Erwerbsminderungsrente: EM-Rente auch im Ausland beziehen

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Haben Sie auch Anspruch auf Ihre Erwerbsminderungsrente, wenn Sie im Ausland leben? Oder verfällt dann Ihr Anspruch auf die monatlichen Bezüge der Rentenversicherung? Die Regelungen dazu sind klar, allerdings müssen Sie einen Sonderfall beachten.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn Sie nur noch weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs (teilweise Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten können – egal, in welcher Tätigkeit.

Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung gezählt werden. Es sei denn, die Erwerbsminderung kam durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zustanden. Dann reicht es, wenn Sie überhaupt Beiträge gezahlt haben.

Was ist, wenn Sie im Ausland leben?

Wenn Sie ausreichend Rentenbeiträge eingezahlt haben und derzeit im Ausland leben, können Sie auch von dort Ihren Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen, verbunden mit den nötigen Arztberichten und Attesten. Der sicherste Weg ist es, den Rentenantrag online zu stellen.

Die Erwerbsminderungsrente im Ausland beziehen?

Die Deutsche Rentenversicherung interessiert, ob Sie ausreichend Beiträge geleistet haben für einen Rentenanspruch. Ob Sie, wenn Sie dann die Rente beziehen, in Deutschland oder im Ausland leben, das bleibt Ihnen überlassen. Die Rentenversicherung braucht nur die Adresse Ihres ausländischen Kontos, damit Sie auch Ihr Geld erhalten.

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Vorsicht bei der Arbeitsmarktrente

Es gibt aber einen Sonderfall, nicht nur im deutschen Rentensystem, sondern auch für den BezugKr der Rente im Ausland. Dabei handelt es sich um die sogenannte Arbeitsmarktrente. Kriterium für diese ist die Möglichkeit, auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Stelle zu bekommen.

Teilweise und volle Erwerbsminderungsrente

Die Kriterien für eine teilweise und eine volle Erwerbsminderungsrente sind rein medizinisch. Wenn Sie weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können, dann haben Sie einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, dann haben Sie Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Volle Rente wegen fehlender Möglichkeit zu arbeiten

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten Sie, laut Jobcenter, noch als erwerbsfähig. Es ist sogar vorgesehen, dass Sie mit den unter sechs Stunden Arbeitszeit pro Tag einen Teil Ihres Einkommens selbst erwirtschaften.

Die Arbeitsmarktrente wandelt die teilweise Erwerbsminderungsrente in eine volle um. Das gilt dann, wenn Sie nachweislich keinen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Es geht hier also nicht um medizinische Kriterien, sondern um die Unmöglichkeit, selbst für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Arbeitsmarktrente entfällt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, haben Sie aber keinen Anspruch auf diese Arbeitsmarktrente. Deren Voraussetzung ist ja, dass Sie in Deutschland keine passende Teilzeitbeschäftigung finden. Als teilweiser Erwerbsgeminderter würden Sie also weiterhin Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen, aber auch nicht mehr.