Gegen-Hartz.de Abmahnung: Hartz IV Behörde gibt nach!

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Jobcenter Saarbrücken akzeptiert modifizierte Unterlassungserklärung

Wir berichteten darüber, dass das Jobcenter Saarbrücken einem schwer erkrankten Leistungsberechtigtem die Hartz IV Leistungen verwehrte. Offenbar wollte die Behörde eine kritische Berichterstattung hierzu unterbinden und mahnte uns per Anwaltsschreiben ab. Wir sollten eine sehr weit gefasste Unterlassungserklärung unterschreiben, die z.B. forderte, bestimmte Zitate des Betroffenenanwalts nicht weiter zu publizieren.

In dem Anwaltsschreiben wurde sich daran lang gehangelt, dass es sich ja nicht um eine Sanktion, sondern um eine Leistungseinstellung aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht handeln würde. Wir hatten bereits, nach dem die Nachrichtenlage etwas klarer war, längst berichtigt, dass es sich hierbei nicht um eine “Totalsanktion” sondern um eine Leistungseinstellung vermutlich handeln würde. Denn das Jobcenter selbst wies daraufhin, dass aufgrund des Datenschutz keine Einzelheiten zu dem Fall in der Öffentlichkeit erläutert würden.

Sollte der komplette Artikel gelöscht werden?

Dennoch mahnte man uns ab. Uns drängte sich der Verdacht auf, dass der komplette Artikel gelöscht werden sollte. Denn hätten wir alle geforderten Zitate und Inhalte gelöscht, bliebe der Gesamtkontext nicht mehr erhalten.

Das taten wir nicht. Von den vielen geforderten Punkten gaben wir nur in Bezug der “Totalsanktion” eine Unterlassungserklärung ab. Wir hatten, wie erwähnt, diesen Punkt sowieso schon korrigiert und sogar einen Folgeartikel hierrüber veröffentlicht.

Wir forderten in einer Antwort durch unseren Anwalt Brian Scheuch die Behörde auf, die modifizierte Unterlassung zu akzeptieren, da die nicht in der Unterlassungserklärung abgebildeten Behauptungen für uns keine unwahren Tatsachenbehauptungen seien und zudem kein Verstoß gegen etwaige Sorgfaltspflichten bestünden. Darüber hinaus handelte es sich um zulässige Meinungsäußerungen unsererseits. Hierzu stellten wir eine Frist die Unterlassungserklärung zu akzeptieren, da wir ansonsten die Angelegenheit im Rahmen einer Feststellungsklage gerichtlich geklärt hätten.

Jobcenter akzeptierte

Dieser Aufforderung kam nunmehr die Anwältin im Auftrag des Jobcenters nach und akzeptierte die Unterlassungserklärung. Der Anwalt des Betroffenen wies die Abmahnung nach eigenen Angaben gegen ihn vollkommen ab und verweigerte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hier steht noch aus, wie sich das Jobcenter nun dazu verhält.

Betroffener noch immer ohne Leistungen

Für Maxim B. hat sich die Situation dennoch nicht verändert. “Das Jobcenter sollte lieber seiner eigentlichen Aufgabe nachkommen und dem Leistungsberechtigten helfen, statt Steuergelder dazu zu verwenden, um eine Anwältin darauf anzusetzen, die Berichterstattung hierüber einzuschränken”, kritisiert Sebastian Bertram von Gegen-Hartz.de. “Wir haben gezeigt, dass wir uns davon nicht einschüchtern lassen und werden auch in Zukunft kritisch die Arbeitsweisen von Behörden beobachten und hierrüber auch berichten”, so Bertram weiter.

Wie es im Fall Maxim B. weitergeht und ist noch nicht sicher. Der Anwalt des Betroffenen hat nunmehr eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Wir berichten weiter.