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Kann man mit ADHS einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Ja, grundsätzlich kann man mit ADHS einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Entscheidend ist aber nicht allein die Diagnose, sondern wie stark ADHS die Teilhabe am Alltag, in Schule, Ausbildung, Studium, Beruf, Familie und sozialem Leben beeinträchtigt. Ein Schwerbehindertenausweis wird in Deutschland erst ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ausgestellt.
Wer ADHS hat, erhält deshalb nicht automatisch einen Schwerbehindertenausweis. Die zuständige Behörde prüft im Einzelfall, ob und in welchem Ausmaß dauerhafte Einschränkungen bestehen. Dabei geht es vor allem darum, ob die betroffene Person ihren Alltag nur mit erheblicher Unterstützung bewältigen kann oder ob sie trotz Behandlung, Strukturhilfen und Anpassungen deutlich eingeschränkt bleibt.
ADHS allein reicht nicht immer aus
ADHS ist eine anerkannte neuroentwicklungsbezogene Störung, die sich sehr unterschiedlich auswirken kann. Manche Betroffene kommen mit Therapie, Medikamenten, Coaching, festen Routinen oder angepassten Arbeitsbedingungen vergleichsweise gut zurecht. Andere erleben massive Schwierigkeiten bei Konzentration, Impulskontrolle, emotionaler Regulation, Organisation, Pünktlichkeit, sozialem Verhalten oder Belastbarkeit.
Für die Feststellung eines Grades der Behinderung zählt daher nicht, ob jemand die Diagnose ADHS trägt. Ausschlaggebend ist, welche Folgen die Erkrankung im täglichen Leben hat. Die Behörde bewertet also nicht das Etikett der Diagnose, sondern die tatsächlichen Einschränkungen.
Besonders relevant wird ein Antrag, wenn ADHS über längere Zeit zu Problemen in mehreren Lebensbereichen führt. Das kann etwa der Fall sein, wenn Schule oder Ausbildung nur mit intensiver Unterstützung möglich sind, wenn der Arbeitsplatz immer wieder gefährdet ist oder wenn soziale Beziehungen stark belastet werden. Auch häufige Überforderung, emotionale Ausbrüche, erhebliche Selbstorganisationsprobleme oder wiederholte Krisen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Ab welchem GdB gibt es einen Schwerbehindertenausweis?
Der Grad der Behinderung, kurz GdB, wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor. Erst ab diesem Wert kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Ein niedrigerer GdB kann dennoch Bedeutung haben. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragt werden, vor allem im Arbeitsleben. Diese Gleichstellung ersetzt aber nicht den Schwerbehindertenausweis.
Urteile zum GdB bei ADHS
Auch die Rechtsprechung zeigt, dass ADHS bei der Feststellung eines Grades der Behinderung berücksichtigt werden kann, wenn daraus deutliche und länger anhaltende Teilhabeeinschränkungen entstehen.
In einem Verfahren vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz begehrte ein Kläger mit depressiver Störung, sozialer Phobie, Schlafstörung und geltend gemachtem ADHS einen GdB von mindestens 50; das Gericht bestätigte jedoch nur einen GdB von 40, weil die ADHS-Diagnose im Erwachsenenalter nicht ausreichend sicher festgestellt und sozialmedizinisch nicht eigenständig bewertet werden konnte.
Zugleich stellte das Gericht klar, dass nicht einzelne Diagnosen isoliert zählen, sondern die gesamten Auswirkungen aller gesundheitlichen Einschränkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bewerten sind.
