Der März steht vor der Tür und viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich, wann ihre Rente im nächsten Monat fällig wird. Insbesondere angesichts der Osterfeiertage, die in diesen Zeitraum fallen, sind Unsicherheiten nicht ungewöhnlich. Aber keine Sorge, wir haben die Informationen für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird die Rente im März überwiesen?
Es stellt sich die Frage: Ist es der Ostersonntag, der 31.03.2024, der als letzter Tag des Monats März in Frage kommt? Oder vielleicht der 01.04.2024, der als Aprilscherz für Verwirrung sorgen könnte? Oder gar der Karfreitag, der 29.03.2024?
Die gesetzliche Regel besagt, dass die Rente immer am letzten Tag des Monats fällig wird. Der Ostersonntag ist zwar der letzte Tag im März 2024, aber kein Bankarbeitstag – deshalb wird die Rente an diesem Tag nicht ausgezahlt. Auch der Ostermontag, der 01.04.2024, wäre als Aprilscherz kein Zahltag für die Rente im März 2024.
Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel klärt auf: Die Rentenzahlung im März 2024 erfolgt am 28.03.24, dem letzten Bankarbeitstag des Monats. Dieser Tag ist gleichzeitig der Gründonnerstag. Warum nicht am 29.03.2024, fragen Sie sich? Der Karfreitag ist in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag und damit kein Bankarbeitstag.
Verlegung auf Gründonnerstag: 28.03.2024
Da weder der Ostersonntag noch der darauf folgende Samstag ein Bankarbeitstag ist, wird die Rentenzahlung auf den vorhergehenden Werktag vorverlegt. Somit erfolgt die Rentenzahlung im März 2024 bereits am Gründonnerstag, dem 28.03.2024.
Gesetzliche Regelung: Paragraph 118 SGB VI
Nach § 118 des Sozialgesetzbuches VI, das sich mit dem gesetzlichen Rentenrecht befasst, ist der Zahltag der gesetzlichen Rente grundsätzlich der letzte Tag des Monats. Dieser Tag muss jedoch ein Werktag und darf kein Feiertag sein. § 118 SGB VI regelt die nachschüssige Rentenzahlung, § 272a SGB VI die vorschüssige Rentenzahlung.
Auch Ausnahme für Rentner mit Rentenbeginn vor dem 1. April 2024
Diese Regelung betrifft insbesondere Rentnerinnen und Rentner, deren Rente vor dem 01.04.2024 begonnen hat. In ihrem Fall wird die Zahlung für die Monate März und April bereits am Gründonnerstag, dem 28.03.2024, auf ihren Konten erwartet, so der Rentenberater.
Alle Renten-Auszahlungstermine für 2024
Rente im Jahr 2024 für Monat |
Auszahlungstermin Rente2024 bei nachschlüssigen Renten |
Auszahlungstermin Rente 2024 bei vorschüssigen Renten |
Januar 2024 | 31.01.2024 | 29.12.2023 |
Februar 2024 | 29.02.2024 | 31.01.2024 |
März 2024 | 28.03.2024 | 29.02.2024 |
April 2024 | 30.04.2024 | 28.03.2024 |
Mai 2024 | 31.05.2024 | 30.04.2024 |
Juni 2024 | 28.06.2024 | 31.05.2024 |
Juli 2024 – Rentenerhöhung | 31.07.2024 | 28.06.2024 |
August 2024 | 30.08.2024 | 31.07.2024 |
September 2024 | 30.09.2024 | 30.08.2024 |
Oktober 2024 | 30.10.2024 | 30.09.2024 |
November 2024 | 29.11.2024 | 30.10.2024 |
Dezember 2024 | 30.12.2024 | 29.11.2024 |
Januar 2025 | 31.01.2025 | 30.12.2024 |
Besonderheiten bei Auszahlung außerhalb Deutschlands
Rentenzahlungen ins Ausland erfolgen über den Renten Service der Deutschen Post durch die Deutsche Rentenversicherung.
Dies ermöglicht eine direkte Umrechnung in die Währung des jeweiligen Landes und spart Kosten. Die Überweisung erfolgt jedoch nicht auf Bankkonten im Nicht-EU-Ausland.
Auszahlung der Grundrente
Die Auszahlung der Grundrente erfolgt zusammen mit der Altersrente, ohne dass eine separate Beantragung notwendig ist. Anspruchsberechtigte erhalten die Leistung automatisch.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.