Erwerbsminderung: 5 Änderungen in 2026 die EM-Rentner kennen sollten

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Für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bringt das Jahr 2026 mehrere spürbare Änderungen. Betroffen sind sowohl Menschen mit voller als auch mit teilweiser Erwerbsminderung. Besonders wichtig sind neue Hinzuverdienstgrenzen, die Rentenanpassung im Juli und die weitere Verlängerung der Zurechnungszeit.

Die Erwerbsminderungsrente bleibt damit ein Bereich, in dem gesetzliche Anpassungen direkt im Alltag ankommen. Wer zusätzlich arbeitet, neu in EM-Rente geht oder bereits seit Jahren eine solche Rente bezieht, sollte die neuen Werte genau kennen. Viele Änderungen wirken automatisch, andere verlangen zumindest Aufmerksamkeit bei Verdienst, Bescheid und Steuer.

1. Höhere Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung

Die wichtigste Änderung für viele voll erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner betrifft den Hinzuverdienst. Im Jahr 2026 dürfen sie bis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird.

Damit liegt die Grenze deutlich höher als in früheren Jahren. Wer gesundheitlich dazu in der Lage ist, kann also in begrenztem Umfang arbeiten, ohne sofort Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen. Entscheidend bleibt aber, dass der zeitliche Umfang der Arbeit zur festgestellten Erwerbsminderung passt.

Bei voller Erwerbsminderung geht die Rentenversicherung grundsätzlich davon aus, dass Betroffene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Ein höherer Verdienst allein führt nicht automatisch zum vollständigen Wegfall der Rente. Wird die Grenze überschritten, kann der übersteigende Betrag jedoch angerechnet werden.

2. Auch die Grenze bei teilweiser Erwerbsminderung steigt

Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, kann 2026 mindestens 41.527,50 Euro brutto im Jahr hinzuverdienen. In vielen Fällen kann die persönliche Grenze sogar höher ausfallen. Sie hängt unter anderem vom höchsten Arbeitseinkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ab.

Diese Regelung ist vor allem für Menschen wichtig, die noch mehrere Stunden täglich arbeiten können. Bei teilweiser Erwerbsminderung gilt in der Regel, dass Betroffene noch drei bis unter sechs Stunden täglich leistungsfähig sind. Die Rente gleicht dann nur einen Teil des weggefallenen Einkommens aus.

Vor einer Ausweitung der Arbeit sollten Betroffene der Rentenversicherung mitteilen, wie viele Stunden sie arbeiten, welche Tätigkeit sie ausüben und welcher Verdienst erwartet wird. Das schützt vor späteren Überraschungen. Gerade bei schwankendem Einkommen kann eine frühzeitige Klärung helfen.

3. Die Renten steigen zum 1. Juli 2026

Zum 1. Juli 2026 sollen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent steigen. Davon profitieren auch Menschen mit Erwerbsminderungsrente. Der aktuelle Rentenwert steigt nach den veröffentlichten Angaben von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Für eine monatliche Bruttorente von 1.000 Euro bedeutet die Anpassung ein Plus von 42,40 Euro. Bei 1.200 Euro wären es rechnerisch 50,88 Euro mehr im Monat. Der tatsächliche Zahlbetrag kann wegen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglicher Steuerfolgen niedriger ausfallen.

Die Rentenanpassung erfolgt automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Rentnerinnen und Rentner sollten den Anpassungsbescheid dennoch prüfen, weil dort der neue Bruttobetrag, die Abzüge und der Auszahlungsbetrag aufgeführt werden.

4. Die Zurechnungszeit wird für neue EM-Renten verlängert

Für neue Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2026 wird die Zurechnungszeit weiter verlängert. Sie endet nun bei 66 Jahren und 3 Monaten. Im Vergleich zu 2025 kommt damit ein weiterer Monat hinzu.

Die Zurechnungszeit ist für Menschen wichtig, die wegen Krankheit oder Unfall schon vor dem regulären Rentenalter nicht mehr arbeiten können. Bei der Berechnung wird so getan, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter mit ihrem bisherigen Durchschnitt weiter Beiträge gezahlt. Dadurch kann die Erwerbsminderungsrente höher ausfallen.

Die Änderung betrifft vor allem Neurentnerinnen und Neurentner, deren EM-Rente 2026 beginnt. Für bereits laufende Renten wird die Zurechnungszeit in der Regel nicht nachträglich wegen dieser Jahresänderung verlängert. Wer 2026 erstmals einen Rentenbescheid erhält, sollte deshalb genau prüfen, ob die neue Altersgrenze berücksichtigt wurde.

