Bürgergeld Sonderbedarf für Bekleidung – dann gewährt das Jobcenter einen Zuschuss

Die Regelsätze des Bürgergeldes decken nur den pauschalierten Bedarf des täglichen Lebens ab. Bei außergewöhnlichen Belastungen können Anträge beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Wann das Jobcenter einen Antrag auf Sonderbedarf für Bekleidung bewilligen muss, darüber berichtet dieser Artikel.

Grundsätzlich ist die Anschaffung für Bekleidung im Regelsatz vorgesehen

Im Regelsatz sind grundsätzlich Ausgaben für Bekleidung vorgesehen. Derzeit sind dafür im Eckregelsatz (Alleinstehende) 41,65 Euro (8,3 Prozent) vorgesehen.

Dieser Betrag sollte z.B. auch für Winterkleidung ausreichen. In bestimmten Lebenssituationen können jedoch Anträge auf Sonderausstattung gestellt werden.

Bei Schwangerschaft

Eine Erstausstattung für das Baby, aber auch für Kleidung kann beim Jobcenter beantragt werden. Der Leistungsträger gewährt hierfür Geld- oder Sachleistungen.

Werdende Mütter können bei der ersten Schwangerschaft Geld für Schwangerschaftsbekleidung beantragen. Aber auch für das Baby kann Geld für Babykleidung und Ausstattung beantragt werden. Siehe auch dazu: Schwangerschaft und Leistungsbezug.

Sonderbedarf für Kleidung

Aber auch in anderen Lebenslagen können Bürgergeld-Beziehende einen Sonderbedarf beantragen. Das gilt immer dann, wenn außergewöhnliche Belastungen anstehen.

Im Allgemeinen liegt eine außergewöhnliche Situation vor:

  • Wohnungsbrand
  • Hochwasser (Einrichtung und Bekleidung wurden zerstört)
  • Diebstahl der Kleidung
  • starke Gewichtsabnahme (bei der Sie mehrere Kleidergrößen überspringen, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit)
  • nach einer Obdachlosigkeit ist keine Bekleidung vorhanden
  • nach einer längeren Haft ist keine Bekleidung vorhanden
  • weitere Belastungssituationen, die begründet sind

Anspruch auch für Aufstocker

Wer arbeitet, aber mit dem Bürgergeld aufstocken muss, hat ebenfalls Anspruch auf Mehrbedarfe. Alle Leistungsberechtigten haben einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen.

Es kommt aber vor, dass das Jobcenter einen Antrag wegen des Einkommens ablehnt. Dies ist jedoch rechtswidrig, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt, wie das Sozialgericht Dortmund entschieden hat (Az.: S 58 AS 4686/11).

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Betroffene sollten bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen und sich bei der Begründung auf das zitierte Urteil beziehen.

Anspruch auch ohne Bürgergeld

Auch wenn man zu wenig Geld verdient, kann man einen Antrag auf Sonderbedarf für Bekleidung stellen, ohne Leistungen zu beziehen. In diesem Fall muss begründet werden, dass die finanziellen Mittel für die Anschaffung in der Ausnahmesituation fehlen.

Wann wird kein Sonderbedarf für Bekleidung gewährt?

Die Jobcenter lehnen immer wieder Anträge auch ab. Das ist zum Beispiel dann der Fall:

  • Festliche Bekleidung für Hochzeiten, Konfirmation oder Erstkommunion
  • Neue Kleidung für Kinder, wenn sie zu schnell wachsen
  • Bekleidung in Übergrößen
  • Winterbekleidung

Diese Anschaffungen werden von den Jobcentern leider nicht übernommen. Denkbar sind jedoch zinslose Darlehen, die dann aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden müssen. Allerdings handelt es sich dann um sogenannte “Kann-Leistungen”. Das heißt, die Jobcenter sind dazu nicht verpflichtet.

Wie beantrage ich einen Kleidungsbedarf?

Um einen Sonderbedarf für Bekleidung zu stellen, müssen Antragsteller entweder in Schriftform einen formlosen Antrag mit Begründung stellen. Alternativ können auch Anträge mündlich beim zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter begründet und beantragt werden.

Bedarfssituation ist entscheidend

Entscheidend ist, dass die Behörde die Bedarfssituation richtig einschätzen kann. Wurde z.B. nur der Kleiderschrank von einem Hochwasser betroffen, in dem sich aber nur ein Wintermantel befand, wird auch nur die Neuanschaffung des Wintermantels übernommen.

Entweder bewilligt das Jobcenter nach § 24 Abs. 3 SGB II Pauschalbeträge aufgrund der Angaben des Antragstellers und berücksichtigt dabei die Angaben des Bedürftigen oder die Behörde berücksichtigt den individuellen Bedarf und berechnet diesen entsprechend. In der Regel werden jedoch Pauschalbeträge gewährt.

Was kann beantragt werden?

Je nach Bedarf wird eine Grundausstattung an T-Shirts, Hemden, Hosen, Pullovern, Pyjamas, Unterwäsche, Winterschuhen, Sommerschuhen, Hausschuhen sowie Winter- und Sommerjacken berücksichtigt. Frauen haben darüber hinaus Anspruch auf Blusen, Röcke und Kleider.

Anspruch auf Bade- und Sportkleidung sowie einen Anzug haben Leistungsberechtigte ab 15 Jahren.

Der Kauf von gebrauchter Kleidung ist grundsätzlich zumutbar. Ausgenommen sind jedoch Badeanzüge oder Badehosen, Unterwäsche und Schlafanzüge.

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