Bürgergeld: L flieht mit ihren Kindern vor häuslicher Gewalt: Das Jobcenter lässt sie im Stich

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>Der Verein Sanktionsfrei berichtet von L. und ihren Kindern, die nach jahrelanger häuslicher Gewalt durch den Kindsvater ihre Wohnung verlassen mussten. Eine Beratungsstelle bestätigte dem Jobcenter die Gefährdung. Für L. ging es nicht um einen gewöhnlichen Wohnungswechsel, sondern um Schutz, Sicherheit und einen schnellen Neuanfang.

Trotzdem soll das Jobcenter den Umzug wie einen normalen Wohnungswechsel behandelt haben. Nach Angaben von Sanktionsfrei wurden die Mietkaution verweigert und nur Teile der Miete übernommen. Für eine Familie, die vor Gewalt flieht, bedeutet das nicht nur Bürokratie, sondern akute finanzielle Bedrohung.

Häusliche Gewalt ist kein privates Problem

Die Dimension des Problems ist groß. Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2024 in Deutschland 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, ein neuer Höchststand. Das Bundesinnenministerium verweist zudem darauf, dass die Betroffenen mit 70,4 Prozent überwiegend weiblich sind.

Diese Zahlen zeigen nur die Oberfläche. Die Dunkelfeldstudie LeSuBiA von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und BKA kommt zu dem Ergebnis, dass ein Großteil von Gewalterfahrungen nicht angezeigt wird. Bei den meisten Gewaltformen liegt die Anzeigequote unter zehn Prozent; innerhalb von Ex-Partnerschaften liegen die Anzeigequoten bei psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter fünf Prozent.

Wer flieht, braucht sofortige Sicherheit

In Fällen wie dem von L. entscheidet eine neue Wohnung oft darüber, ob Betroffene der Gewalt entkommen können. Eine Kaution, eine Miete oder eine Mietdifferenz sind dann keine gewöhnlichen Verwaltungsposten. Sie können darüber entscheiden, ob eine Mutter mit ihren Kindern sicher unterkommt oder erneut in eine gefährliche Lage gedrängt wird.

Gerade bei häuslicher Gewalt braucht es schnelle, verlässliche und unbürokratische Hilfe. Wenn Behörden erst prüfen, zögern oder nur teilweise zahlen, entsteht eine Lücke, die Betroffene kaum allein schließen können. Wer aus einer Gewaltsituation flieht, hat in der Regel keine Zeit, Rücklagen zu bilden oder monatelang rechtliche Auseinandersetzungen zu führen.

Das Jobcenter darf Gewaltflucht nicht wie Routine behandeln

Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie gehen Sozialbehörden mit Menschen um, die nicht freiwillig umziehen, sondern aus Schutzgründen handeln müssen? Ein Umzug nach häuslicher Gewalt ist keine Komfortentscheidung. Er ist oft der Versuch, weitere Übergriffe zu verhindern und Kindern ein sicheres Umfeld zu ermöglichen.

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Wenn eine Beratungsstelle die Gewaltsituation bestätigt, darf diese Information nicht in der Akte verschwinden. Sie muss bei der Entscheidung über Kaution, Unterkunftskosten und weitere Unterstützung berücksichtigt werden. Andernfalls werden Betroffene mit finanziellen Risiken belastet, obwohl sie bereits durch Gewalt, Angst und Flucht belastet sind.

Hilfe darf nicht zur Schuldenfalle werden

Nach Darstellung von Sanktionsfrei soll L. nun Schulden machen, um ihre Wohnung zu behalten. Das ist besonders problematisch, weil Schulden nach einer Gewaltflucht neue Abhängigkeiten schaffen können. Wer jeden Monat um die Miete kämpfen muss, kann kaum zur Ruhe kommen oder das Erlebte verarbeiten.

Sanktionsfrei hat nach eigenen Angaben die Mietkaution aus dem Solitopf übernommen. Außerdem ist ein Anwalt eingeschaltet, und der Verein will die Mietdifferenz tragen, bis der Fall rechtlich geklärt ist. Damit springt eine zivilgesellschaftliche Organisation dort ein, wo staatliche Unterstützung nach ihrer Darstellung nicht ausreichend greift.

Ein Fall mit größerer Bedeutung

Der Fall von L. steht nicht nur für eine einzelne Behördenentscheidung. Er zeigt, wie verletzlich Menschen nach häuslicher Gewalt sind, wenn existenzielle Hilfe von engen Verwaltungsmaßstäben abhängt. Schutz darf nicht davon abhängen, ob Betroffene eine Kaution selbst vorstrecken können.

Sozialrechtliche Verfahren müssen die Realität von Gewaltflucht ernst nehmen. Dazu gehört, dass dringende Umzüge nicht nach denselben Maßstäben bewertet werden wie planbare Wohnungswechsel. Eine sichere Wohnung ist in solchen Fällen Teil des Schutzes.

Häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit dem Auszug. Für viele Betroffene beginnt danach eine Phase voller Unsicherheit: neue Wohnung, neue Wege, neue Schule oder Kita, fehlende Möbel, Kosten, Anträge und rechtliche Fragen. In dieser Situation darf staatliche Hilfe nicht zusätzlichen Druck erzeugen.

Wer Schutz sucht, braucht Verlässlichkeit. Dazu gehört, dass Kosten für Unterkunft und Kaution schnell geklärt werden. Jede Verzögerung kann dazu führen, dass Betroffene zwischen Sicherheit und Verschuldung wählen müssen.