Finanzminister Lindner gegen reale Hartz IV Erhöhungen

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Erneut spricht sich der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gegen deutliche Erhöhungen der Hartz IV Regelleistungen aus. Zwar sehe der Minister aufgrund der Rücklagen im Haushalt keine Probleme eine Wohngeldreform umzusetzen, allerdings sollten die Regelleistungen “nicht kräftig steigen”.

Wohngeldreform statt kräftige Hartz IV Erhöhung

„Die Reform des Wohngelds können wir finanzieren, wenn wir sorgfältig haushalten“, sagte Lindner gegenüber der „Bild am Sonntag“. Dies sei “ein gemeinsames Vorhaben der Bundesregierung. Hierbei wolle man auch diejenigen berücksichtigen, die Wohneigentum besitzen, eine Rente beziehen, aber unter der steigenden Teuerungsrate leiden.

Für die Reform des Wohngeldes würden insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Allerdings seien die Vorhaben insgesamt noch nicht konkretisiert. Auch für “Unvorhergesehenes im Haushalt” stünden die Rücklagen zur Verfügung, so Lindner.

Keine Reform der Berechnungsgrundlage?

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte vor gut einer Woche im Zuge der Bürgergeld-Reform neue Berechnungsgrundlagen bei Hartz IV angekündigt. Dadurch sollten die Regelleistungen “kräftig steigen”. Lindner weist die Pläne zurück.

„Die Berechnungsmethode für die passiven Leistungen sollten wir nicht ändern. Denn allein aufgrund der steigenden Preise steigt der Regelsatz, Miete und Heizung übernimmt ohnehin der Steuerzahler. Das ist anders als bei Arbeitnehmern, die trotz geringen Einkommens alles selbst zahlen. Pauschal mehr Geld zu verteilen, dazu fehlen uns die Mittel”, so Lindner gegenüber dem Blatt.

Berechnungsmodell führt zum Kleinrechnen der Hartz-4-Regelsätze

Die Berechnung der Hartz IV Regelsätze wird allerdings schon seit längerer Zeit als unzureichend kritisiert. Die Bedarf wird nämlich mit Hilfe einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt.

Dabei werden die Lohn- und Preisentwicklungen mit einbezogen. Allerdings orientierte sich die Bundesregierung dabei bislang an den Ausgaben im unteren Einkommensbereich. Die Sätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Zusätzlich wird der Bedarf künstlich niedrig gehalten, indem einzelne Ausgaben als “nicht regelsatzrelevant” deklariert werden. Insbesondere im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur wurde der Rotstift immer wieder angesetzt. Sozialverbände kündigten an, eine Verfassungsklage einzureichen.

Eben jene Berechnungsgrundlage sollte eigentlich reformiert werden. Heil kündigte an, die Berechnungsgrundlage von 20 auf 30 Prozent der unteren Einkommen bei Hartz IV bzw. dem Bürgergeld zu erhöhen. Dadurch sollten die Regelsätze zum Jahreswechsel stärker ansteigen, als bisher. Heil nannte dabei Werte zwischen 40 und 50 Euro.

Absage auch beim 9-Euro-Ticket

Statt der überfälligen Anpassung der Berechnungswerte wolle Lindner hingegen die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern. „Heute müssen Hartz-IV-Empfänger teilweise 80 Prozent von ihrem Lohn abgeben. Das ist leistungsfeindlich.“

Zudem wolle Lindner auch das 9-Euro-Ticket und den Tankrabatt nicht weiter verlängern. „Tankrabatt und 9-Euro-Ticket laufen aus. Es wird keine Anschlussregelung geben können“, sagte der Finanzminister.

Auch Kürzungen bei den Integrationsmaßnahmen

Vor einigen Wochen hatte der Bundesfinanzminister zusätzlich angekündigt, bei den Integrationsmitteln den Rotstift anzusetzen. Dagegen sprachen sich Jobcenter-Chefs aus, die die Maßnahmen als erfolgreich bezeichneten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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