Erwerbsminderung: Deutlich mehr EM-Rente mit der 240-Monatsregel

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Viele Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente wissen nicht, dass auch nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung noch eine spätere Neuberechnung möglich sein kann. Gemeint ist die sogenannte 240-Monate-Regel. Sie betrifft Menschen, die nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung insgesamt 20 Jahre mit Beitragszeiten erreichen.

Diese Regel kann im Einzelfall dazu führen, dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung neu festgestellt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein der ursprüngliche Rentenbeginn, sondern ob nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zusammenkommen.

Was hinter der 240-Monate-Regel steckt

240 Monate entsprechen 20 Jahren. Nach § 75 Absatz 3 SGB VI können bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Antrag auch Entgeltpunkte für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung berücksichtigt werden, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen.

Das ist deshalb wichtig, weil Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung normalerweise nicht automatisch zu einer höheren laufenden EM-Rente führen. Das Rentenrecht folgt in diesem Bereich grundsätzlich dem Gedanken, dass der Leistungsfall bereits eingetreten ist. Die 240-Monate-Regel eröffnet aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme.

Warum dadurch mehr Rente möglich sein kann

Wer nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung weiter Beiträge sammelt, kann dadurch später eine andere Berechnungsgrundlage erreichen. Das gilt vor allem für Menschen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen noch in geringem Umfang arbeiten, versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder aus anderen Gründen Beitragszeiten aufbauen.

Auch freiwillige Beiträge können in bestimmten Konstellationen eine Bedeutung haben. Allerdings ist Vorsicht angebracht: Freiwillige Beiträge während einer laufenden Erwerbsminderungsrente wirken sich nicht immer unmittelbar rentensteigernd aus. Deshalb sollte vor einer Zahlung immer geprüft werden, ob sie im konkreten Fall sinnvoll ist.

Für wen die Regel besonders interessant ist

Betroffen sind vor allem Menschen mit einer vollen Erwerbsminderungsrente, die über viele Jahre hinweg weitere Beitragszeiten nachweisen können. Das kann etwa bei Beschäftigungen in Werkstätten für behinderte Menschen, bei bestimmten versicherungspflichtigen Tätigkeiten oder bei längerfristigen Beitragszahlungen der Fall sein.

Die Deutsche Rentenversicherung weist außerdem darauf hin, dass eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auch dann möglich sein kann, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht erfüllt wurde. In solchen Fällen kann eine Wartezeit von 20 Jahren relevant werden, wenn die betroffene Person ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist.

Der Antrag ist entscheidend

Eine Neufeststellung erfolgt nicht einfach automatisch in jedem Fall. Nach der gesetzlichen Regelung ist ein Antrag erforderlich. Wer glaubt, die 240 Monate erreicht zu haben, sollte deshalb seine Versicherungszeiten prüfen lassen.

Besonders wichtig ist der genaue Zeitpunkt, zu dem die volle Erwerbsminderung eingetreten ist. Ab diesem Datum wird betrachtet, welche Beitragszeiten danach hinzugekommen sind. Erst wenn die erforderlichen 20 Jahre erreicht sind, kann die Neufeststellung in Betracht kommen.

Was Versicherte prüfen sollten

Prüfung Warum er wichtig ist
Eintritt der vollen Erwerbsminderung Ab diesem Zeitpunkt wird gezählt, ob später 240 Monate mit Beitragszeiten zusammenkommen.
Art der Beiträge Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge können unterschiedlich wirken und sollten genau geprüft werden.
Versicherungsverlauf Nur ein vollständiger Versicherungsverlauf zeigt, ob alle Zeiten korrekt gespeichert sind.
Antrag auf Neufeststellung Ohne Antrag wird eine mögliche höhere EM-Rente nicht zwingend neu berechnet.

Warum Beratung so wichtig ist

Die 240-Monate-Regel klingt einfach, ist in der Praxis aber anspruchsvoll. Es kommt auf Versicherungszeiten, Beitragsarten, den Zeitpunkt des Leistungsfalls und die bisherige Rentenberechnung an. Schon kleine Lücken im Versicherungsverlauf können darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Betroffene sollten sich deshalb nicht allein auf allgemeine Informationen verlassen. Sinnvoll ist eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei kann geprüft werden, welche Zeiten gespeichert sind und ob ein Antrag auf Neufeststellung Aussicht auf Erfolg hat.