Andere Entscheidungen, etwa aus dem Bereich der Gesamt-GdB-Bildung, zeigen zudem, dass mehrere mittelgradige Beeinträchtigungen zusammen eine Schwerbehinderung begründen können, wenn sie sich im Alltag spürbar verstärken; eine automatische Anerkennung allein wegen ADHS folgt daraus jedoch nicht.
| Feststellung | Bedeutung bei ADHS |
|---|---|
| GdB unter 50 | Es kann eine Behinderung anerkannt werden, ein Schwerbehindertenausweis wird jedoch nicht ausgestellt. |
| GdB 30 oder 40 | Eine Gleichstellung im Arbeitsleben kann möglich sein, wenn der Arbeitsplatz wegen der Einschränkungen gefährdet ist. |
| GdB ab 50 | Es liegt eine Schwerbehinderung vor, sodass ein Schwerbehindertenausweis beantragt beziehungsweise ausgestellt werden kann. |
| GdB über 50 | Dies kommt vor allem bei sehr erheblichen Teilhabeeinschränkungen oder zusätzlichen Erkrankungen in Betracht. |
Wie ADHS in der Begutachtung bewertet wird
Die Behörden orientieren sich an den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Dort werden ADHS und Aufmerksamkeitsstörungen im Zusammenhang mit hyperkinetischen Störungen sowie Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend eingeordnet. Die Einschätzung erfolgt anhand der sozialen Anpassungsschwierigkeiten und der Auswirkungen auf die Integration in verschiedene Lebensbereiche.
Bei geringeren Schwierigkeiten kann ein niedriger GdB in Betracht kommen. Wenn die Einschränkungen mehrere Lebensbereiche betreffen, kann der GdB höher ausfallen. Bei besonders schwerwiegenden Einschränkungen, die eine Integration nur mit umfassender Unterstützung ermöglichen, kann auch ein GdB von 50 oder mehr erreicht werden.
Wichtig ist dabei, dass die Einstufung immer eine Einzelfallentscheidung bleibt. Zwei Personen mit derselben Diagnose können sehr unterschiedliche Bewertungen erhalten. Entscheidend sind Befunde, Behandlungsverlauf, Alltagsauswirkungen und die Frage, wie dauerhaft die Einschränkungen sind.
ADHS bei Erwachsenen
Auch Erwachsene können wegen ADHS einen GdB feststellen lassen. In der Praxis wird bei Erwachsenen jedoch besonders genau geprüft, wie stark die Störung den Alltag tatsächlich beeinträchtigt. Allein wegen ADHS wird bei Erwachsenen häufig kein sehr hoher GdB anerkannt, es sei denn, die Folgen sind außergewöhnlich schwer.
Viele erwachsene Betroffene beantragen einen GdB nicht nur wegen ADHS, sondern auch wegen zusätzlicher Erkrankungen. Häufig treten Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen, Schlafstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Lernstörungen oder chronische Erschöpfung hinzu. Solche zusätzlichen Diagnosen können die Gesamtbewertung beeinflussen, wenn sie eigenständige Einschränkungen verursachen.
Die einzelnen Werte werden allerdings nicht einfach zusammengerechnet. Die Behörde betrachtet, wie stark die Einschränkungen insgesamt sind. Ein Einzel-GdB von 30 wegen ADHS und ein weiterer Einzel-GdB wegen Depression ergeben also nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 60.
ADHS bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen kann ADHS besonders deutlich sichtbar werden, weil Schule, Familie und soziales Umfeld hohe Anforderungen an Aufmerksamkeit, Impulskontrolle und Anpassung stellen. Relevant sind zum Beispiel erhebliche Schwierigkeiten im Unterricht, Konflikte mit Gleichaltrigen, ständige Beaufsichtigung, Schulbegleitung oder wiederholte Wechsel der Schulform. Auch starke emotionale Ausbrüche und erhebliche Belastungen im Familienalltag können in die Bewertung einfließen.
Gerade bei jungen Menschen ist eine saubere fachärztliche oder psychotherapeutische Dokumentation wichtig. Die Diagnose sollte nachvollziehbar begründet sein und die Auswirkungen auf Schule, Freizeit, Familie und soziale Teilhabe beschreiben. Pädagogische Stellungnahmen, Schulberichte oder Berichte über Unterstützungsmaßnahmen können den Antrag zusätzlich stützen.
