Der Hartz IV Regelsatz müsste 687 Euro betragen

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Der im Juli angekündigte Hartz IV Bonus in Höhe von 200 Euro entspricht einer Regelsatzerhöhung von etwas mehr als 16 Euro monatlich auf das gesamte Jahr gerechnet. Zu wenig, wie eine aktuelle Berechnung der Fraktion “Die Linke” und der Gewerkschaften aufzeigte.

Inflation drückt Regelsätze unter das Existenzminimum

Die Inflationsrate von derzeit knapp 8 Prozent drückt die Existenzsicherung bei den Hartz IV und den Sozialhilfe Leistungen spürbar nach unten. Derzeit fehlen rein rechnerisch den Leistungsbeziehenden monatlich rund 200 Euro, weil aus Sicht der Experten die Herleitung der Berechnung zu fehlerhaft sei.

Regelsatz “ehrlich berechnen”

Bereits im April diesen Jahres hatte die “Die Linke” im Deutschen Bundestag den Antrag „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ eingereicht. In ähnlicher Weise argumentiert auch der Armutsbericht aus 2021, wonach die Regelleistungen sowie die Grundsicherung im Alter den Mindestbedarf nicht abdecken können.

Statistische Tricks drücken die Regelleistungen nach unten

Vor allem werden die statistischen Tricks kritisiert, mit denen der Bedarf hergeleitet wird. „Eine präzise Anwendung des Statistikmodells, die auf die übereinstimmende Kritik zahlreicher Akteure reagiert, führt zu einem Betrag von 687 Euro für das Jahr 2022 für alleinlebende und alleinerziehende Erwachsene”, ist daher in dem Antrag zu lesen.

Die Linke wirft daher der Bundesregierung vor, die Regelleistungen regelrecht klein zu rechnen. “Seit vielen Jahren schummeln alle Regierungen bei der Berechnung. Daher haben wir die Höhe der Regelsätze mit den offiziellen Daten und Statistiken des Statistischen Bundesamtes, Destatis, überprüfen lassen.”

Wie folgt wurde ein realistischer Regelbedarf errechnet:

  • Als Vergleichsgruppe für den Regelsatz wurde den Durchschnitt der ärmsten 20 Prozent der Alleinstehenden angenommen wie das bis 2011 üblich war. Die Bundesregierung nutzt seitdem nur noch die untersten 15 Prozent, um so auf niedrigere Regelsätze zu kommen.
  • Aus dieser Vergleichsgruppe wurden die Leute herausgenommen, die Sozialleistungen erhalten oder erhalten würden, falls sie einen Antrag stellen. So wird vermieden, dass aus dem aktuellen Regelsatz auch der neue Regelsatz hergeleitet wird („Zirkelschlüsse“).
  • Auf politische, willkürliche Streichungen aus den realen Ausgaben der Vergleichsgruppe wurde verzichtet. Die Ausgaben der untersten 20 Prozent der Bevölkerung sind deren Ausgaben. Auch ärmere Menschen brauchen etwas Geld für Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten, wollen Verwandten ein kleines Geschenk zum Geburtstag mitbringen oder ihren Kindern Turnschuhe mit drei Streifen kaufen. Auch das gehört zur Teilhabe an Gesellschaft.

“Wir kommen mit unserer ehrlichen Berechnung plus eines Inflationsausgleichs von 5 Prozent auf einen Regelsatz von 687 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende. Zusätzlich müssen Strom und größere Anschaffungen übernommen werden”, lautet das Ergebnis der Berechnung.

Bundesarbeitsminister kündigt neue Berechnungsgrundlage an

Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat unlängst angekündigt, dass zum 1. Januar 2023  das neue Bürgergeld eingeführt werden soll.

Im Sommer diesen Jahres will Heil hierzu einen Gesetzesentwurf vorlegen, der dann im Herbst beschlossen werden soll. In diesem Zuge sollen zum Jahreswechsel auch die Regelleistungen steigen, “mit dem wir das Hartz-IV-System überwinden und dem Sozialstaat ein neues Gesicht geben”.

Einen genauen Betrag konnte der Minister noch nicht nennen. Er schätze aber, dass der Hartz IV-Regelbedarf bzw. das Bürgergeld um 40 bis 50 Euro steigen werde.

Kritik auch an neuer Hartz IV Herleitung

Dieser ersten Ankündigung widerspricht Harald Thomé von Tacheles e.V. Notwendig seien “vielmehr existenzsichernde Regelleistungen, für alle, sei es für Erwerbstätige, RentnerInnen, Geflüchtete. Die Regelleistungen müssen sofort massiv hoch, und zwar viel mehr als die von Arbeitsminister Heil angekündigten 10 % = 45 – 50 EUR, sondern in einer Höhe die das menschenwürdige Dasein, die gesellschaftliche Teilhabe und die Inflationsrate in geeigneten Maße wiedergibt. Das bedeutet 150 – 200 EUR, nicht einmalig im Jahr, sondern jeden Monat”.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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