Datenschutz light für Hartz IV Betroffene?

Lesedauer 2 Minuten

Gilt für Hartz-IV-Berechtigte nur ein Datenschutz light?

02.05.2013

Wer in Essen die dortigen JobCenter besucht, dem bietet sich unisono das selbe Bild. Die Menschen, die hier vorsprechen müssen, sehen sich mit einem offenen Empfangsbereich konfrontiert. Der Wartebereich liegt nicht selten in Seh- und Hörweite des selbigen. Somit bekommen nahezu alle Anwesenden die Fälle mit, die am Empfang behandelt werden. Datenschutz sieht anders aus. Schließlich werden dort nicht nur Unterlagen abgegeben und Termine vereinbart (und selbst das muss nicht jeder mitbekommen), sondern auch Problemfälle angesprochen, was nicht selten Diskussionen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Empfangsbereich mit sich bringt.

Wir von der BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V. sahen dringenden Handlungsbedarf und beschlossen uns an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Dies erfolgte mit einem Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten im November 2012. Das Schreiben können Sie hier abrufen: „Anschreiben Datenschutzbeauftragter.pdf“.

Anfang April dieses Jahres erhielten wir ein Antwortschreiben vom Landesdatenschutzbeauftragten. In diesem gab er an, das er sich bzgl. unserer Anfrage an die Stadt Essen gewandt hat. Diese hat ihm zunächst erläutert, das keine individuelle Beratungsgespräche im Empfangsbereich geführt werden und im Allgemeinen dargestellt, welche Aufgaben im Empfangsbereich wahrgenommen würden. Die Stadt Essen sagte aber trotzdem zu, dass in den Empfangsbereichen auf eine bereits bestehende Möglichkeit zur Einzelvorsprache in Diskretionsräumen ausdrücklich hingewiesen wird. Das gesamte Antwortschreiben des Landesdatenschutzbeauftragten können Sie hier nachlesen: „Datenschutzbeauftragter.pdf“.

Wir waren über die recht zügige Bearbeitung unserer Anfrage, von Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten, ebenso erfreut wie über das erzielte Ergebnis. Um zu erfahren, wie die von der Stadt Essen getroffenen Zusagen in der Praxis umgesetzt werden, wendeten wir uns diesbezüglich an unsere Leser. Was wir, auch durch eigene Stichproben, erfuhren offenbart aber ein ganz anderes Bild. Bis dato sind die Zusagen, die die Stadt Essen gegenüber den Landesdatenschutzbeauftragten gemacht hat, nicht umgesetzt worden. Mal ganz abgesehen davon, das, entgegen der Aussage der Stadt Essen, im Empfangsbereich sehr wohl individuellen Beratungsgespräche geführt werden. Mit der Wahrheit nimmt es die Stadt Essen anscheinend nicht so genau. Nicht mal gegenüber eines Landesdatenschutzbeauftragten. Und sie glaubt anscheinend, damit durch zu kommen. Die vorhandenen Tatsachen zwangen uns dazu, erneut den Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten aufzunehmen. In dem Schreiben stellen wir zu einem, die Aussagen der Stadt Essen richtig und weisen des Weiteren darauf hin, das keine der datenschutzrechtlichen Empfehlungen des Landesdatenschutzbeauftragten umgesetzt worden sind (mit Ausnahme eines JobCenters). Den Text unseres zweiten Schreibens können Sie hier nachlesen: „Brief an den Landesdatenschutzbeauftragten.pdf".

Wir warten nun die Antwort ab. Aber natürlich nicht ganz tatenlos. Um dieses Thema auf eine breitere Basis zu stellen, haben wir "gegen-hartz.de" um Kooperation gebeten, die uns in Form des hier zu lesenden Artikels dankenswerter Weise gewährt worden ist. Wir wollen wissen, wie es bundesweit mit dem Datenschutz im Empfangsbereich der JobCenter aussieht. Je stärker und breiter die Front gegen diese Verletzung des persönlichen Datenschutz wird, desto eher kann hier eine bundesweite und einheitliche Regelung erzielt werden. (BG45 Hartz4-Netzwerk-Essen e.V.)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...