Beim Wohngeld bahnt sich eine der deutlichsten sozialpolitischen Einschnitte der kommenden Jahre an. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bauministerium sollen Bund und Länder bereits 2027 zusammen rund 1,5 Milliarden Euro einsparen.
Ab 2028 sollen die Einsparungen nach den bisherigen Planungen noch höher ausfallen. Dann ist von jährlich gut zwei Milliarden Euro weniger Wohngeld-Ausgaben die Rede.
Das Vorhaben stammt aus dem Bundesbauministerium von Verena Hubertz. Die SPD-Ministerin hatte die Einschnitte bereits angekündigt, nun liegen konkrete Details vor.
Wohngeld ist für viele Haushalte die letzte Hilfe vor der Grundsicherung
Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Miete oder ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigener Kraft tragen können. Es richtet sich an Haushalte, die zwar eigenes Einkommen haben, aber wegen hoher Mieten und Nebenkosten dennoch finanziell überlastet sind.
Gerade Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen und Beschäftigte im Niedriglohnbereich sind auf diese Unterstützung angewiesen. Das Wohngeld verhindert in vielen Fällen, dass Menschen ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beantragen müssen.
Die geplanten Kürzungen treffen daher nicht nur eine einzelne Sozialleistung. Sie greifen in ein Sicherungssystem ein, das Menschen mit kleinem Einkommen vor dem Abrutschen in existenzsichernde Leistungen schützen soll.
Drei Einschnitte sollen das Wohngeld deutlich senken
Der Referentenentwurf sieht nach den vorliegenden Angaben Kürzungen an drei Stellen vor. Besonders sichtbar ist die geplante Halbierung der Heizkostenpauschale.
Diese Pauschale wurde eingeführt, um die stark gestiegenen Energiekosten abzufedern. Wenn sie halbiert wird, sinkt das Wohngeld unmittelbar, obwohl Heiz- und Nebenkosten für viele Haushalte weiterhin hoch bleiben.
Zudem soll die eigentlich vorgesehene Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 entfallen. Damit würde ein Schutzmechanismus ausgesetzt, der steigende Mieten und Lebenshaltungskosten zumindest teilweise ausgleichen sollte.
Als dritter Eingriff ist eine Änderung der Berechnungsformel geplant. Diese Änderung kann dazu führen, dass mehr Einkommen angerechnet wird und Haushalte rechnerisch weniger bedürftig erscheinen.
| Geplante Änderung | Mögliche Folge für Betroffene |
|---|---|
| Halbierung der Heizkostenpauschale | Das monatliche Wohngeld kann sinken, obwohl Heizkosten weiter hoch bleiben. |
| Ausfall der Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 | Steigende Mieten und Preise werden nicht wie vorgesehen ausgeglichen. |
| Änderung der Berechnungsformel | Haushalte können weniger Wohngeld erhalten oder ganz aus dem Anspruch fallen. |
| Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 | Bund und Länder senken ihre Ausgaben, während Betroffene stärker belastet werden. |
| Ab 2028 jährlich gut zwei Milliarden Euro weniger | Die Einschnitte könnten dauerhaft zu niedrigeren Leistungen führen. |
Warum die Kürzungen besonders problematisch sind
Die Bundesregierung begründet die Einsparungen mit der angespannten Haushaltslage. Aus Sicht vieler Sozialverbände und Mieterorganisationen ist genau das der falsche Ansatz.
Denn Wohngeld wird dort gezahlt, wo Einkommen zwar vorhanden ist, aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu tragen. Wird diese Leistung gekürzt, verschwinden die Mietprobleme nicht.
Im Gegenteil: Viele Haushalte werden dann gezwungen sein, andere Sozialleistungen zu beantragen. Für einen Teil der Betroffenen kann sich die Lage sogar verschlechtern, weil im SGB II und SGB XII strengere Regeln gelten können.
Besonders kritisch ist der Übergang für Menschen, die bisher gerade noch mit Wohngeld über die Runden kamen. Wer künftig keinen Anspruch mehr hat, landet nicht automatisch in einer besseren Absicherung.
Viele könnten aus dem Wohngeld herausfallen
Besonders betroffen wären Haushalte, die bislang knapp oberhalb der Grenze zu Bürgergeld oder Sozialhilfe lagen. Für sie war Wohngeld oft genau die Leistung, die eine eigenständige Haushaltsführung ohne ergänzende Grundsicherung möglich machte.
Fällt dieser Zuschuss weg oder sinkt er deutlich, kann die Miete zum Problem werden. Das gilt vor allem in Städten mit hohen Wohnkosten und in Regionen, in denen bezahlbare Wohnungen knapp sind.
Für Rentnerinnen und Rentner mit kleiner gesetzlicher Rente kann schon eine Kürzung um wenige Dutzend Euro im Monat spürbar sein. Wer keine Betriebsrente, keine Ersparnisse und keine Unterstützung aus der Familie hat, hat kaum Spielraum.
Der Mieterbund spricht von unverhältnismäßigen Einsparungen
Der Deutsche Mieterbund kritisiert die geplanten Einschnitte deutlich. In seiner Stellungnahme bewertet er die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat als unverhältnismäßig und unsozial.
