem Datum anerkannt ist, an dem die andere Rente beginnen würde.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.