Welche Unterlagen für den Antrag wichtig sind
Wer wegen ADHS einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, sollte die Einschränkungen möglichst konkret belegen. Dazu gehören ärztliche Befundberichte, psychotherapeutische Stellungnahmen, Klinikberichte, Medikamentenpläne und Nachweise über Behandlungen. Hilfreich können auch Berichte von Ergotherapie, Sozialpädagogik, Schulbegleitung, Jugendhilfe, Reha-Trägern oder Arbeitgebern sein.
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Besonders überzeugend sind Unterlagen, die nicht nur Symptome nennen, sondern deren Folgen beschreiben. Formulierungen wie „starke Konzentrationsprobleme“ sind weniger aussagekräftig als eine genaue Darstellung, welche Tätigkeiten dadurch nicht oder nur mit Hilfe möglich sind. Die Behörde muss erkennen können, wie sich ADHS im Alltag auswirkt.
Betroffene sollten deshalb im Antrag nicht nur Diagnosen aufführen. Sinnvoll ist eine sachliche Beschreibung typischer Probleme im Tagesablauf, im Berufsleben, in der Ausbildung, im Haushalt, im Umgang mit Behörden, in Beziehungen und bei der Selbstorganisation. Auch Krisen, Fehlzeiten, Abbrüche oder notwendige Hilfen sollten erwähnt werden, wenn sie tatsächlich bestehen.
Was passiert nach dem Antrag?
Der Antrag wird je nach Bundesland beim Versorgungsamt oder einer anderen zuständigen Stelle eingereicht. Die Behörde fordert in der Regel medizinische Unterlagen an oder wertet bereits beigefügte Nachweise aus. Eine persönliche Untersuchung ist möglich, aber nicht in jedem Fall erforderlich.
Am Ende steht ein Bescheid, in dem der GdB festgestellt wird. Wird ein GdB von mindestens 50 anerkannt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Fällt die Entscheidung niedriger aus, kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn wichtige Befunde fehlen oder die Auswirkungen der ADHS nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dabei sollte nicht nur pauschal ein höherer GdB verlangt werden. Besser ist eine genaue Begründung, welche Einschränkungen aus Sicht der betroffenen Person übersehen oder zu gering bewertet wurden.
Welche Vorteile kann ein Schwerbehindertenausweis bringen?
Ein Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Nachteilsausgleiche ermöglichen. Dazu gehören je nach Situation ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Entlastungen oder Erleichterungen im Arbeitsleben. Manche Vorteile hängen zusätzlich von Merkzeichen ab, die nur bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen vergeben werden.
Bei ADHS stehen häufig arbeitsbezogene Fragen im Vordergrund. Dazu zählen ein besserer Schutz bei krankheitsbedingten Konflikten, ein Anspruch auf angemessene Unterstützung oder Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Ausweis soll keine Bevorzugung schaffen, sondern Nachteile ausgleichen, die durch die dauerhaften Einschränkungen entstehen.
Warum die Diagnose allein nicht genügt
Viele Betroffene sind enttäuscht, wenn ein Antrag trotz gesicherter ADHS-Diagnose nicht zu einem Schwerbehindertenausweis führt. Das liegt daran, dass das Schwerbehindertenrecht nicht jede Erkrankung automatisch als Schwerbehinderung bewertet. Es fragt danach, wie sehr die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist.
Eine Person mit ADHS, die Vollzeit arbeitet, ihren Alltag weitgehend selbstständig organisiert und nur punktuelle Hilfen benötigt, wird häufig keinen GdB von 50 erreichen. Eine andere Person mit derselben Diagnose, die wegen massiver Selbststeuerungsprobleme, psychischer Begleiterkrankungen und dauerhafter Unterstützung im Alltag deutlich eingeschränkt ist, kann dagegen bessere Chancen haben. Die Unterschiede liegen also in den Folgen der Erkrankung, nicht im Namen der Diagnose.
