Die geplante Reform des Bürgergeldes nimmt zunehmend konkrete Formen an – und sorgt für erhebliche Unruhe. Jetzt legt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit dem “IW-Kurzbericht 90/2025” nach und begrüßt darin die geplanten Verschärfungen als “Rückkehr zur Verbindlichkeit”.
Doch was aus Sicht wirtschaftsliberaler Denktanks als Fortschritt gilt, bedeutet für Betroffene hauptsächlich eins: mehr Druck, weniger Schutz, drohende Totalsanktionen.
Kooperationsplan wird wieder zur Einbahnstraße
Ein zentrales Element der Reform ist die Überarbeitung des sogenannten Kooperationsplans. Ursprünglich eingeführt, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden auf Augenhöhe zu etablieren, soll nun wieder eine “Rechtsfolgenbelehrung” eingeführt werden.
Im Klartext: Wer sich nicht spurt, muss künftig schneller mit Sanktionen rechnen. Laut IW sei das notwendig, weil die Sanktionierung bisher zu kompliziert gewesen sei. Doch wessen Perspektive wird hier eigentlich abgebildet?
Hartz IV 2.0? Sanktionen werden drastisch ausgeweitet
Besonders alarmierend sind die Pläne zur Ausweitung von Sanktionen. Bisher galt: Bei einem Meldeversäumnis drohte eine 10-prozentige Kürzung, bei mehreren maximal 30 Prozent. Künftig soll bereits das zweite Versäumnis eine 30-prozentige Kürzung nach sich ziehen, das dritte kann zum Komplettentzug aller Leistungen führen – inklusive Miete.
Zwar versucht der IW-Kurzbericht, diese Totalsanktion als rechtlich abgesichert zu verkaufen. Doch Fakt bleibt: Wer in einer ohnehin prekären Lebenslage steckt, wird durch solche Maßnahmen ins Bodenlose gestoßen. Es droht eine neue Form der sozialen Ausgrenzung – diesmal legitimiert durch Gesetz.
Neue Hürden beim Zugang zur Grundsicherung
Auch an anderer Stelle zieht die Bundesregierung die Daumenschrauben an. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Freigrenzen sollen abgesenkt werden.
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Bescheid prüfenBei den Unterkunftskosten wird die bisherige Praxis, die tatsächlichen Kosten für ein Jahr anzuerkennen, durch eine Begrenzung auf das Anderthalbfache der als angemessen geltenden Werte ersetzt. Das trifft insbesondere Alleinerziehende, chronisch Kranke und Menschen mit Schulden.
Das IW begrüßt diese Schritte und argumentiert mit “Gerechtigkeitsempfinden” und “Akzeptanz in der Bevölkerung”. Doch wer entscheidet, was gerecht ist? Und was bedeutet das für diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind?
Kinderbetreuung wird zur Pflichtfalle
Auch Eltern geraten ins Visier der Reform. Künftig sollen Mütter und Väter bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der bisherige Schonraum von drei Jahren fällt damit faktisch weg. Zwar heißt es, individuelle Umstände würden berücksichtigt – doch in der Praxis bedeutet das: noch mehr Druck auf junge Familien.
Fragwürdiger Nutzen, hohe soziale Kosten
Laut IW diene all das dem Ziel, die “Übergangsrate in Arbeit” zu erhöhen. Die Hoffnung: Mehr Menschen finden schneller Jobs, die Ausgaben sinken. Doch selbst das Arbeitsministerium rechnet nur mit Einsparungen von 193 Millionen Euro bis 2028 – ein Tropfen auf den heißen Stein. Gleichzeitig riskieren wir einen massiven Anstieg verdeckter Armut, psychischer Belastungen und sozialer Spaltung.
Ein Systemwandel durch die Hintertür
Der “IW-Kurzbericht 90/2025” ist ein Paradebeispiel für eine Debatte, in der wirtschaftliche Effizienz über soziale Verantwortung gestellt wird. Die Umbenennung des Bürgergelds in “Grundsicherungsgeld” ist dabei mehr als Symbolik: Sie markiert eine inhaltliche Abkehr vom Gedanken der solidarischen Hilfe zur Selbsthilfe hin zu einem System, das vor allem kontrolliert, sanktioniert und diszipliniert.
Es ist Zeit, diese Entwicklung kritisch zu hinterfragen – im Namen all jener, die keine Stimme in den Entscheidungsetagen haben. Die Reform braucht keine Verschärfung, sondern mehr Menschlichkeit. Und der “IW-Kurzbericht”? Der braucht dringend Widerspruch.




