Immer mehr Menschen verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrags (früher GEZ). In Deutschland zahlen inzwischen rund 10 Prozent der Haushalte keinen Rundfunkbeitrag (mehr).
Spitzenreiter ist Bremen mit 10,49 Prozent Mahnverfahren bzw. säumigen Zahlern gemessen an allen beitragspflichtigen Haushalten und Betriebsstätten.
Der Beitragsservice von ARD und ZDF hat die aktuellen Zahlen veröffentlicht.
Über die Gründe kann allerdings nur spekuliert werden. Der Beitragsservice betonte jedoch, dass sich aus den Zahlen keine grundsätzliche Ablehnung des Rundfunkbeitrags ableiten lasse. Allerdings würden die Gründe für die Zahlungsverweigerung auch nicht erfasst, hieß es.
Daher kann keine abschließende Bewertung zu den Beweggründen abgegeben werden, auch wenn die derzeitige Kritik an den Ausgaben der Rundfunkanstalten und der Höhe der Beiträge nicht nachlässt.
Inhaltsverzeichnis
7 Prozent im Mahn- und Vollstreckungsverfahren
Rund 7 Prozent der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland sehen sich derzeit einem Mahnverfahren oder gar einer Zwangsvollstreckung ausgesetzt.
Wer die Zahlung des Rundfunkbeitrags versäumt oder verweigert, erhält vom Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Darin wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrages gefordert. Das sind mindestens 8 Euro mehr als der reguläre Beitrag.
In welchen Bundesländern verweigern am meisten Menschen die Zahlung der GEZ?
- Bremen: 10,49 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 9,81 Prozent
- Saarland: 9,75 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 9,63 Prozent
- Hamburg: 9,12 Prozent
- Nordrhein-Westfalen: 9,02 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 8,58 Prozent
- Thüringen: 8,38 Prozent
- Niedersachsen: 8,35 Prozent
- Berlin: 8,33 Prozent
- Brandenburg: 8,31 Prozent
- Hessen: 8,13 Prozent
- Schleswig-Holstein: 8,09 Prozent
- Sachsen: 7,21 Prozent
- Baden-Württemberg: 6,47 Prozent
- Bayern: 5,74 Prozent
Welche Konsequenzen erwarten jene, die sich beharrlich weigern, ihren Beitrag zu entrichten?
Für Beitragspflichtige, die trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen nicht reagieren, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen. In diesem Dokument werden sämtliche ausstehende Beitragszahlungen sowie Säumniszuschläge verbindlich festgelegt.
Der Festsetzungsbescheid bildet quasi die notwendige Grundlage dafür, dass der Beitragsservice später im Rahmen der Zwangsvollstreckung die ausstehenden Rundfunkbeiträge durchsetzen kann.
Drohende Vollstreckungsmaßnahmen und Strafen
Verweigert jemand auch nach Erlass des Festsetzungsbescheids die Zahlung und legt innerhalb von vier Wochen keinen schriftlichen Widerspruch ein, können empfindliche Vollstreckungsmaßnahmen sowie staatliche Strafen drohen.
Rundfunkanstalten greifen dabei auf Maßnahmen wie Konto- oder Lohnpfändungen, die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen und sogar Sozialleistungen wie Elterngeld oder Bürgergeld zurück.
Später wird sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der in der Wohnung des Zahlungspflichtigen nach pfändbaren Vermögenswerten suchen kann. Die Verweigerung des Zutritts kann zur Folge haben, dass der Gerichtsvollzieher beim nächsten Besuch von der Polizei begleitet wird.
Ordnungswidrigkeitsverfahren und Geldbußen
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht leistet.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann zu Geldbußen von bis zu 1000 Euro oder mehr führen, wenn die zuständige Landesrundfunkanstalt die Verfolgung beantragt.
Auch Beugehaft als äußerstes Mittel
Selbst bei resistenten Verweigerern, die sich auch von Geldbußen nicht beeindrucken lassen, bleibt die Beugehaft als äußerstes Mittel. Im Jahr 2016 erregte ein Fall aus Chemnitz Aufmerksamkeit, als eine Frau für mehrere Wochen ins Gefängnis musste, weil sie hartnäckig die Zahlung verweigerte.
Solche Fälle der Erzwingungshaft gelten jedoch als letztes Mittel für extreme Härtefälle. Nach öffentlicher Diskussion über die Verhältnismäßigkeit haben Rundfunkanstalten bereits angekündigt, künftig eher von Beugehaft abzusehen.
Befreiung von den Rundfunkbeiträgen
Bezieher von Bürgergeld, Sehbehinderte, Asylbewerber und weitere Menschen, die lediglich eine Grundsicherung beziehen, können sich von der GEZ befreien lassen. Wer sich befreien lassen kann, und wie das funktioniert, das haben wir hier ausführlich beschrieben: Rundfunkbeitrag abmelden: Kündigung der GEZ-Gebühr.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.