GEZ: Online sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

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Wir zeigen, wie man den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags online ausfüllen kann, um den Prozess der Rundfunkbefreiung deutlich zu erleichtern.

Im Grundsatz muss jeder zahlen, aber!

Im Grundsatz ist der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist eine verpflichtende Gebühr, die von jedem Haushalt gezahlt werden muss. Es gibt jedoch Möglichkeit sich befreien zu lassen, wenn dafür die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sich befreien lassen können beispielsweise Betroffene  die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, Studierende mit BAföG, Rentner, deren Rente zu gering ist oder Menschen mit Behinderungen.

Was viele nicht wissen: Auch Arbeitnehmer können sich befreien lassen oder müssen nur eine sehr viel geringere GEZ-Gebühr zahlen, wie wir weiter unten erläutern.

Warum ist es einfacher, den Antrag online auszufüllen?

In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird vieles online erledigt, und das Ausfüllen des Antrags für die Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bildet hier keine Ausnahme.

Der Hauptvorteil des Online-Verfahrens besteht darin, dass Sie nicht auf den postalischen Brief des Beitragsservices warten müssen. Dies spart Zeit und reduziert den administrativen Aufwand. Allerdings benötigen Sie einen Drucker, um den Antrag nach dem Ausfüllen auszudrucken und zu unterschreiben.

Wie findet man die richtige Webseite?

Der erste Schritt zur Online-Beantragung ist der Besuch der Webseite www.rundfunkbeitrag.de. Die Webseite ist nicht so klar strukturiert und hat auch keine klare Navigation, weshalb wir hier eine Anleitung geben.

Auf der Startseite finden Sie das Feld „Befreiung/Ermäßigung beantragen“, auf das Sie klicken müssen, um sich befreien lassen zu können.

Welche Gründe für eine Befreiung des Rundfunkbeitrages gibt es?

Wenn Sie auf das entsprechende Feld klicken, werden Ihnen verschiedene Gründe zur Auswahl angeboten, warum Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchten.

Einer der häufigsten Gründe ist die Befreiung aufgrund sozialer Umstände, wie dem Bezug von Sozialleistungen. Wenn Sie beispielsweise Bürgergeld vom Jobcenter beziehen, können Sie diesen Grund auswählen und den entsprechenden Nachweis beifügen.

Was viele nicht wissen: Auch Arbeitnehmer, die zu wenig verdienen, können sich befreien lassen. Wer nämlich knapp über den Einkommensgrenzen des entsprechenden Leistungssystems liegt, kann eine Ermäßigung beantragen.

Wer ein Einkommen erzielt, durch dass er nur 5€ über dem ihm unter Berücksichtigung der Freibeträge zustehendem Bürgergeld liegt, der muss auch nur 5€ Rundfunkbeitrag zahlen.

Welche persönlichen Daten müssen angegeben werden?

Nachdem Sie den Grund für die Befreiung ausgewählt haben, müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben.

Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Wohnort und weitere Informationen, wie beispielsweise, ob Ihre Wohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet ist.

Wenn ja, benötigen Sie Ihre Beitragsnummer, die früher auch Teilnehmernummer genannt wurde. Diese finden Sie auf der Anmeldebestätigung, dem Kontoauszug oder auf einer Zahlungsaufforderung des Rundfunkbeitrags.

Falls Sie sich neu anmelden, können Sie dies ebenfalls angeben und den Zeitpunkt der Anmeldung festlegen.

Welche Nachweise sind für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erforderlich?

Ein wichtiger Teil des Antragsprozesses ist das Einreichen der erforderlichen Nachweise. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, müssen Sie beispielsweise den entsprechenden Bescheid über den Bezug von Sozialgeld oder Bürgergeld beilegen.

Dieser Nachweis ist auch bei einer normalen Antragstellung notwendig und darf nicht fehlen, da Ihr Antrag sonst nicht bearbeitet wird.

Wie kann man den GEZ-Befreiungsantrag fertigstellen und abschicken?

Nachdem alle Daten korrekt eingegeben wurden und der Antrag erstellt ist, müssen Sie ihn ausdrucken und unterschreiben.

Der Antrag wird automatisch im PDF-Format generiert, sodass Sie ihn mit einem Klick auf „Drucken“ ausgeben können. Anschließend fügen Sie den erforderlichen Nachweis bei und senden die beiden Dokumente per Post an die Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Wichtig: Der Antrag muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden.