GEZ: Immer mehr Menschen zahlen den Rundfunkbeitrag nicht

Lesedauer 2 Minuten

Immer mehr Menschen verweigern die Zahlung des Rundfunkbeitrags (frรผher GEZ). In Deutschland zahlen inzwischen rund 10 Prozent der Haushalte keinen Rundfunkbeitrag (mehr).

Spitzenreiter ist Bremen mit 10,49 Prozent Mahnverfahren bzw. sรคumigen Zahlern gemessen an allen beitragspflichtigen Haushalten und Betriebsstรคtten.

Der Beitragsservice von ARD und ZDF hat die aktuellen Zahlen verรถffentlicht.

รœber die Grรผnde kann allerdings nur spekuliert werden. Der Beitragsservice betonte jedoch, dass sich aus den Zahlen keine grundsรคtzliche Ablehnung des Rundfunkbeitrags ableiten lasse. Allerdings wรผrden die Grรผnde fรผr die Zahlungsverweigerung auch nicht erfasst, hieรŸ es.

Daher kann keine abschlieรŸende Bewertung zu den Beweggrรผnden abgegeben werden, auch wenn die derzeitige Kritik an den Ausgaben der Rundfunkanstalten und der Hรถhe der Beitrรคge nicht nachlรคsst.

7 Prozent im Mahn- und Vollstreckungsverfahren

Rund 7 Prozent der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland sehen sich derzeit einem Mahnverfahren oder gar einer Zwangsvollstreckung ausgesetzt.

Wer die Zahlung des Rundfunkbeitrags versรคumt oder verweigert, erhรคlt vom Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid. Darin wird ein Sรคumniszuschlag von 1 Prozent des rรผckstรคndigen Betrages gefordert. Das sind mindestens 8 Euro mehr als der regulรคre Beitrag.

In welchen Bundeslรคndern verweigern am meisten Menschen die Zahlung der GEZ?

  1. Bremen: 10,49 Prozent
  2. Mecklenburg-Vorpommern: 9,81 Prozent
  3. Saarland: 9,75 Prozent
  4. Sachsen-Anhalt: 9,63 Prozent
  5. Hamburg: 9,12 Prozent
  6. Nordrhein-Westfalen: 9,02 Prozent
  7. Rheinland-Pfalz: 8,58 Prozent
  8. Thรผringen: 8,38 Prozent
  9. Niedersachsen: 8,35 Prozent
  10. Berlin: 8,33 Prozent
  11. Brandenburg: 8,31 Prozent
  12. Hessen: 8,13 Prozent
  13. Schleswig-Holstein: 8,09 Prozent
  14. Sachsen: 7,21 Prozent
  15. Baden-Wรผrttemberg: 6,47 Prozent
  16. Bayern: 5,74 Prozent

Welche Konsequenzen erwarten jene, die sich beharrlich weigern, ihren Beitrag zu entrichten?

Fรผr Beitragspflichtige, die trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen nicht reagieren, wird ein Festsetzungsbescheid erlassen. In diesem Dokument werden sรคmtliche ausstehende Beitragszahlungen sowie Sรคumniszuschlรคge verbindlich festgelegt.

Der Festsetzungsbescheid bildet quasi die notwendige Grundlage dafรผr, dass der Beitragsservice spรคter im Rahmen der Zwangsvollstreckung die ausstehenden Rundfunkbeitrรคge durchsetzen kann.

Drohende VollstreckungsmaรŸnahmen und Strafen

Verweigert jemand auch nach Erlass des Festsetzungsbescheids die Zahlung und legt innerhalb von vier Wochen keinen schriftlichen Widerspruch ein, kรถnnen empfindliche VollstreckungsmaรŸnahmen sowie staatliche Strafen drohen.

Rundfunkanstalten greifen dabei auf MaรŸnahmen wie Konto- oder Lohnpfรคndungen, die Pfรคndung von Lebensversicherungsansprรผchen und sogar Sozialleistungen wie Elterngeld oder Bรผrgergeld zurรผck.

Spรคter wird sogar ein Gerichtsvollzieher beauftragt, der in der Wohnung des Zahlungspflichtigen nach pfรคndbaren Vermรถgenswerten suchen kann. Die Verweigerung des Zutritts kann zur Folge haben, dass der Gerichtsvollzieher beim nรคchsten Besuch von der Polizei begleitet wird.

Ordnungswidrigkeitsverfahren und GeldbuรŸen

GemรครŸ ยง 12 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handelt ordnungswidrig, wer vorsรคtzlich oder fahrlรคssig den fรคlligen Rundfunkbeitrag lรคnger als sechs Monate nicht leistet.

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann zu GeldbuรŸen von bis zu 1000 Euro oder mehr fรผhren, wenn die zustรคndige Landesrundfunkanstalt die Verfolgung beantragt.

Auch Beugehaft als รคuรŸerstes Mittel

Selbst bei resistenten Verweigerern, die sich auch von GeldbuรŸen nicht beeindrucken lassen, bleibt die Beugehaft als รคuรŸerstes Mittel. Im Jahr 2016 erregte ein Fall aus Chemnitz Aufmerksamkeit, als eine Frau fรผr mehrere Wochen ins Gefรคngnis musste, weil sie hartnรคckig die Zahlung verweigerte.

Solche Fรคlle der Erzwingungshaft gelten jedoch als letztes Mittel fรผr extreme Hรคrtefรคlle. Nach รถffentlicher Diskussion รผber die VerhรคltnismรครŸigkeit haben Rundfunkanstalten bereits angekรผndigt, kรผnftig eher von Beugehaft abzusehen.

Befreiung von den Rundfunkbeitrรคgen

Bezieher von Bรผrgergeld, Sehbehinderte, Asylbewerber und weitere Menschen, die lediglich eine Grundsicherung beziehen, kรถnnen sich von der GEZ befreien lassen. Wer sich befreien lassen kann, und wie das funktioniert, das haben wir hier ausfรผhrlich beschrieben: Rundfunkbeitrag abmelden: Kรผndigung der GEZ-Gebรผhr.