Auch die Diakonie bemängelt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht nun offiziell die aktuelle Hartz4-Regelleistungsbemessung
22.10.2013
Neben der Caritas und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisiert nun auch ein Gutachten der Diakonie die Bemessung der Hartz IV Regelsätze. Eingehend haben sich die Autoren zu dem Kinderregelbedarf hier und zum Bedarf von Erwachsenen hier geäußert. Somit sagen nun aktuell und offiziell zwei kirchliche Verbände, nämlich Caritas und Diakonie, sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband, daß die Bundesregierung entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 (sog. "Kallay-Verfahren") die SGB-II-Regelleistungen für Erwachsene und Kinder eben nicht korrekt und transparent sowie nachvollziehbar neu bemessen hat.
Auch die Diakonie sagt (Zitat aus dem Gutachten):
"Insbesondere teilt die Diakonie die von der Wertung des Bundessozialgerichts abweichende Ansicht der Beschwerdeführer, dass sowohl die Ermittlung der Regelsätze für Erwachsene als auch für Kinder mit starken Setzungen unterlegt ist, die nicht hinreichend normativ begründet werden und der Umsetzung des Gebots der transparenten, sach- und realitätsgerechten Ermittlung der Regelsätze entgegen stehen."
Einmal mehr wird damit bestärkt, was die SGB-II-Leistungsbezieher, auch Hartz-IV-Bezieher genannt, schon immer sagen: der Staat betrügt uns, und wir Millionen von Hartz-IV Betroffenen und unsere Kinder müssen dagegen jahrelang vor den Gerichten bis hinaus zum Bundesverfassungsgericht ankämpfen.
Daher können wir als Betroffene das Bundesverfassungsgericht nur, aber umso eindringlicher bitten und auffordern, in den kommenden Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der SGB-II-Regelleistungen für Erwachsene und Kinder endlich die Politik außen vor und der Bundesregierung gegenüber keine Gnade mehr walten zu lassen.
Ich, Thomas Kallay, bin persönlich zudem der Auffassung, daß die SGB-II- und auch die SGB-XII-Regelleistungen noch weit höher liegen müssten, als das die beiden Kirchenverbände und der Paritätische behaupten.
Dies, weil die Grundlage für die Regelleistungsbemessung, nämlich die sogenannten EVS (Einkommens- und Verbrauchsstudien), von deren Richtigkeit Caritas, Diakonie und Paritätischer ausgehen, inhaltlich vollkommen falsch, ja sogar meiner Ansicht nach bloße Statistik-Fälschungen sind, damit die Bundesregierung verschleiern kann, daß der SGB-II-Regelbedarf für Erwachsene und Kinder weit, weit höher als derzeit zu liegen hat.
Grund dafür: gäbe es höhere SGB-II-Regelleistungen, müßte es auch einen höheren und zudem gesetzlichen allgemeinverbindlichen Mindestlohn geben. Das aber wollen die Arbeitgeber, die wahren Chefs in diesem Lande, und die ihr hörige CDU-Bundesregierung nicht.Wobei ich sage, daß der gesetzliche Mindestlohn bei mindestens 12,50 Euro brutto für alleinstehende ArbeitnehmerInnen liegen sollte, der sich pro Stunde um 2,50 Euro brutto pro weitere Familienangehörige erhöht.
Ich stütze meine Argumentation betreffend die SGB-II-Regelleistungsbemessung, die ja auch für das SGB XII gilt,
einerseits auf die Tatsache, daß die Bundesregierung sich bis heute weigert, dem Bundesverfassungsgericht und Sozialgerichten die sogenannten Rohdaten der bisherigen EVS zur Prüfung vor zu legen, und ich stütze meine Argumentation anderseits auf die SGB-II_Stellungnahme des Dipl.-Kfm. Rüdiger Böker aus Osnabrück, der am 18. November 2010 vor dem Ausschuß für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zur Frage der SGB-II-Regelleistungsbemessung gehört wurde. Seine Ausführungen sind nach wie vor aktuell, siehe hier ab Seite 142. (Thomas Kallay, ARCA Soziales Netzwerk e.V. und ehemaliger Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Hartz IV Regelbedarf)
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