Nicht jede Beitragszahlung erhöht sofort die EM-Rente

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass jeder weitere Beitrag während einer laufenden EM-Rente automatisch die monatliche Zahlung erhöht. Das ist nicht der Fall. Die Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass freiwillige Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung in der Regel nicht sofort rentensteigernd wirken.

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Gerade deshalb ist die 240-Monate-Regel so bedeutsam. Sie kann eine spätere Neubewertung ermöglichen, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Wer Beiträge zahlt oder gezahlt hat, sollte klären lassen, ob und wann diese Zeiten rentenrechtlich berücksichtigt werden können.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein Mann erhält seit vielen Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nach Beginn der Erwerbsminderung arbeitet er weiter in einer geschützten Beschäftigung und sammelt über die Jahre zusätzliche Beitragszeiten. Nach 20 Jahren kommen insgesamt 240 Monate nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung zusammen.

Er stellt daraufhin bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Neufeststellung seiner EM-Rente. Im Rahmen der Prüfung werden die nachträglichen Beitragszeiten berücksichtigt. Je nach Höhe und Art der gespeicherten Beiträge kann sich daraus eine höhere monatliche Rente ergeben.

Häufige Fragen zur 240-Monate-Regel bei der EM-Rente

Was bedeutet die 240-Monate-Regel bei der EM-Rente?

Die 240-Monate-Regel bedeutet, dass nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung 20 Jahre mit bestimmten rentenrechtlichen Zeiten erreicht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann eine Neufeststellung der Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Kann die EM-Rente durch die 240-Monate-Regel steigen?

Ja, das ist möglich. Wenn nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung weitere Beitragszeiten berücksichtigt werden dürfen, kann sich die Berechnungsgrundlage der Rente verbessern. Ob tatsächlich mehr Rente gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt die Regel automatisch für alle Bezieher einer EM-Rente?

Nein, die Regel gilt nicht automatisch für alle. Entscheidend ist, ob nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung 240 Monate mit passenden Zeiten zusammenkommen. Außerdem muss die Neufeststellung in der Regel beantragt werden.

Welche Zeiten zählen für die 240 Monate?

Vor allem Beitragszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung können relevant sein. Dazu können etwa Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder bestimmte andere versicherungsrechtliche Zeiten gehören. Welche Zeiten anerkannt werden, sollte anhand des Versicherungsverlaufs geprüft werden.

Muss für die höhere EM-Rente ein Antrag gestellt werden?

Ja, Betroffene sollten einen Antrag auf Neufeststellung stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen könnten. Ohne Antrag wird eine mögliche höhere Rente nicht zwingend geprüft. Eine vorherige Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist sinnvoll.

Warum ist der Versicherungsverlauf so wichtig?

Der Versicherungsverlauf zeigt, welche Zeiten bei der Rentenversicherung gespeichert sind. Nur wenn alle Beitragszeiten vollständig und korrekt erfasst sind, kann zuverlässig geprüft werden, ob 240 Monate erreicht wurden. Fehler oder Lücken sollten daher frühzeitig geklärt werden.

Wer sollte die 240-Monate-Regel prüfen lassen?

Prüfen lassen sollten es vor allem Menschen, die seit vielen Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und danach weiter Beitragszeiten gesammelt haben. Das kann zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geschehen sein. Auch Personen mit freiwilligen Beiträgen sollten sich beraten lassen.

Fazit

Die 240-Monate-Regel kann für langjährige Bezieherinnen und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente finanziell sehr interessant sein. Sie betrifft jedoch nur bestimmte Fälle und setzt voraus, dass nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung 20 Jahre mit Beitragszeiten erreicht werden.

Wer diese Voraussetzung erfüllen könnte, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen und eine Beratung in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und die gespeicherten Zeiten genau kontrollieren zu lassen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und zur 20-jährigen Wartezeit. Deutsche Rentenversicherung: Meldung zur Erwerbsminderungsrente nach 20 Beitragsjahren.  Deutsche Rentenversicherung, Rechtliche Arbeitsanweisungen zu § 75 SGB VI: Neufeststellung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach 20 Jahren Beitragszeiten.