Die Grundrente steht im Bescheid als Anspruch – und verschwindet in der Auszahlung. In vielen Fällen ist der entscheidende Moment nicht die Frage, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sondern ob nach der Einkommensprüfung überhaupt noch ein Zahlbetrag übrig bleibt.
Die Evaluation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales macht diesen Bruch sichtbar: 12,29 % der Altersrentenbeziehenden gelten als grundrentenberechtigt, aber nur 6,21 % erhalten tatsächlich einen Zuschlag. Das heißt: Nur rund jeder Zweite der Berechtigten bekommt am Ende wirklich Geld.
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Anspruch ist nicht Auszahlung: Das Zwei-Stufen-System
Die Grundrente arbeitet faktisch mit zwei Ebenen. Zuerst wird die Berechtigung festgestellt (Grundrentenzeiten, rentenrechtliche Voraussetzungen). Erst danach folgt die Auszahlung, und die hängt an einem zweiten Prüfschritt: der Einkommensanrechnung.
Genau diese zweite Stufe erklärt, warum das System „breit“ wirkt, aber in vielen Haushalten nicht ankommt. Im Durchschnitt liegt der Zuschlag dort, wo er gezahlt wird, bei rund 96 Euro im Monat.
Die Konsequenz ist strukturell: Ein erfüllter Anspruch erzeugt Erwartung, die Auszahlung wird jedoch durch einen nachgelagerten Filter begrenzt.
Einkommensanrechnung als Filter: Warum es oft „voll oder null“ wird
Die Einkommensanrechnung entscheidet nicht nur über die Höhe, sondern häufig über das Ob. Formal sieht das System Abstufungen vor – praktisch beschreibt die Evaluation einen typischen Effekt: In vielen Fällen entsteht entweder ein ungekürzter Zuschlag oder gar keiner, echte Teilkürzungen sind deutlich seltener.
Gerade diese „Kanten“ machen den Mechanismus so konfliktträchtig: Wer knapp über einer Grenze liegt, verliert nicht schrittweise, sondern fällt oft komplett heraus.
Welche Einkommen den Zuschlag aushebeln – und warum das überraschend ist
Die Evaluation nennt ausdrücklich, dass die Einkommensanrechnung nicht nur die gesetzliche Rente betrifft, sondern auch weitere Einkünfte einbezieht, etwa Betriebsrenten und besonders häufig Partnereinkommen.
Damit verschiebt sich die Logik: Die Grundrente bewertet nicht ausschließlich die individuelle Lebensleistung, sondern koppelt die Auszahlung an die Einkommenslage, oft als Haushaltskonstellation.
Das erklärt, warum Berechtigte trotz erfüllter Voraussetzungen am Ende leer ausgehen – und warum der Effekt im Alltag wie eine nachträgliche „Aberkennung“ wirkt, obwohl es rechtlich eine vorgesehene Prüfphase ist.
Mini-Fall: 34 Grundrentenjahre – und trotzdem kein Zuschlag
Eine Person erfüllt die Voraussetzungen, etwa mit 34 Jahren Grundrentenzeiten und einer niedrigen gesetzlichen Rente. Rein nach der Idee der Grundrente müsste ein Aufschlag greifen. In der Einkommensprüfung kommt jedoch eine kleine Betriebsrente hinzu oder ein solides Partnereinkommen.
Genau diese Konstellation schiebt das anrechenbare Einkommen über die relevanten Grenzen – und der Zuschlag fällt häufig nicht „ein bisschen kleiner“ aus, sondern verschwindet komplett. Dass Partnereinkommen ein häufiger Grund für „kein Zuschlag“ ist, wird im Fazit der Evaluation ausdrücklich betont.
Der Anspruch kann real sein, die Zahlung dennoch null.
Woran sich im Bescheid typischerweise zeigt, dass die Einkommensanrechnung „gezogen“ hat:
Wenn die Grundrente in der Berechnung auftaucht, aber kein Geld ankommt, steckt fast immer der zweite Prüfschritt dahinter. Typisch ist eine Passage, in der ein Grundrentenzuschlag zwar rechnerisch ausgewiesen wird, anschließend aber eine Einkommensprüfung genannt wird, die den Zahlbetrag reduziert oder aufhebt.
Häufig finden sich Hinweise auf berücksichtigte Einkünfte, die auf den ersten Blick nicht „nach Job“ aussehen – etwa Betriebsrenten oder Einkünfte im gemeinsamen Haushalt. Genau diese Textstellen sind der Schlüssel, weil sie erklären, warum der rechnerische Zuschlag nicht auf dem Konto landet.
Politischer Sprengstoff: Anerkennung mit eingebautem Abbruch
Die Evaluation bewertet die Grundrente als zielgerichtet, macht aber ebenso deutlich, dass die Einkommensanrechnung den Kreis der tatsächlichen Begünstigten erheblich begrenzt. Damit entsteht ein System, das Erwartungen produziert, die es strukturell nicht für alle erfüllen kann.
Die Grundrente ist dann weniger eine verlässliche Lebensleistungsprämie als ein Zuschlag unter Vorbehalt – und genau dieser Vorbehalt ist in der öffentlichen Debatte oft der blinde Fleck.
FAQ
Warum bekommen viele trotz erfüllter Voraussetzungen keinen Zuschlag? Weil zwischen Berechtigung und Auszahlung eine Einkommensanrechnung steht; die Evaluation zeigt, dass nur rund die Hälfte der Berechtigten am Ende tatsächlich einen Zuschlag erhält.
Welche Konstellationen kippen den Zuschlag besonders oft?
Vor allem Partnereinkommen und zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrenten spielen eine zentrale Rolle; Partnereinkommen wird als häufiger Grund für „kein Zuschlag“ ausdrücklich benannt.
Gibt es nicht auch Teilkürzungen?
Doch, formal schon – praktisch sind Teilkürzungen laut Evaluation deutlich seltener als die Ergebnisse „ungekürzt“ oder „gar nicht“.
Wie groß ist der Zuschlag, wenn er gezahlt wird?
Im Durchschnitt liegt er bei rund 96 Euro im Monat.
Quellenhinweis:
- Evaluierung der Grundrente (Bericht/Evaluationsdokument, PDF „evaluierung-der-grundrente.pdf“, herangezogene Kennzahlen u. a. zu Berechtigten/Beziehenden, Zuschlagshöhe und Wirkung der Einkommensanrechnung).




