Am 31. Juli 2026 geraten Millionen Finanzkonten wieder in den Blick der Steuerbehörden. Betroffen sind nicht gewöhnliche deutsche Girokonten ohne Auslandsbezug, sondern Konten und Depots, bei denen eine steuerliche Verbindung zu einem anderen Staat besteht.
Der Vorgang läuft meist unbemerkt ab. Es gibt in der Regel keinen gesonderten Brief, keine Vorwarnung des Finanzamts und keinen persönlichen Hinweis, bevor die Daten übermittelt werden.
Für viele Steuerpflichtige ist das zunächst kein Grund zur Sorge. Wer seine ausländischen Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte korrekt erklärt hat, muss durch die Datenübermittlung regelmäßig keine Nachteile befürchten.
Problematisch wird es jedoch, wenn ein Konto im Ausland besteht und Erträge daraus in Deutschland bisher nicht oder nicht vollständig angegeben wurden. Dann kann die automatische Meldung dazu führen, dass das Finanzamt Sachverhalte erkennt, die zuvor nicht in der Steuererklärung auftauchten.
Inhaltsverzeichnis
Was am 31. Juli 2026 passiert
Der 31. Juli 2026 ist ein wichtiger Termin im Verfahren zum automatischen Austausch von Finanzkonteninformationen. Bis zu diesem Datum müssen meldende Finanzinstitute ihre Daten für den Meldezeitraum 2025 elektronisch an die zuständige nationale Steuerbehörde übermitteln.
In Deutschland ist dafür das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Dort laufen die gemeldeten Informationen der Banken, Versicherungen und anderer Finanzinstitute zusammen.
Der zweite Schritt folgt später. Zum 30. September 2026 werden die Daten zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten ausgetauscht.
Für Steuerpflichtige bedeutet das: Eine ausländische Bank meldet nicht einfach willkürlich an das deutsche Finanzamt, sondern übermittelt zunächst an die Steuerbehörde ihres Landes.
Von dort werden die Informationen nach dem festgelegten Verfahren an Deutschland weitergegeben, wenn Deutschland als steuerlicher Ansässigkeitsstaat betroffen ist.
Welche Daten gemeldet werden können
Gemeldet werden können unter anderem Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Kontostand und bestimmte Erträge. Dazu gehören etwa Zinsen, Dividenden, Veräußerungserlöse oder andere Einkünfte aus Finanzvermögen.
Entscheidend ist nicht, ob ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Das Verfahren arbeitet gerade ohne Einzelfallprüfung und ohne vorherige Anfrage beim Steuerpflichtigen.
Die Meldung soll den Staaten ermöglichen, grenzüberschreitende Sachverhalte besser zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass steuerpflichtige Kapitalerträge im Ausland liegen bleiben und in der deutschen Steuererklärung nicht auftauchen.
Warum auch normale Haushalte betroffen sein können
Beim Begriff Auslandskonto denken viele zuerst an große Vermögen oder an klassische Steueroasen. In der Praxis kann der Auslandsbezug aber deutlich alltäglicher sein.
Betroffen sein kann etwa ein Konto für eine Ferienwohnung in Spanien, Österreich, Italien oder der Türkei. Auch ein ehemaliges Studienkonto im Ausland, ein Depot bei einer ausländischen Onlinebank oder ein geerbtes Konto in einem anderen Land kann unter das Verfahren fallen.
Ebenso können Menschen mit familiären Bindungen ins Ausland betroffen sein. Wer etwa über Jahre ein Konto im Herkunftsland behalten hat, sollte prüfen, ob dort Erträge angefallen sind und ob diese in Deutschland steuerlich erfasst wurden.
Wichtig ist dabei: Nicht schon das bloße Bestehen eines ausländischen Kontos führt automatisch zu einer Steuernachzahlung. Entscheidend ist, ob steuerpflichtige Einkünfte entstanden sind und ob diese in Deutschland erklärt werden mussten.
