Für Bürgergeld-Bezieher ist es wichtig zu wissen, wann die Regelleistungen ausgezahlt werden. In diesem Monat wird das Bürgergeld vor Ostern noch überwiesen.
Die nächste Überweisung für den Monat April 2024 erfolgt am Donnerstag, den 28.03.2024.
Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine 2024 im Überblick
Der folgenden Tabelle können Sie alle Bürgergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2024 entnehmen. Beachten Sie bitte, dass die Auszahlungen im Einzelfall auch ein bis zwei Tage früher oder später stattfinden können, da jedes Jobcenter die Überweisung in Eigenregie regelt.
Bürgergeld für Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Februar 2024 | 31.01.2024 | Mittwoch |
März 2024 | 29.02.2024 | Donnerstag |
April 2024 | 28.03.2024 | Donnerstag |
Mai 2024 | 30.04.2024 | Dienstag |
Juni 2024 | 31.05.2024 | Freitag |
Juli 2024 | 28.06.2024 | Freitag |
August 2024 | 31.07.2024 | Mittwoch |
September 2024 | 30.08.2024 | Freitag |
Oktober 2024 | 30.09.2024 | Montag |
November 2024 | mit Reformationstag: 30.10.2024 | Mittwoch |
November 2024 | ohne Reformationstag: 31.10.2024 | Donnerstag |
Dezember 2024 | 29.11.2024 | Freitag |
Update: Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter plus/minus einen Tag variieren. Die Überweisung muss jedoch immer im Vormonat erfolgen.
Wie hoch sind die Regelleistungen beim Bürgergeld?
Seit Januar 2024 gelten neue Regelleistungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Leistungen für den Folgemonat werden immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für laufende Überweisungen zur Verfügung steht.
Aufgrund der Inflation musste die Bundesregierung die Regelsätze anpassen. Dazu wurden veränderte Berechnungsgrundlagen herangezogen. Die Regelleistungen im Einzelnen:
Personengruppe | erhält so viel % des Eckregelsatzes | Regelsatz in EUR |
Alleinstehende (Bürgergeld-Eckregelsatz) |
100 % | 563 EUR |
Partner in der Bedarfsgemeinschaft | rund 90 % | 506 EUR |
18- bis 24-jährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) | rund 80 % | 451 EUR |
14- bis 17-jährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft | rund 85 % | 471 EUR |
Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre | rund 70 % | 390 EUR |
Kinder bis einschl. 5 Jahre | rund 65 % | 357 EUR |
Mehrbedarfe beim Bürgergeld ab 2024
Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren.
Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:
- Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
- Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
- Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent je Kind (max. 60 Prozent)
- Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
- Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent
Neue Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Regelsätze
Der Mischindex berücksichtigt künftig zu 30 Prozent die Lohnentwicklung und zu 70 Prozent die Preisentwicklung. Dazu werden die Daten des zweiten Quartals des Vorjahres und des ersten Quartals des Vorjahres herangezogen.
Mögliche Gründe für ausbleibende Bürgergeld-Zahlungen
Wenn das Jobcenter nach Antragstellung oder während des laufenden Leistungsbezugs nichts überweist, muss etwas vorgefallen sein, das dies verhindert.
Allerdings ist jeder Fall ein Einzelfall. Es gibt also immer individuelle Gründe, warum Zahlungen vom Jobcenter zu spät oder gar nicht überwiesen werden. Mögliche Fehlerquellen sind:
- vergessene Zahlungsanweisungen
- vergessene WBAs
- noch nicht bearbeitete Anträge
- Buchungsfehler
- falsch eingegebene Bankdaten
- fehlerhafte BG-Nummern, so dass Zahlungen anderen BGs zugeordnet wurden
- gestoppte Zahlungen, weil irgendwas in Klärung ist
- gestoppte Zahlungen wegen laufender Widersprüche
- noch nicht freigegebene Zahlungen
- falsche Buchungsdaten
- sowie viele andere Gründe
In jedem Fall sollten sich Betroffene an ihr Jobcenter wenden und nachfragen, warum die Zahlung (noch nicht) ausgeführt wurde.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.