Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den 14. Juni 2006 den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes beschlossen.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoverdienstes. Das heißt, dass man als Mutter/Vater maximal 1800 Euro pro Monat erhält. Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbetrag von 300 Euro. Allerdings sind bisher spezielle Hilfen für Hartz IV Empfänger in Bezug des Elterngeldes ausgespart worden. Das Kindergeld wird weiterhin zusätzlich bezahlt. Dieses beträgt für das erste bis dritte Kind jeweils 154 Euro und für jedes weitere Kind 179 Euro zusätzlich monatlich.
Ungerecht aber wahr
Das Elterngeld soll das bisher gezahlte Erziehungsgeld ersetzen. Das Erziehungsgeld betrug maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Gutverdiener hatten auf diese Leistung jedoch keinen Anspruch. Bei dem neuen Elterngeld werden vorallem die Besserverdiener profitieren. Denn bei einer Maximalgrenze von 1800 Euro netto wird das Elterngeld auch an Menschen ausgezahlt, die es ansich nicht benötigen. Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger bekommen dagegen nur den Minimumsatz von 300 Euro netto.
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