Deutsche Konten ohne Auslandsbezug sind meist nicht betroffen
Wer ausschließlich ein deutsches Girokonto und ein deutsches Depot hat und steuerlich nur in Deutschland ansässig ist, steht bei diesem Verfahren in der Regel nicht im Fokus. Der automatische Informationsaustausch betrifft vor allem grenzüberschreitende Finanzkonten.
Anders kann es aussehen, wenn eine Bank Hinweise auf eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat hat. Das kann etwa durch eine ausländische Adresse, eine ausländische Steueridentifikationsnummer oder andere Angaben in einer Selbstauskunft ausgelöst werden.
Banken fragen solche Informationen regelmäßig ab. Wer eine Selbstauskunft der Bank erhält, sollte sie sorgfältig ausfüllen und falsche Angaben vermeiden.
Welche Staaten am Austausch teilnehmen
Der Austausch ist längst kein reines EU-Verfahren mehr. Neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zahlreiche Drittstaaten und Gebiete eingebunden.
Dazu gehören unter anderem die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Zypern, die Türkei und weitere Staaten außerhalb Europas. Auch Länder und Gebiete, die früher mit besonderer Diskretion im Bankwesen verbunden wurden, sind heute in den internationalen Informationsaustausch eingebunden.
Die finale Staatenaustauschliste für 2026 zeigt, wie weit das Verfahren inzwischen reicht. Für Steuerpflichtige mit Auslandskonten bedeutet das: Die Annahme, ein Konto im Ausland bleibe dauerhaft unbemerkt, ist kaum noch tragfähig.
Was Steuerpflichtige jetzt prüfen sollten
Wer ein Konto oder Depot im Ausland besitzt, sollte vor allem die eigenen Steuererklärungen der vergangenen Jahre prüfen. Dabei geht es um Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, ausländische Mieteinnahmen und sonstige Erträge.
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Wichtig sind auch Unterlagen über bereits im Ausland einbehaltene Steuern. Solche Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland angerechnet werden oder die steuerliche Belastung mindern.
Wer nur geringe Zinserträge hatte, sollte dennoch nicht vorschnell abwinken. Auch kleine Beträge können relevant sein, wenn sie über mehrere Jahre nicht erklärt wurden oder wenn zusätzlich andere Einkünfte aus dem Ausland vorliegen.
Bei größeren Beträgen oder mehreren betroffenen Jahren sollte steuerlicher Rat eingeholt werden. Das gilt besonders dann, wenn bisher überhaupt keine Angaben gemacht wurden.
Warum eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust erfolgen sollte
Wenn steuerpflichtige Auslandserträge in der Vergangenheit nicht erklärt wurden, kann eine Berichtigung oder Selbstanzeige in Betracht kommen. Dabei kommt es jedoch auf Vollständigkeit, richtige Angaben und den Zeitpunkt an.
Eine wirksame Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig erfassen. Einzelne Jahre herauszugreifen oder nur grob geschätzte Beträge nachzumelden, kann gefährlich sein.
Hinzu kommt: Straffreiheit ist nicht mehr möglich, wenn bestimmte Sperrgründe eingreifen. Dazu kann insbesondere gehören, dass die Tat bereits entdeckt wurde und der Betroffene damit rechnen musste.
Deshalb sollte eine Selbstanzeige nicht spontan, nicht unvollständig und nicht ohne fachliche Begleitung abgegeben werden. Wer hier Fehler macht, kann seine Lage verschlechtern, statt sie zu bereinigen.
Diese Fristen sind wichtig
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 31. Juli 2026 | Finanzinstitute müssen die meldepflichtigen Finanzkontendaten für den Meldezeitraum 2025 an die zuständige nationale Steuerbehörde übermitteln. |
| 30. September 2026 | Die Daten werden zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten ausgetauscht. |
| Vor der Übermittlung | Wer Fehler in früheren Steuererklärungen vermutet, sollte Unterlagen sammeln und fachlichen Rat einholen. |
| Nach Datenzugang beim Finanzamt | Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann erschwert oder ausgeschlossen sein, wenn die Sache bereits entdeckt wurde. |
Was das Finanzamt mit den Daten macht
Die automatisch übermittelten Informationen landen nicht als bloße Statistik bei den Behörden. Sie können mit den Angaben in Steuererklärungen abgeglichen werden.