Nach Einschätzung des Mieterbundes drohen die Kürzungen ausgerechnet Menschen zu treffen, die ohnehin durch hohe Mieten belastet sind. Das Wohngeld sei ein wichtiges Instrument, um Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen tragbar zu halten.
Die Kritik richtet sich auch gegen die Dimension der geplanten Einsparungen. Wenn fast die Hälfte des Wohngeldetats infrage gestellt wird, handelt es sich nicht um eine kleine Korrektur.
Es geht um einen grundlegenden Einschnitt in eine Leistung, die vielen Menschen ein selbstständiges Leben außerhalb der Grundsicherung ermöglicht.
Verschiebung statt echter Entlastung der Haushalte
Ein besonders heikler Punkt ist die Frage, ob der Staat durch die Kürzungen tatsächlich spart. Wenn Wohngeld gestrichen wird, können Betroffene in andere Leistungssysteme gedrängt werden.
Dann sinken zwar die Wohngeldausgaben, aber die Kosten entstehen an anderer Stelle. Grundsicherung, Sozialhilfe und kommunale Leistungen könnten stärker belastet werden.
Für Betroffene bedeutet das nicht nur neue Anträge, sondern auch mehr Kontrolle, strengere Vermögensprüfungen und größere Unsicherheit. Wer bisher Wohngeld bekam, musste nicht automatisch dieselben Mitwirkungspflichten erfüllen wie im SGB II.
Die Einsparung beim Wohngeld kann deshalb sozialpolitisch teuer werden. Sie kann Menschen in Systeme drängen, die eigentlich durch das Wohngeld vermieden werden sollten.
Warum die niedrigeren Vermögensfreigrenzen zum Problem werden können
Besonders schwierig kann es für Haushalte werden, die zwar wenig monatliches Einkommen haben, aber kleine Rücklagen besitzen. Im Wohngeldrecht gelten andere Prüfungen als in der Grundsicherung.
Wer durch die Kürzungen aus dem Wohngeld fällt, kann nicht sicher davon ausgehen, automatisch Bürgergeld oder Sozialhilfe zu bekommen. Vermögen, Ersparnisse oder kleinere Rücklagen können dort stärker ins Gewicht fallen.
Das kann dazu führen, dass Menschen ihren Wohngeldanspruch verlieren und zugleich keinen ausreichenden Anspruch auf ergänzende Leistungen haben. Genau diese Lücke ist sozialpolitisch besonders gefährlich.
Betroffene stünden dann mit hohen Wohnkosten, geringem Einkommen und ohne ausreichenden Ausgleich da. Für viele Haushalte wäre das keine vorübergehende Belastung, sondern ein dauerhaftes Risiko.
Die Heizkostenpauschale war eine Antwort auf gestiegene Energiekosten
Die geplante Halbierung der Heizkostenpauschale ist besonders umstritten. Zwar sind die extremen Preissprünge der Energiekrise nicht mehr in jeder Abrechnung sichtbar, doch die Wohnnebenkosten bleiben vielerorts hoch.
Viele Mieterinnen und Mieter zahlen weiterhin hohe Abschläge. Hinzu kommen Nachzahlungen, steigende Betriebskosten und Unsicherheit bei künftigen Energiepreisen.
Wenn die Pauschale gekürzt wird, sinkt der Schutz gerade an einer Stelle, an der Haushalte kaum ausweichen können. Heizen ist keine freiwillige Ausgabe.
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Besonders ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können ihre Heizkosten nicht beliebig reduzieren. Für sie kann eine niedrigere Pauschale direkt zu finanzieller Not führen.
Ausfall der Wohngelderhöhung trifft Haushalte bei steigenden Mieten
Die geplante Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 sollte steigende Wohnkosten ausgleichen. Wenn diese Anpassung gestrichen wird, verliert das Wohngeld an Wert.
In vielen Städten steigen Mieten weiter. Auch bei Bestandsmieten sind Erhöhungen, höhere Nebenkosten und teurere Modernisierungen für viele Haushalte ein Problem.
Ein Ausfall der Erhöhung bedeutet daher nicht nur Stillstand. Für Betroffene kann es real eine Kürzung sein, weil die Kosten steigen, während die Unterstützung nicht mitwächst.
Gerade Haushalte, die jeden Monat knapp kalkulieren müssen, geraten dadurch unter Druck. Der Spielraum für Lebensmittel, Medikamente, Strom oder Mobilität wird kleiner.
Geänderte Berechnungsformel kann Anspruch ganz entfallen lassen
Die Änderung der Berechnungsformel ist für viele Betroffene schwerer zu durchschauen als die Kürzung der Heizkostenpauschale. Ihre Wirkung kann aber erheblich sein.
Wenn Einkommen stärker angerechnet wird, sinkt der errechnete Anspruch. In Grenzfällen kann schon eine kleine Veränderung dazu führen, dass gar kein Wohngeld mehr gezahlt wird.
