Bürgergeld: Ärger im Jobcenter – Warum eine Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll sein kann

Täglich erreichen unsere Redaktion Mails von Bürgergeldbeziehern. Viele berichten, dass sie sich von ihren Sachbearbeitern im Jobcenter schlecht behandelt fühlen. Oft geht es um rechtliche Auseinandersetzungen, weil bestimmte Leistungen nicht bewilligt werden, manchmal wird auch von Fehlverhalten einzelner Jobcenter-Mitarbeiter berichtet.

Um gegen ungerechtfertigtes Verhalten von Sachbearbeitern vorzugehen, gibt es unter anderem das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde. Wir erläutern, wann eine solche Beschwerde sinnvoll ist.

Dienstaufsichtsbeschwerde im Grundgesetz verankert

Das Grundgesetz sieht vor, dass sich Bürger gegen Fehlverhalten von Behörden wehren können. Eine Möglichkeit ist die Dienstaufsichtsbeschwerde. In Artikel 17 des Grundgesetzes heißt es: “Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Dienstaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den Widerspruch

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den Widerspruch, wenn es sich um eine rechtliche Beanstandung handelt, z.B. wenn ein Mehrbedarf abgelehnt wurde oder Fehler im Bescheid vorliegen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Mittel, um gegen benachteiligendes und diskriminierendes Verhalten eines zuständigen Mitarbeiters vorzugehen.

Die folgenden Beispiele sollen den Unterschied noch einmal verdeutlichen

  1. Das Jobcenter hat den Mehrbedarf abgelehnt, obwohl ein Anspruch besteht: Widerspruch einlegen
  2. das Jobcenter überschreitet Fristen und entscheidet nicht: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen oder Untätigkeitsklage erheben
  3. der Sachbearbeiter verhält sich diskriminierend und herabwürdigend: Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Welches Fehlverhalten kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen?

  1. Der Sachbearbeiter verhält sich diskriminierend, weil ein Leistungsempfänger alleinerziehend ist, einen Migrationshintergrund oder eine Behinderung hat.
  2. Mit den eingereichten Unterlagen wird nicht sorgfältig umgegangen. Die Unterlagen verschwinden immer wieder und müssen für die Beantragung des Bürgergeldes erneut eingereicht werden.
  3. Der Sachbearbeiter verlangt Angaben, die rechtlich nicht zulässig oder erforderlich sind.
  4. der Sachbearbeiter im Jobcenter informiert und berät ständig zum Nachteil des Leistungsberechtigten
  5. fehlende Kompetenz in der Beratung und Betreuung
  6. andere hier nicht aufgeführte Gründe, die offensichtlich rechtswidrig sind

Immer einen Beistand zu Jobcenter-Terminen mitnehmen

Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde steht oft Aussage gegen Aussage. Daher ist es immer sinnvoll, eine Vertrauensperson als Begleitung/Beistand zu den Terminen im Jobcenter mitzunehmen. Diese Person kann später auch das Fehlverhalten des Sachbearbeiters bezeugen, sofern ein Fehlverhalten vorliegt. Allein durch die Begleitung zu den Terminen wird das Diskriminierungsrisiko verringert.

Zunächst ein klärendes Gespräch versuchen

Bei zwischenmenschlichen Problemen mit dem Sachbearbeiter sollte jedoch zunächst ein klärendes Gespräch angestrebt werden. Führt dies nicht zum Erfolg, können sich die Betroffenen auch an die Teamleitung der Sachbearbeitung wenden. Es kommt dann darauf an, wie der/die Teamleiter/in reagiert und agiert.

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Stellt sich die Teamleitung hinter die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter und die Benachteiligungen hören nicht auf, sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden.

Ein vorheriges Gespräch ist jedoch keine Voraussetzung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Schließlich kommt es auch auf den Grund der Belästigung an. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann daher auch ohne ein “klärendes Gespräch” mit dem Sachbearbeiter oder Teamleiter eingelegt werden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann entweder persönlich oder nach § 13 SGB X durch einen Beistand oder Bevollmächtigten eingelegt werden.

Wie stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Eine offizielle Form für die Beschwerde ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist jedoch, dass die Situation und der Grund der Beschwerde ausführlich und nachvollziehbar geschildert werden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist entweder direkt an das zuständige Jobcenter oder an das übergeordnete Kundenreaktionsmanagement zu richten.

Wichtig ist, dass die Beschwerde auch ankommt. Insbesondere wenn in letzter Zeit wiederholt Unterlagen verloren gegangen sind, sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde entweder quittiert in der Behörde selbst abgegeben oder per Einwurfeinschreiben auf den Postweg gebracht werden.

Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

BG-Nummer:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen: Name des Sachbearbeiters im Jobcenter…..

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lege hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen…….ein.

Begründung:
Hier beschreiben Sie detailiert, warum Sie sich beschweren.

Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

Datum und Unterschrift

Wie geht es dann weiter?

Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist das folgende Verfahren vorgegeben:
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde fragen sich Betroffene, wie es nun weitergeht.

Der Vorgesetzte oder das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters bearbeiten den Vorgang. Sie bitten den Sachbearbeiter um eine Stellungnahme. Auf der Grundlage der Stellungnahme des Sachbearbeiters entscheidet die Beschwerdestelle, ob die Beschwerde begründet ist oder nicht.

Wird die Beschwerde für begründet erachtet, wird dem Leistungsberechtigten mitgeteilt, was als nächstes zu tun ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Mitteilung über mögliche Konsequenzen gegenüber dem Sachbearbeiter.

Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde als unberechtigt angesehen, wird dies ebenfalls mitgeteilt. Es passiert dann aber nichts weiter. Die Beschwerde muss in jedem Fall bearbeitet und beantwortet werden.

Lohnt sich überhaupt eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Aus der Praxis wissen wir jedoch, dass Dienstaufsichtsbeschwerden meist ohne inhaltliches Ergebnis enden. Viele Betroffene sagen, die Beschwerde habe an ihrer Situation nichts geändert. Sie erhofften sich Konsequenzen für das Fehlverhalten.

Dennoch ist die Dienstaufsichtsbeschwerde ein “scharfes Schwert”, das von den Sachbearbeitern in den Jobcentern durchaus gefürchtet wird. Neben Ermahnungen und Rügen können auch Versetzungen und sogar Disziplinarmaßnahmen drohen.

Berechtigte Beschwerden landen in der Personalakte. Und wenn sich die Beschwerden häufen, müssen die Vorgesetzten in den Behörden handeln. Das kann dienstliche Konsequenzen haben und damit die berufliche Karriere empfindlich stören. Im besten Fall wird der Vorgesetzte also in Zukunft vorsichtiger und kooperativer sein.

Befangenheitsantrag für Sachbearbeiterwechsel stellen

Wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde dennoch nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat und der Sachbearbeiter nicht versetzt wurde oder man keinen neuen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen hat, bleibt noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen, um einen Sachbearbeiterwechsel zu erreichen. Hierauf haben Betroffene in begründeten Fällen nach § 17 Abs. 1 SGB X einen Anspruch.

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