Anti-Baby Pille bei Hartz IV kostenlos

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Verhütungsmittel für Frauen, die auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen sind

Frauen, die Hartz IV Sozialleistungen erhalten, können unter Umständen kostenlos Verhütungsmittel erhalten. Dies umfasst nicht nur die sogenannte Anti-Baby-Pille, sondern auch die Spirale oder Sterilisation. Gerade bei Hartz IV Bezug sind die Kosten für Verhütungsmittel kaum bzw. überhaupt nicht zu tragen. Minderjährige Frauen haben laut Gesetzeslage einen kostenlosen Anspruch auf die Anti-Baby-Pille.

So müssen Hartz IV Empfängerinnen vorgehen, um die Pille umsonst zu erhalten.

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Sozialamt übergeben:
– Aktueller Bescheid der Jobagentur
– Rezept bzw. Kostenvoranschlag des Arztes
– Kontoauszüge der letzten drei Monate
– Unterlagen über evtl. sonstiges Vermögen (z.B. Sparbuch)

Nachdem das Sozialamt die Kostenübernahme bewilligt hat (dies geschieht umgehend) gehen Sie in die Apotheke,
bzw. zum Arzt. Dort lassen Sie sich (nach Erhalt des entsprechenden Verhütungsmittels, bzw. Terminabsprache in der Arztpraxis) das Rezept abstempeln. Sie müssen jedoch zunächst das Geld vorstrecken. Erst mit dem abgestempelte Rezept können Sie die Kosten bewilligt bekommen. Kondome können nicht abgerechnet werden, obwohl dies wohl die sinnvollste Verhütung darstellen.

Bitte bedenken Sie, dass es Unterschiede in den einzelnen Regionen bei der Bewilligung gibt. So ist es am Besten, wenn Sie bei der örtlichen Beratungsstelle von "PRO Familia" nachfragen, welche Möglichkeiten es gibt, Verhütungsmittel finanzieren zu lassen. In Berlin übernimmt bespielsweise das Gesundheitsamt die Kosten für die Verhütung der Frauen. Der beschriebene Weg ist fast identisch. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch bundesweit nicht! (08.08.2008)