Das darf man bei Pflegegrad 2 alles nicht mehr können – Tabelle

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Die Frage wird oft so gestellt, als gäbe es bei Pflegegrad 2 eine feste Liste von Fähigkeiten, die jemand „nicht mehr können“ darf. So ist das deutsche Pflegerecht jedoch nicht aufgebaut. Entscheidend ist vielmehr, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und in welchen Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird.

Pflegegrad 2 bedeutet also nicht, dass jemand vollständig hilflos sein muss. Viele Betroffene können noch einzelne Tätigkeiten allein ausführen, brauchen aber bei mehreren alltäglichen Anforderungen spürbare Hilfe. Genau diese Mischung aus noch vorhandenen Fähigkeiten und regelmäßigem Unterstützungsbedarf ist für die Einstufung typisch.

Worauf bei der Begutachtung geschaut wird

Bei der Begutachtung wird nicht nur gefragt, was eine Person überhaupt nicht mehr kann. Es geht ebenso darum, was nur noch teilweise, nur mit Erinnerung, nur sehr langsam oder nur unter Aufsicht gelingt. Auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen zählen mit.

Geprüft werden mehrere Lebensbereiche des Alltags. Dazu gehören die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Gerade dieser breite Blick ist wichtig. Wer sich zum Beispiel noch alleine waschen kann, aber Medikamente nicht zuverlässig einnimmt, Termine nicht versteht, nachts Orientierung verliert oder den Tagesablauf nicht mehr selbst organisiert, kann dennoch einen anerkannten Pflegebedarf haben.

Was bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr zuverlässig gelingt

Typisch für Pflegegrad 2 ist, dass alltägliche Dinge nicht mehr durchgehend sicher, selbstständig und ohne Hilfe bewältigt werden können. Das betrifft oft das Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen oder das selbstständige Umlagern im Bett. Auch das Duschen, Anziehen, die Körperpflege oder das mundgerechte Vorbereiten von Mahlzeiten bereiten häufig Schwierigkeiten.

Hinzu kommen Fälle, in denen körperliche Bewegungen noch teilweise möglich sind, die eigenständige Organisation des Alltags aber nachlässt. Dann erinnern Betroffene sich etwa nicht mehr zuverlässig an Medikamente, verwechseln Tageszeiten, können Anweisungen nur eingeschränkt verstehen oder brauchen Begleitung bei Arztbesuchen und bei der Behandlung einer Erkrankung.

Auch psychische Belastungen können zur Einstufung beitragen. Wer wegen Ängsten, Unruhe, Antriebslosigkeit oder Verwirrtheit im Alltag regelmäßig Unterstützung braucht, fällt ebenfalls in den Blick der Begutachtung. Pflegegrad 2 ist deshalb keineswegs nur ein Thema für Menschen mit reinen Geh- oder Waschproblemen.

Es geht nicht um einzelne Ausfälle, sondern um das Gesamtbild

Ein einzelnes Problem reicht in der Regel nicht aus. Wer nur beim Putzen Hilfe braucht, erfüllt die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 meist noch nicht. Anders sieht es aus, wenn in mehreren Bereichen des täglichen Lebens spürbare Einschränkungen zusammenkommen.

Wichtig ist auch, ob Hilfe regelmäßig nötig ist. Eine vorübergehende Schwäche nach einer kurzen Erkrankung genügt meist nicht. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, damit Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen.

Welche Einordnung hinter Pflegegrad 2 steckt

Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. In der Begutachtung entspricht das einem Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten. Damit liegt die Einstufung deutlich über einer nur leichten Einschränkung, aber noch unter den Bereichen, in denen eine schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit angenommen wird.

Diese Einordnung zeigt, dass Betroffene noch nicht alles verloren haben müssen. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit im Alltag bereits spürbar eingeschränkt ist und Hilfe nicht nur ausnahmsweise, sondern wiederkehrend gebraucht wird.

Typische Beispiele aus dem Alltag

Pflegegrad 2 kommt oft bei älteren Menschen vor, die sich in der Wohnung noch bewegen können, aber beim Duschen, Anziehen und bei der Medikamenteneinnahme Hilfe brauchen. Ebenso betrifft er Menschen nach einem Schlaganfall, mit beginnender Demenz, mit neurologischen Erkrankungen oder mit chronischen Leiden, die den Alltag dauerhaft erschweren.