Das betrifft vor allem Menschen, die bislang nur einen geringen Zuschuss erhalten haben. Gerade dieser geringe Zuschuss kann aber entscheidend gewesen sein, um die Miete zahlen zu können.
Für die Betroffenen ist nicht nur die Höhe der Kürzung wichtig. Entscheidend ist, ob sie überhaupt noch im Wohngeldsystem bleiben.
Bestehende Bescheide dürften zunächst geschützt sein
Nach den bisherigen Informationen sollen bereits laufende Wohngeldbescheide nicht rückwirkend geändert werden. Das bedeutet: Wer einen gültigen Bescheid hat, dürfte zunächst weiter die bewilligte Leistung erhalten.
Problematisch wird es aber bei Weiterbewilligungsanträgen und Neuanträgen. Dann könnten die neuen Regeln greifen, falls das Gesetz in dieser Form beschlossen wird.
Viele Haushalte werden deshalb erst mit Verzögerung merken, wie stark sie betroffen sind. Spätestens beim nächsten Antrag kann sich die Unterstützung deutlich verringern.
Betroffene sollten ihre Bescheide, Bewilligungszeiträume und Fristen deshalb genau im Blick behalten. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.
Sozialpolitisch ist ein klares Nein nötig
Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld sind fatal. Sie treffen Menschen, die ihre Wohnkosten schon heute nur mit staatlicher Unterstützung tragen können.
Viele Betroffene werden ihren Wohngeldanspruch ganz oder teilweise verlieren. Ein Teil wird dann auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sein.
Andere könnten wegen strengerer Vermögensregeln keinen ausreichenden Anspruch haben. Damit droht eine Gruppe von Menschen, die zwar armutsgefährdet ist, aber zwischen den Systemen hängen bleibt.
Derart drastische Kürzungen beim Wohngeld sind sozialpolitisch nicht akzeptabel. Wer bezahlbares Wohnen sichern will, darf nicht ausgerechnet bei der Leistung sparen, die Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen vor Überforderung schützt.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf. Das bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Betroffene sollten dennoch prüfen, bis wann ihr aktueller Wohngeldbescheid läuft. Wichtig ist auch, Weiterbewilligungsanträge nicht zu spät zu stellen.
Wer durch eine Kürzung in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte frühzeitig Beratung suchen. Mietervereine, Sozialberatungsstellen, Wohngeldstellen und Sozialverbände können helfen, Ansprüche zu prüfen.
Auch ein möglicher Anspruch auf Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder ergänzende Leistungen sollte nicht erst dann geprüft werden, wenn Mietrückstände entstanden sind.
Praxisbeispiel: Rentnerin verliert durch Kürzung ihren Spielraum
Eine Rentnerin erhält 1.180 Euro gesetzliche Rente und zahlt 690 Euro Warmmiete. Bisher bekommt sie zusätzlich 145 Euro Wohngeld im Monat.
Durch eine niedrigere Heizkostenpauschale und eine geänderte Berechnung sinkt ihr Anspruch deutlich. Wenn ihr Wohngeld etwa um 60 Euro fällt, fehlen ihr im Jahr 720 Euro.
Für Menschen mit mittlerem Einkommen klingt das vielleicht nach einem überschaubaren Betrag. Für eine Rentnerin mit kleiner Rente kann es aber bedeuten, dass Nachzahlungen, Medikamente oder eine kaputte Waschmaschine nicht mehr bezahlt werden können.
Fällt der Anspruch ganz weg, müsste sie prüfen lassen, ob Grundsicherung im Alter infrage kommt. Hat sie jedoch kleine Rücklagen, kann auch diese Prüfung schwierig werden.
Fragen und Antworten zu den geplanten Wohngeld-Kürzungen
Was soll beim Wohngeld gekürzt werden?
Geplant sind drei Eingriffe. Die Heizkostenpauschale soll halbiert werden, die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2027 soll entfallen und die Berechnungsformel soll verändert werden.
Ab wann sollen die Kürzungen gelten?
Nach den bisherigen Plänen sollen die Einsparungen ab 2027 greifen. Ab 2028 sollen die jährlichen Kürzungen noch höher ausfallen.
Wer ist besonders betroffen?
Betroffen sind vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, die bislang knapp wohngeldberechtigt waren. Dazu zählen Rentnerinnen und Rentner, Familien, Alleinerziehende und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen.
Werden laufende Wohngeldbescheide sofort gekürzt?
Nach den bisherigen Angaben sollen laufende Bescheide zunächst nicht rückwirkend geändert werden. Entscheidend wird aber der nächste Neu- oder Weiterbewilligungsantrag sein.
Können Betroffene stattdessen Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen?
Das kann im Einzelfall möglich sein. Es ist aber nicht garantiert, weil dort andere Regeln gelten und Vermögen stärker geprüft werden kann.
Was sollten Wohngeldbeziehende jetzt tun?
Sie sollten den Bewilligungszeitraum ihres Bescheids prüfen, Fristen einhalten und sich bei drohenden Einbußen frühzeitig beraten lassen. Wichtig ist, nicht erst zu reagieren, wenn Mietrückstände entstehen.




