Die neue Rente mit 63 ist die Altersrente mit 64 Jahre plus vier

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Für bestimmte Rentner, die besonders lange eingezahlt haben, galt die “Rente ab 63”. Diese gehört der Vergangenheit an. Heute gilt auch für besonders langjährig Versicherte die Rente ab 64 plus X. Wer bekommt heute überhaupt noch eine abschlagsfreie Rente mit 64?

Worauf kommt es an?

Kurz gesagt: Wer überdurchschnittlich lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann früher in die Rente eintreten, und das als besonders langjährig Versicherter ohne Abzüge.

Geht jemand vorzeitig in Rente und nimmt dafür Abzüge in Kauf, dann hängt die Höhe des Minus auch vom Geburtsjahr des Rentners ab.

Generell ist es nur möglich, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze das Berufsleben zu beenden. Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, ohne Abzüge zu erleiden, kann dies durch vorherige Einzahlungen verhindern.

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Vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte

Wenn Sie nach 1963 geboren sind, können Sie mit 64 nur mit Abzügen in Rente gegen, sogar ab dem 63. Lebensjahr. Der Abschlag beträgt dann 0,3 Prozent der Bruttorente pro Monat. Dies gilt für ihre gesamte Rentenzeit.

Andere Altersgrenzen bei Schwerbehinderung

Niedrigere Altersgrenzen gelten bei Rentenversicherten mit anerkannter Schwerbehinderung. Wenn diese 1964 oder später zur Welt kamen, können Sie mit 65 Jahren ohne Abschläge oder ab 62 Jahren mit Abschlägen Rente beziehen.

Wer eine Schwerbehinderung nachweist und rentenberechtigt ist, bekommt eine abschlagsfreie Altersrente mit exakt 64 Jahren, wenn er im Jahr 1958 zur Welt kam.

Bei den Jahrgängen mit Schwerbehinderung zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab denen diese Menschen ihre Altersrente mit Abschlägen bekommen können, steigt von 60 auf 62 Jahre.

Wie bei Menschen ohne Schwerbehinderung kostet jeder Monat vor der Zeit 0,3 Prozent der Altersbruttorente. Bei Menschen mit Schwerbehinderung beträgt der maximale Abschlag 10,8 Prozent.

Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie früher in Rente gehen als nach der regulären Wartezeit von 35 Jahren.

Diese Rente für besonders langjährig Versicherte, wurde auch “Rente mit 63” genannt, weil die Betroffenen in diesem Alter in Rente gehen konnten, allerdings nur die Jahrgänge vor 1953.

Geburtsjahrgang 1958 und langjährig versichert bedeutet Rente mit 64

Zwischen den Geburtsjahren 1953 und 1964 wurde der Rentenbeginn schrittweise angehoben, von 63 auf 65 Jahre. Auf exakt 64 Jahre beim abschlagsfreien Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte kommt der Geburtsjahrgang 1958.

Aus Rente mit 63 wird Rente mit 64 plus vier

2023 wurde der Geburtjahrgang 1960 63 Jahre alt. Hier galt nicht mehr die “Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte”, sondern die “Rente mit 64 Jahren und vier Monaten für besonders langjährig Versicherte.”