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Nicht selten wirken Betroffene auf den ersten Blick noch recht selbstständig. Im näheren Hinsehen zeigt sich dann aber, dass viele Tätigkeiten nur mit Anleitung, Kontrolle oder Unterstützung gelingen. Genau deshalb ist die Selbsteinschätzung vieler Familien zunächst unsicher.

Eine kurze Übersicht

Bereich Was bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr ohne Hilfe gelingt
Mobilität Sicheres Aufstehen, Umsetzen, längeres Gehen oder Treppensteigen
Selbstversorgung Duschen, Anziehen, Körperpflege, Essen vorbereiten oder Getränke richten
Kognition und Kommunikation Orientierung im Alltag, Verstehen von Situationen, eigenständige Entscheidungen
Krankheitsbedingte Anforderungen Medikamente richtig einnehmen, Messwerte beachten, Therapien einhalten
Alltagsgestaltung Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, Aufgaben regelmäßig und verlässlich erledigen

Welche Leistungen häufig mit Pflegegrad 2 verbunden sind

Wer Pflegegrad 2 erhält, hat in der häuslichen Pflege unter anderem Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen sowie auf den Entlastungsbetrag. Das ist für viele Familien wichtig, weil die Einstufung nicht nur eine formale Anerkennung darstellt, sondern auch konkrete Unterstützung im Alltag eröffnet.

Für Pflegegrad 2 nennt das Bundesgesundheitsministerium derzeit 347 Euro Pflegegeld pro Monat, bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen und einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt davon ab, ob Angehörige pflegen, ein Pflegedienst eingebunden ist oder beides miteinander kombiniert wird.

Beispiel aus der Praxis

Eine 79-jährige Frau lebt allein und kann sich in ihrer Wohnung noch fortbewegen. Beim Duschen fühlt sie sich unsicher, das Anziehen dauert sehr lange, und ihre Tabletten nimmt sie ohne Erinnerung nicht zuverlässig ein. Außerdem verwechselt sie häufiger Wochentage und braucht Hilfe, um Arzttermine und den Tagesablauf zu ordnen.

In so einem Fall ist nicht entscheidend, dass sie noch einzelne Dinge selbst kann. Ausschlaggebend ist, dass in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird. Genau ein solches Gesamtbild passt häufig zu Pflegegrad 2.

1. Was bedeutet Pflegegrad 2 genau?
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Betroffene können viele Dinge nicht mehr vollständig allein und sicher im Alltag bewältigen.

2. Muss man bei Pflegegrad 2 vollständig hilflos sein?
Nein, das ist nicht erforderlich. Viele Menschen mit Pflegegrad 2 können noch einzelne Aufgaben selbst erledigen, brauchen aber in mehreren Bereichen regelmäßig Unterstützung.

3. Welche Fähigkeiten sind bei Pflegegrad 2 oft eingeschränkt?
Häufig geht es um Probleme bei der Mobilität, der Körperpflege, dem Anziehen, der Medikamenteneinnahme oder der Alltagsorganisation. Auch Orientierungsschwierigkeiten oder psychische Belastungen können eine Rolle spielen.

4. Reicht eine einzige Einschränkung für Pflegegrad 2 aus?
In der Regel nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild, also ob in mehreren Lebensbereichen eine spürbare und wiederkehrende Hilfe nötig ist.

5. Wird bei der Einstufung nur auf körperliche Probleme geschaut?
Nein, es werden auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Vergesslichkeit, Unsicherheit im Alltag, Ängste oder Probleme bei der Organisation von Therapien.

6. Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 können Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag. Welche Hilfe genutzt wird, hängt von der persönlichen Situation und dem Unterstützungsbedarf ab.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zur Pflegebedürftigkeit und zur Systematik der fünf Pflegegrade. Dort wird erläutert, dass die Pflegegrade nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten eingeteilt werden und dass für Leistungen in der Regel eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten vorliegen muss.