Fazit
Mit ADHS kann man einen Schwerbehindertenausweis bekommen, aber nur, wenn die Einschränkungen schwer genug sind und ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. Entscheidend sind dauerhafte Teilhabeeinschränkungen, nicht die Diagnose allein. Besonders wichtig sind aussagekräftige medizinische Unterlagen und eine genaue Beschreibung der Auswirkungen im Alltag.
Wer nur einen GdB von 30 oder 40 erhält, hat keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, kann aber unter Umständen eine Gleichstellung im Arbeitsleben beantragen. Bei zusätzlichen psychischen oder körperlichen Erkrankungen kann die Gesamtbewertung höher ausfallen. Eine sorgfältige Antragstellung erhöht die Chance, dass die tatsächliche Belastung angemessen berücksichtigt wird.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Ein 34-jähriger Angestellter mit diagnostizierter ADHS beantragt die Feststellung eines GdB. Er beschreibt im Antrag nicht nur seine Konzentrationsprobleme, sondern legt auch Berichte seiner Psychiaterin, eine Stellungnahme der Psychotherapeutin und Nachweise über wiederholte berufliche Krisen vor. Aus den Unterlagen geht hervor, dass er trotz Behandlung massive Probleme mit Struktur, Impulskontrolle, Fristen und emotionaler Stabilität hat.
Die Behörde erkennt zunächst einen GdB von 30 an. Nach einem Widerspruch werden zusätzlich eine depressive Störung und erhebliche Einschränkungen im Arbeitsleben berücksichtigt. Am Ende wird ein Gesamt-GdB von 50 festgestellt, sodass ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann.
Häufige Fragen und Antworten
Kann man allein wegen ADHS einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Allein die Diagnose ADHS führt nicht automatisch zu einem Schwerbehindertenausweis. Entscheidend ist, wie stark ADHS die Teilhabe am Alltag, in Schule, Ausbildung, Beruf und sozialem Leben dauerhaft beeinträchtigt. Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ausgestellt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.
Welcher GdB ist bei ADHS möglich?
Der mögliche GdB hängt vom Einzelfall ab. Bei leichten Einschränkungen kann ein niedriger GdB festgestellt werden, während bei erheblichen sozialen Anpassungsschwierigkeiten auch höhere Werte möglich sind. Ein GdB von 50 oder mehr kommt vor allem dann in Betracht, wenn ADHS zu schweren und dauerhaften Teilhabeeinschränkungen führt oder weitere Erkrankungen hinzukommen.
Welche Unterlagen helfen beim Antrag?
Hilfreich sind fachärztliche Befundberichte, psychotherapeutische Stellungnahmen, Klinikberichte, Medikamentenpläne und Nachweise über bisherige Behandlungen. Bei Kindern können auch Schulberichte, Stellungnahmen von Lehrkräften, Nachweise über Schulbegleitung oder Berichte des Jugendamts wichtig sein. Entscheidend ist, dass die Unterlagen nicht nur die Diagnose nennen, sondern die konkreten Auswirkungen im Alltag beschreiben.
Was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird kein ausreichender GdB anerkannt, kann innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollte genau begründet werden, welche Einschränkungen aus Sicht der betroffenen Person nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sinnvoll ist es, fehlende medizinische Unterlagen nachzureichen oder behandelnde Fachkräfte um eine ergänzende Stellungnahme zu bitten.
Zählen zusätzliche Erkrankungen neben ADHS mit?
Ja, zusätzliche Erkrankungen können bei der Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, Schlafstörungen oder Suchterkrankungen. Die einzelnen Werte werden jedoch nicht einfach addiert, sondern die Behörde bewertet, wie stark alle Einschränkungen zusammen die Teilhabe beeinträchtigen.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Stand 2026.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Entscheidung zur GdB-Bewertung bei psychischen Störungen und geltend gemachtem ADHS im Erwachsenenalter.




