Rente: 3 Jahre früher in die Altersrente – Was kostet das wirklich?

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Der Wunsch, den Beruf ein wenig früher hinter sich zu lassen, ist verbreitet. Doch sobald aus dem vagen Traum ein konkreter Plan werden soll, rücken Zahlen und Paragrafen in den Vordergrund.

Wer seine Altersrente drei Jahre vor dem regulären Termin beziehen will, muss die finanziellen Folgen realistisch einordnen – und unterscheiden, welche Sonderregeln für unterschiedliche Versichertengruppen gelten.

Regelaltersgrenze und Abschlagssystem

Seit Jahren steigt die Regelaltersgrenze in Deutschland stufenweise an; für alle ab Jahrgang 1964 liegt sie endgültig bei 67 Jahren.

Wer vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand geht, zahlt einen dauerhaften Preis: Für jeden vorgezogenen Monat werden 0,3 Prozent von der künftigen Rente abgezogen, insgesamt also bis zu 10,8 Prozent bei genau drei Jahren Vorsprung.

Der prozentuale Kürzungsbetrag bleibt lebenslang bestehen, er verringert sich nicht nachträglich, wenn die Regelaltersgrenze irgendwann erreicht ist.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Abschläge

Angenommen, der zu erwartende Bruttorentenanspruch liegt bei 1 600 Euro monatlich, wenn bis 67 durchgearbeitet würde. Ein Rentenbeginn drei Jahre früher reduziert den Betrag um 10,8 Prozent, also um rund 173 Euro.

Die Rente sinkt damit auf etwa 1 427 Euro im Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet fehlen mehr als 2 000 Euro – und zwar dauerhaft, weil der einmal berechnete Abschlag auch nach dem 67. Geburtstag nicht entfällt.

Bessere Rente für Menschen mit Schwerbehinderung

Völlig anders sieht die Rechnung aus, wenn ein anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Für schwerbehinderte Versicherte sind die ersten zwei Vorruhestandsjahre frei von Abschlägen.

Erst das dritte Jahr wird nach demselben Raster mit 0,3 Prozent pro Monat belegt. Damit schrumpft der Gesamtabschlag von 10,8 auf 3,6 Prozent. Im Beispiel bliebe die Monatsrente also nahezu 60 Euro höher als bei nicht behinderten Beschäftigten, denn es würden nur rund 60 Euro statt 173 Euro abgezogen.

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Langjährig und besonders langjährig Versicherte: 35 oder 45 Jahre

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, gehört zur Gruppe der „langjährig Versicherten“ und darf die Altersrente mit bis zu 63 Jahren beziehen – allerdings stets mit den beschriebenen Abschlägen. Bei 45 Beitragsjahren greift dagegen die Altersrente für „besonders langjährig Versicherte“.

Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Übergang, jedoch nur höchstens zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze. Wer also 67 erreichen müsste, kann frühestens mit 65 ohne Abstriche ausscheiden.

Ein drittes Vorruhestandsjahr ist nicht vorgesehen; wer dennoch drei Jahre früher gehen will, fällt automatisch wieder unter die normalen Konditionen der „langjährig Versicherten“ samt 10,8-Prozent-Kürzung.

Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr

Das geltende Recht kennt eine weitere Option: Versicherte können künftige Rentenabschläge bereits vor Rentenbeginn durch Einmalzahlungen oder freiwillige Zusatzbeiträge ganz oder teilweise ausgleichen.

Solche Sonderzahlungen sind ab Vollendung des 50. Lebensjahres zulässig. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Ausgleichsbetrag nötig wäre, um die Rentenkürzung zu neutralisieren.

Ob sich das rechnet, hängt von Lebenserwartung, Steuerbelastung und der alternativen Verwendung des Kapitals ab.

Mehr als Mathematik: Gesundheit, Partnerschaft, Lebensplanung

Die endgültige Entscheidung für ein vorgezogenes Ruhestandsdatum sollte nie allein auf einer Prozent-Spalte beruhen. Wer etwa aus gesundheitlichen Gründen ohnehin nur eingeschränkt arbeiten kann, wird einen früheren Ausstieg womöglich trotz höherer Abschläge als Gewinn an Lebensqualität betrachten.

Ebenso spielt die familiäre Situation eine Rolle: Geht ein Partner deutlich früher oder später in Rente, beeinflusst das die gemeinsame Haushaltsplanung.

Auch mögliche Minijobs oder Teil­zeittätigkeiten im Ruhestand verändern das Bild, weil sie die laufenden Einnahmen erhöhen – aber bei Überschreitung bestimmter Freibeträge die Rente kürzen oder steuerliche Pflichten auslösen können.

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Realistische Kalkulation, kluge Strategie

Drei Jahre Vorruhestand kosten je nach persönlicher Konstellation entweder den vollen Abschlag von 10,8 Prozent oder – bei anerkannter Schwerbehinderung – lediglich 3,6 Prozent.

Wer 45 Versicherungsjahre vorweist, kann den Ruhestand zwar ohne jeden Abzug vorverlegen, aber nicht um volle drei, sondern höchstens um zwei Jahre. Bleibt die Alternative, geplante Abschläge über Sonderzahlungen auszugleichen – eine Option, die Liquidität im richtigen Moment erfordert.

Ob sich die vorgezogene Rente lohnt, ist letztlich eine Frage des Zusammenspiels von Rentenhöhe, Gesundheit und persönlicher Lebensphase.