Fallen dabei Unstimmigkeiten auf, kann das Finanzamt nachfragen. Möglich sind Aufforderungen zur Erläuterung, Nachweise über ausländische Steuern, Kontoauszüge oder Korrekturen früherer Steuerbescheide.
Je nach Fall kann es bei einer Steuernachzahlung bleiben. Bei vorsätzlicher Nichtangabe oder hohen Beträgen können aber auch steuerstrafrechtliche Folgen drohen.
Keine Panik, aber auch kein Wegsehen
Der automatische Informationsaustausch bedeutet nicht, dass jeder Inhaber eines Auslandskontos etwas falsch gemacht hat. Viele Konten sind vollständig legal und steuerlich unproblematisch.
Riskant wird es erst, wenn Einkünfte entstanden sind und diese in Deutschland nicht erklärt wurden. Dann sollte nicht darauf gehofft werden, dass die Meldung übersehen wird.
Wer seine Unterlagen ordnet und mögliche Fehler rechtzeitig prüfen lässt, kann unnötige Risiken vermeiden. Gerade bei Auslandssachverhalten ist frühes Handeln meist günstiger als eine spätere Reaktion auf ein Schreiben des Finanzamts.
Beispiel aus der Praxis
Eine Rentnerin aus Deutschland besitzt seit Jahren ein kleines Konto in Österreich, weil sie dort früher regelmäßig Urlaub gemacht hat. Auf dem Konto liegen 18.000 Euro, außerdem wurden in den vergangenen Jahren geringe Zinsen gutgeschrieben.
Die Rentnerin ging davon aus, dass die Beträge wegen der niedrigen Zinsen keine Bedeutung haben. In ihrer deutschen Steuererklärung hat sie die Erträge deshalb nie angegeben.
Vor dem 31. Juli prüft sie ihre Unterlagen und stellt fest, dass über mehrere Jahre ausländische Kapitalerträge angefallen sind. Sie wendet sich an eine Steuerberaterin, lässt die Jahre prüfen und klärt, ob eine Berichtigung oder weitergehende Schritte erforderlich sind.
Das Beispiel zeigt: Nicht jedes Auslandskonto ist ein Problem. Problematisch kann aber werden, wenn steuerpflichtige Erträge über Jahre nicht erklärt wurden.
Fragen und Antworten zum automatischen Informationsaustausch
Was passiert am 31. Juli 2026?
Bis zum 31. Juli 2026 müssen meldende Finanzinstitute die Finanzkontendaten für den Meldezeitraum 2025 an die zuständige nationale Steuerbehörde übermitteln. In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Wer ist von der Meldung betroffen?
Betroffen sind vor allem Personen mit Konten oder Depots im Ausland, wenn eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat festgestellt wird. Auch ausländische Konten für Ferienwohnungen, frühere Studienaufenthalte oder familiäre Verbindungen können relevant sein.
Muss ich etwas tun, wenn ich nur ein deutsches Konto habe?
Ein gewöhnliches deutsches Konto ohne Auslandsbezug fällt in der Regel nicht unter diesen Austausch. Wer aber zusätzliche ausländische Konten, Depots oder Einkünfte hat, sollte die eigene Steuererklärung prüfen.
Welche Daten können übermittelt werden?
Übermittelt werden können unter anderem Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Kontonummer, Kontostand sowie bestimmte Erträge. Dazu zählen etwa Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge.
Was droht, wenn Auslandserträge nicht erklärt wurden?
Das Finanzamt kann Nachweise verlangen, Steuerbescheide ändern und Steuern nachfordern. In schwereren Fällen können auch steuerstrafrechtliche Folgen drohen.
Sollte man eine Selbstanzeige selbst schreiben?
Davon ist dringend abzuraten. Eine Selbstanzeige muss vollständig, richtig und rechtzeitig sein, sonst kann sie unwirksam sein und die Situation verschärfen.




