Immer mehr Menschen verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrags (frรผher GEZ). In Deutschland zahlen inzwischen rund 10 Prozent der Haushalte keinen Rundfunkbeitrag (mehr).
Spitzenreiter ist Bremen mit 10,49 Prozent Mahnverfahren bzw. sรคumigen Zahlern gemessen an allen beitragspflichtigen Haushalten und Betriebsstรคtten.
Der Beitragsservice von ARD und ZDF hat die aktuellen Zahlen verรถffentlicht.
รber die Grรผnde kann allerdings nur spekuliert werden. Der Beitragsservice betonte jedoch, dass sich aus den Zahlen keine grundsรคtzliche Ablehnung des Rundfunkbeitrags ableiten lasse. Allerdings wรผrden die Grรผnde fรผr die Zahlungsverweigerung auch nicht erfasst, hieร es.
Daher kann keine abschlieรende Bewertung zu den Beweggrรผnden abgegeben werden, auch wenn die derzeitige Kritik an den Ausgaben der Rundfunkanstalten und der Hรถhe der Beitrรคge nicht nachlรคsst.
Inhaltsverzeichnis
7 Prozent im Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Rund 7 Prozent der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland sehen sich derzeit einem Mahnverfahren oder gar einer Zwangsvollstreckung ausgesetzt.
Wer die Zahlung des Rundfunkbeitrags versรคumt oder verweigert, erhรคlt vom Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Darin wird ein Sรคumniszuschlag von 1 Prozent des rรผckstรคndigen Betrages gefordert. Das sind mindestens 8 Euro mehr als der regulรคre Beitrag.
In welchen Bundeslรคndern verweigern am meisten Menschen die Zahlung der GEZ?
- Bremen: 10,49 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 9,81 Prozent
- Saarland: 9,75 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 9,63 Prozent
- Hamburg: 9,12 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 9,02 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 8,58 Prozent
- Thรผringen: 8,38 Prozent
- Niedersachsen: 8,35 Prozent
- Berlin: 8,33 Prozent
- Brandenburg: 8,31 Prozent
- Hessen: 8,13 Prozent
- Schleswig-Holstein: 8,09 Prozent
- Sachsen: 7,21 Prozent
- Baden-Wรผrttemberg: 6,47 Prozent
- Bayern: 5,74 Prozent
Welche Konsequenzen erwarten jene, die sich beharrlich weigern, ihren Beitrag zu entrichten?
Fรผr Beitragspflichtige, die trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen nicht reagieren, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen. In diesem Dokument werden sรคmtliche ausstehende Beitragszahlungen sowie Sรคumniszuschlรคge verbindlich festgelegt.
Der Festsetzungsbescheid bildet quasi die notwendige Grundlage dafรผr, dass der Beitragsservice spรคter im Rahmen der Zwangsvollstreckung die ausstehenden Rundfunkbeitrรคge durchsetzen kann.
Drohende Vollstreckungsmaรnahmen und Strafen
Verweigert jemand auch nach Erlass des Festsetzungsbescheids die Zahlung und legt innerhalb von vier Wochen keinen schriftlichen Widerspruch ein, kรถnnen empfindliche Vollstreckungsmaรnahmen sowie staatliche Strafen drohen.
Rundfunkanstalten greifen dabei auf Maรnahmen wie Konto- oder Lohnpfรคndungen, die Pfรคndung von Lebensversicherungsansprรผchen und sogar Sozialleistungen wie Elterngeld oder Bรผrgergeld zurรผck.
Spรคter wird sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der in der Wohnung des Zahlungspflichtigen nach pfรคndbaren Vermรถgenswerten suchen kann. Die Verweigerung des Zutritts kann zur Folge haben, dass der Gerichtsvollzieher beim nรคchsten Besuch von der Polizei begleitet wird.
Ordnungswidrigkeitsverfahren und Geldbuรen
Gemรคร ยง 12 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handelt ordnungswidrig, wer vorsรคtzlich oder fahrlรคssig den fรคlligen Rundfunkbeitrag lรคnger als sechs Monate nicht leistet.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann zu Geldbuรen von bis zu 1000 Euro oder mehr fรผhren, wenn die zustรคndige Landesrundfunkanstalt die Verfolgung beantragt.
Auch Beugehaft als รคuรerstes Mittel
Selbst bei resistenten Verweigerern, die sich auch von Geldbuรen nicht beeindrucken lassen, bleibt die Beugehaft als รคuรerstes Mittel. Im Jahr 2016 erregte ein Fall aus Chemnitz Aufmerksamkeit, als eine Frau fรผr mehrere Wochen ins Gefรคngnis musste, weil sie hartnรคckig die Zahlung verweigerte.
Solche Fรคlle der Erzwingungshaft gelten jedoch als letztes Mittel fรผr extreme Hรคrtefรคlle. Nach รถffentlicher Diskussion รผber die Verhรคltnismรครigkeit haben Rundfunkanstalten bereits angekรผndigt, kรผnftig eher von Beugehaft abzusehen.
Befreiung von den Rundfunkbeitrรคgen
Bezieher von Bรผrgergeld, Sehbehinderte, Asylbewerber und weitere Menschen, die lediglich eine Grundsicherung beziehen, kรถnnen sich von der GEZ befreien lassen. Wer sich befreien lassen kann, und wie das funktioniert, das haben wir hier ausfรผhrlich beschrieben: Rundfunkbeitrag abmelden: Kรผndigung der GEZ-Gebรผhr.