5. Der EM-Zuschlag ist 2026 in die laufende Rente integriert

Für viele Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner mit älteren Erwerbsminderungsrenten ist der Zuschlag weiter wichtig. Seit Juli 2024 gibt es für bestimmte ältere EM-Renten einen Zuschlag. Seit Dezember 2025 wird dieser nicht mehr separat überwiesen, sondern in die monatliche Rente eingerechnet.

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Für 2026 bedeutet das: Auf dem Konto erscheint in der Regel nur noch eine gemeinsame Rentenzahlung. Der Zuschlag ist damit nicht verschwunden, sondern Teil des Rentenzahlbetrags. Die Berechnung erfolgt über persönliche Entgeltpunkte.

Ein Antrag ist nicht nötig. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und verschickt einen Bescheid. Betroffene sollten diesen Bescheid dennoch aufbewahren und mit früheren Zahlungen vergleichen.

Überblick über die wichtigsten Werte 2026

Änderung Wert oder Bedeutung 2026
Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung Bis zu 20.763,75 Euro brutto im Kalenderjahr ohne Rentenkürzung
Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung Mindestens 41.527,50 Euro brutto im Kalenderjahr, individuell auch höher möglich
Rentenanpassung ab 1. Juli 2026 Plus 4,24 Prozent; Rentenwert steigt von 40,79 Euro auf 42,52 Euro
Zurechnungszeit bei Rentenbeginn 2026 Ende bei 66 Jahren und 3 Monaten
EM-Zuschlag für ältere Bestandsrenten Seit Dezember 2025 in die laufende Rentenzahlung integriert

Was EM-Rentner 2026 besonders beachten sollten

Die neuen Grenzen eröffnen mehr Spielraum, ersetzen aber keine individuelle Prüfung. Wer arbeiten möchte, sollte nicht nur auf den Jahresverdienst achten. Auch die tägliche Arbeitszeit und die Art der Tätigkeit können für die Rentenversicherung wichtig sein.

Bei voller Erwerbsminderung ist besondere Vorsicht geboten, wenn die Arbeit regelmäßig über mehrere Stunden täglich hinausgeht. Dann kann die Rentenversicherung prüfen, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Eine vorherige Mitteilung ist daher empfehlenswert.

Auch steuerlich kann sich durch höhere Rente und zusätzlichen Verdienst etwas ändern. Die Erwerbsminderungsrente gehört zu den steuerpflichtigen Renteneinkünften. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Jahreseinkommen, vom Rentenfreibetrag und von möglichen Abzügen ab.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 54-jährige Frau bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente von 1.100 Euro brutto im Monat. Ab März 2026 arbeitet sie stundenweise in einem Büro und verdient über das Jahr verteilt 12.000 Euro brutto. Damit bleibt sie deutlich unter der Hinzuverdienstgrenze von 20.763,75 Euro.

Ihre Erwerbsminderungsrente wird wegen dieses Verdienstes nicht gekürzt. Ab Juli 2026 steigt ihre Bruttorente zusätzlich durch die Rentenanpassung um 4,24 Prozent. Aus 1.100 Euro werden rechnerisch 1.146,64 Euro brutto im Monat.

Wichtig bleibt trotzdem, dass die Tätigkeit gesundheitlich zur vollen Erwerbsminderung passt. Arbeitet sie dauerhaft zu viele Stunden täglich, kann die Rentenversicherung den Fall neu prüfen. Deshalb sollte sie Beginn, Umfang und erwarteten Verdienst frühzeitig melden.

Fazit

Das Jahr 2026 bringt für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner vor allem höhere finanzielle Spielräume. Die gestiegenen Hinzuverdienstgrenzen erleichtern eine vorsichtige Rückkehr in Arbeit oder eine kleine Nebentätigkeit. Die Rentenanpassung im Juli sorgt zusätzlich für ein spürbares Plus.

Für neue EM-Renten wirkt sich die verlängerte Zurechnungszeit günstig aus. Bei älteren Bestandsrenten bleibt der EM-Zuschlag erhalten, erscheint aber nicht mehr als getrennte Zahlung. Wer 2026 einen neuen Bescheid bekommt oder wieder arbeiten möchte, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen und offene Fragen direkt mit der Rentenversicherung klären.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: Angaben zu den Hinzuverdienstgrenzen 2026, zur Arbeitserprobung und zur vorherigen Mitteilung bei Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit.

Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur Rentenanpassung 2026, zum Anstieg um 4,24 Prozent und zum neuen Rentenwert von 42,52 Euro.

Deutsche Rentenversicherung: Pressemitteilung zu Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2026, einschließlich Zurechnungszeit und Hinzuverdienstgrenzen.

Deutsche Rentenversicherung: Informationen zum Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten und zur Integration des Zuschlags in die Rentenzahlung ab Dezember 2025.

Bundesregierung: Informationen zur Rentenanpassung 2026 und zur geplanten Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026.